Lagerung in IBCs

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo,
    wie lange dürfen IBCs hausintern zur Lagerung benutzt werden?

    Dicht sind die ja länger als 5 Jahre, aber für den Fall, daß die BG oder GA kontrolliert, gibt es da Beschränkungen?

    Danke!

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • ANZEIGE
  • ...kannst Du meines Wissens solange verwenden wie Du willst - wenn kein Gefahrgut gelagert wird.

    Bei der Lagerung von Nicht-Gefahrgut gelten diese Beschränkungen nicht - allerdings wird im Falle eines Falles sicherlich die Frage nach der Gefährdungsbeurteilung gestellt und dann sollte man schon eine gute Rechtfertigung parat haben wenn eingelagerte Flüssigkeit ausgelaufen ist.

    Stell Dir einfach vor Du lagerst in diesen IBC eine gesundheitlich unbedenkliche aber sehr seifige Flüssigkeit die ausläuft, auf der ein MA ausrutscht und sich schwer verletzt. da kann man dann schon mal vor der Frage stehen, ob der 12 Jahre alte IBC dafür noch geeignet war.

    Also, Grundsätzlich ist eine Lagerung unbegrenzt möglich aber vergiß nicht die Gefährdungsbeurteilungen und darin festgehaltene, regelmäßige Prüfungen, wie z.B. Sicht- und Funktionsprüfungen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Zitat

    Original von MichaelD
    ...kannst Du meines Wissens solange verwenden wie Du willst - wenn kein Gefahrgut gelagert wird.
    Also, Grundsätzlich ist eine Lagerung unbegrenzt möglich aber ...l

    Vergesst nicht die VaWs (Lagerung von wassergefährdenden Stoffen!)
    Je nach Wassergefährdungsklasse und gelagerter Menge muss ein entsprechender Auffangraum (evtl. mit Sachverständigen Prüfung) vorhanden sein. Ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • Danke Ralph und Michael,
    das hhilft mir schon weiter.
    Die IBCs stehen in der Halle auf einem säurefesten und nach unten abgedichtetem Boden. Die Bodenentwässerung endet in unserer Neutralisation. Alle Tanks sind mit einem Verschluss (am Bodenablauf) versehen und stehen auf einer kleinen Empore ohne Staplerverkehr. Mechanische Beschädigung kann somit ausgeschlossen werden.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo Frank,
    was ist denn in den IBC`s drin?

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • ANZEIGE
  • Zitat

    Original von Frank_sibe
    Alle Tanks sind mit einem Verschluss (am Bodenablauf) versehen und stehen auf einer kleinen Empore ohne Staplerverkehr. Mechanische Beschädigung kann somit ausgeschlossen werden.

    Gruß Frank

    Der Verschluss am Boden macht mich aber schon wieder ganz nervös 8o

    Bei unserer letzen Zertifizierung mussten wir feststellen das der Hydraulikoeltank (WGK 1) einer Maschine 10500 L fassen kann. Ein Gutachten lag nicht vor. Nach der VaWs -NRW muss aber eine Gutachten vorliegen und ein ausreichender Auffangraum vorhanden sein welcher auch von einem Sachverständigen abgenommen sein muss. Letzteres hatten wir zwar, für den Tank müssen wir ein Gutachten noch machen lassen.
    Dabei ist es unerheblich ob Staplerverkehr da ist oder nicht oder andere mechanische Beschädigungen ausgeschlossen werden können.
    Ab 1m³ wird es interessant, abhängig von der WGK und der Menge sind vorgeschriebene Maßnahmen zwingend erforderlich.

