Auftrag zum Steuern von FFZ (Staplern)

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  • Hallo Kollegen,
    auf unserem langen, steinigen Weg zum gut organisierten Unternehmen spricht es sich so langsam herum, dass es zum Staplerfahren eines Fahrauftrags bedarf. Nachzulesen z. B. hier: BGV D 27, § 7.

    Nachdem ich Fragen zu diesem Thema immer wieder gestellt bekomme, habe ich nun mehrfach die Meinung (oder Ausrede? :rolleyes:) zu hören bekommen, dass z. B. ein Meister diesen Auftrag nicht ausstellen darf, sondern nur die Betriebsleitung.

    Frage: Wo, wenn nicht in der BGV D 27, sollte das aber stehen? ?(

    Unsere Führungskräfte (Meister etc.) haben eine Beauftragung (Übertragung von Führungsverantwortung) erhalten, nach der sie u. a. "Befugnisse erteilen" sollen. Meines Erachtens ist damit die Grundlage zur Ausstellung von Fahraufträgen für die eigenen Mitarbeiter gegeben. Oder übersehe ich da etwas?

    Gruß vom
    freak

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  • Hallo freak,
    die BGG 925 sagt noch etwas zur Beauftragung. Die Frage, wessen Unterschrift hier rechtlich verbindlich ist, beantwortet sich hier aber wohl eher nicht - das ist eine rechtliche Frage. Wenn der Unternehmer rechtssicher Unternehmerpflichten delegiert hat, so muss er die Beauftragung nicht selbst unterschreiben, sondern kann dies von jemandem übernehmen lassen, dem solche Pflichten mit übertragen wurden.
    Ich kann jetzt nur von meiner GL sprechen. Diese unterschreibt - und möchte das auch so, trotz delegierter Unternehmerpflichten - die Beauftragungen alle selbst. Egal, ob Beauftragung Flurförderzeuge oder Bestellung Ersthelfer.

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

    Einmal editiert, zuletzt von Martina111 (13. Mai 2009 um 21:02)

  • Hallo freak,

    die BGV D 27 ist da eindeutig: Der Unternehmer darf.....nur beauftragen....

    D.h. wenn die GF dies nicht deligiert hat muss sie unterschreiben.

    Wenn die Meister der Meinung sind Ihre Übertragung der Arbeitgeberpflichten gebt dies nicht her dann sollte die GF Ihren Willen konkretisiern z.B. in dem die Beauftragung zum Führen von Flurförderzeugen in Ihre Stellenbeschreibung oder der Übertragung von Unternehmerpflichten explizit aufgeführt, wenn sie es so will.

    viele grüße

    kuddel

  • Bereite das Schreiben vor und lasse es von dem Unternehmer bzw. der Werks/ Betriebsleitung unterschreiben.
    So wird es bei uns gemacht.

    Gruß
    Schnecke004

    Gruß
    Schnecke004

    :282::256:

    _________________________________

    Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen

  • Wie sieht es aus, wenn der Auftrag im Fahrausweis steht und dieser vom Unternehmer unterschrieben ist?

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • Zuerst mal danke an alle für die Antworten!

    Zitat

    Original von harmi
    Wie sieht es aus, wenn der Auftrag im Fahrausweis steht und dieser vom Unternehmer unterschrieben ist?


    Wie meinst du das, harmi?
    Dann ist alles ordnungsgemäß geregelt, würde ich behaupten.
    Ich verstehe den Begriff "Unternehmer" grundsätzlich so, dass genauso gut ein entsprechend beauftragter Meister oder Abteilungsleiter den Auftrag erteilen kann. Daher kam mir die Aussage, "ich darf das nicht, dass muss einer von der GL unterschreiben", ja so unlogisch vor.

  • Im Fahrausweis steht, dass der Inhaber des Fahrausweises berechtigt ist, alle im Betrieb befindlichen Stapler zu fahren.
    Unterschrift der Geschäftsleitung auf einem dafür vorgesehenen Feld mit Stempel.

    Für mich der eindeutige Hinweis, dass er es auch tun soll, also beauftragt ist.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Harmy,

    so ist es! wir bilden unsere mitarbeiter selber aus und beim erhalt ihres betrieblichen führerscheins erhalt sie auch automatisch die beauftragung ;)

    ich hab den mal als muster im download bereich hochgeladen, muss man natürlich anpassen in der mitte falten und laminieren :D
    man hat es dann ein führerschein in scheckkarten größe


    klick mich

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Zitat

    Original von toni

    klick mich

    Danke für die Tipps zur Beauftragung direkt im Fahrausweis. Werde mal prüfen, wie die Führerscheine unserer Leute denn aussehen.

    Grüße vom
    freak

    PS: Übrigens, toni, der Link funzt nicht:

    Error 404!

    /forum/info_db/3904_Stapler%20Fahrauftrge%20.ppt
    File Not Found!

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    • Offizieller Beitrag

    hallo freak,

    bei mir funktioniert es einwandfrei, sowohl von zuhause als auch von der arbeit.
    Hast du deine browser einstellung eventuell zu hoch eingestellt?

    ansonsten sende ich dir datei per PN.

  • Die Sicherheitseinstellungen werden bei uns vom Systemadmin administriert. Beim Überfliegen habe ich festgestellt, dass einige "nicht sichere" Active-X-Inhalte deaktiviert sind. Könnte es daran liegen?

    Erstaunlich finde ich, dass ich andere Dateien (aus dem Download-Bereich) problemlos öffnen kann.

    Ist aber nicht das erste Mal, dass ich die Fehlermeldung sehe. Meistens bei Links, die ich aus dem Forum heraus anklicke.