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  • Suche Hilfe,

    muß der Handlauf einer Fahrtreppe (Rolltreppe) zur Sturzsicherheit bei unerwarteten Ereignissen (z.B. Nothalt) von AN zwingend genutzt werden?
    Müssen AN regelmäßige Unterweisungen zum Thema Fahrtreppen erhalten?
    Ich meine, im Betrieb wird sie durch die Beschäftigten wie ein Arbeitsmittel benutzt.

    Wer kann mir mit entsprechenden Vorschriften weiterhelfen?


    Ciao Andreas

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  • ?!?!?!?!

    Die Vorgabe ist doch ziemlich klar, oder?!? Meines Wissens istdieser Hinweis an jeder Rolltreppe zu finden - mir ist daher nicht ganz klar was Du noch an Vorschriften suchst?!?!

    Das benutzen ist allerdings in vielen Fällen eine "Erziehungssache". Das es funktioniert zeigt seit vielen Jahrzehnten das Beispiel DuPont.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Zitat

    Original von Andreas.S
    ... muß der Handlauf einer Fahrtreppe (Rolltreppe) zur Sturzsicherheit bei unerwarteten Ereignissen (z.B. Nothalt) von AN zwingend genutzt werden?


    Ja - wenn DU das in einer Gefährdungsbeurteilung und einer zugehörigen Betriebsanweisung festlegst und mit Gebotszeichen "Handlauf benutzen" kennzeichnest.
    Handlungshilfe (Schilderung sicherheitswidrigen Verhaltens, Muster-Betriebsanweisung) liefert
    die BGI 5069 Teil 1 - Fahrtreppen und Fahrsteige: Betrieb

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • ja, diese Festlegungen müssen schon getroffen werden

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • Zunächst mal vielen Dank.

    Zur BGI 5069 Teil 1 bin ich ebenfallsgekommen. Nur, das Ding nennt sich halt BG Information. BGI deshalb, weil es eine andere Vorschrift, NORM oder Gesetz bereits regelt.
    Eine solche finde ich auf die Schnelle nicht.

    @ Michael, welche Vorgabe ist klar, warum sind die Hinweise an jeder Rolltreppe, und wo steht geschrieben daß die da hin müssen???
    Mit gesundem Menschenverstand und ähnlichem, komme ich "DA OBEN" nicht weiter.
    Ich schicke dazu ne P.N.

    Sollte jemand noch eine Vorschrift oder Verordnung finden, bitte melden. Selbst der Hersteller hat kurzfristig ein Problem.


    Ciao Andreas

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    • Offizieller Beitrag

    hallo andreas,

    versuch es doch mal mit dem Arbeitsschutzgesetz und/oder der BGV A1:
    "... Pflichter der Arbeitnehmer:" ... jeder hat sich so zu verhalten, dass ihm kein unfall geschieht.....

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Hallo Andreas,

    eine BGI ist nicht einfach nur so eine Information (von wegen ist ja ne nette Bettlektüre) sondern sie konkretisiert Unfallverhütungsvorschriften und Arbtsschutzbestimmungen. In diesem Fall die Arbeitsstättenverordnung.

    Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet die Lösungen die in der BGI beschrieben sind umzusetzen aber er hat dann andere gleichwertige Lösungen zu wählen.

    Die Frage an den Arbeitgeber lautet daher:" Wenn Du nicht wie unter 3.9 der BGI beschrieben kennzeichnen willst, welche andere Maßnahme wählst Du statt dessen und wie weist Du nach, dass diese Lösung gleichwertig mit einer Kennzeichnung ist?" Keine Maßnahme ist keine Alternative!

    Viele Grüße
    kuddel