    Zitat


    VAwS - NRW §3 Anforderungen
    (4) Der Betreiber einer Anlage mit einem Anlagenvolumen von mehr als 1 m³ hat eine Anlagenbeschreibung mit Überwachungs-, Instandhaltungs- und Alarmplan aufzustellen und daraus die für den Betrieb der Anlage notwendigen Maßnahmen in einer Betriebsanweisung festzulegen.
    (6) Ein Rückhaltevolumen ist bei oberirdischen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen der Wassergefährdungsklasse (WGK) 2 und 3 bis einschließlich eines Anlagenvolumens von 0,1 m³ oder der WGK 1 bis einschließlich eines Anlagenvolumens von 1 m³ nicht erforderlich, sofern sich diese auf einer befestigten Fläche befinden oder die Leckerkennung jederzeit durch infrastrukturelle Maßnahmen gewähr-leistet ist.

    Also: Bei WGK1 mit einem Volumen von mehr als 1000 L= Handlugsbedarf, bei WGK 2 und 3 mit einem Volumen von mehr als 100 L = Handlungsbedarf!

    Dazu gibt es dann noch die VV-VAwS - Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der VAws - auch wichtig!

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • Hallo Ralph-HF,
    ich meinte den Bodenablauf des IBCs. Dort wo der Hahn ist.

    Die IBCs stehen sozusagen im Auffangraum, da die kleine Halle mit einem entsprechenden Boden versehen ist, dessen Abläufe in einem im Boden eingelassenen Becken enden.

    Es ist eben schwierig wenn man neben einem kleinen Labor auch einen Technikumsbetrieb hat, der schon mal größere Ansätze macht, bevor es in die Produktion (mit richtigen Tanks etc.).

    Um noch mal auf die Eingangsfrage zurück zu kommen... ist irgendwo beschrieben, wie eine Sichtprüfung von IBCs abzulaufen hat, oder genügt es Aufälligkeiten zu beschreiben?

    Danke nochmal für die ausfühlichen Antworten!

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Dann käme dir der Passus aus der VAwS zu Gute:

    Zitat

    (7) Ein Rückhaltevolumen ist bei Umschlaganlagen nicht erforderlich, wenn Stoffe in Verpackungen, die den gefahrgutrechtlichen Anforderungen genügen oder gleichwertig sind, umgeladen werden, sofern der Um-schlag auf einer befestigten Fläche stattfindet.

    D.h. Vorschriften aus der ADR erfüllen, fertig!
    Glaube danach unterliegen IBC's einer Prüffrist von 5 Jahren, finde es im Moment aber nicht wieder!

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • Zitat

    Original von Ralph-HF
    Glaube danach unterliegen IBC's einer Prüffrist von 5 Jahren, finde es im Moment aber nicht wieder!


    Brauchbar ist folgende Broschüre:
    http://www.frankfurt.de/sixcms/media.p…Fpackmittel.pdf

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • ANZEIGE
  • Jungs, da wären wir wieder am Anfang und Frank_sibe wäre nicht wirklich geholfen, oder?!? Eine Rekonditionierung nach 5 Jahren macht Betriebswirtschaftlich i.d.R. keinen Sinn und eine entsprechende Anforderung existiert bei Nicht-Gefahrgütern eben auch nicht. Wenn also Gefahrgut- oder WHG-Anforderungen nicht widersprochen wird, sollten regelmäßige Dichtheits- und Sichtprüfungen (sichtbare Beschädigungen, Versprödungen, starke Verfärbungen etc.) ausreichen.

    Um aber allen Eventualitäten aus dem Weg zu gehen - IBC kosten heute nicht mehr die Welt und da kann man sicher auch darüber nachdenken nach Ablauf von 5 Jahren mal ein paar neue zu kaufen, oder?!?!?


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo,

    fünf Jahre sind ein guter Wert und "Stand der Technik".
    Verbindlich sind diese aber nur im Geltungsbereich des Gefahrgutrechts, sprich beim Transport gefährlicher Güter.

    Wir haben unsere IBC und andere Behälter selbst eingestuft und bei kritischen Kombinationen von Chemie/Behältermaterial/Einsatzbedingungen eine Risikobeurteilung durch den TÜV durchführen lassen. Dabei sind wir guten Gewissens bei einer Prüffrist bzw. Lebensdauer von 10 Jahren gelandet (innerbetriebliche stationäre Behälter in klimatisierten Bereichen).

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -