Suche Hilfe,
muß der Handlauf einer Fahrtreppe (Rolltreppe) zur Sturzsicherheit bei unerwarteten Ereignissen (z.B. Nothalt) von AN zwingend genutzt werden?
Müssen AN regelmäßige Unterweisungen zum Thema Fahrtreppen erhalten?
Ich meine, im Betrieb wird sie durch die Beschäftigten wie ein Arbeitsmittel benutzt.
Wer kann mir mit entsprechenden Vorschriften weiterhelfen?
Ciao Andreas