Beiträge von freak

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    Hallo Niko,

    danke für deine schnelle Antwort!
    Als Hersteller ist für uns in erster Linie das GPSG relevant. Da steht dann z. B.:

    Zitat

    Ein Produkt darf [...] nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es so beschaffen ist, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung Sicherheit und Gesundheit von Verwendern oder Dritten nicht gefährdet werden.


    Das Produkt selbst muss also erstmal sicher sein. Unser Kunde hat dann für die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu sorgen.

    Lediglich die Absturzgefahr kann vermieden werden.
    Zur Vermeidung der Absturzgefahr (bzw. korrekt des Hindurchreichens bis zur Hüfte) muss z.B. eine kreisförmige Öffnung kleiner als 95 mm sein.
    Entsprechende Gefahrenhinweise müsst ihr in der Montageanleitung angeben.

    Hast du dazu eine Tabelle oder ähnliches? (Quellenangabe würde mir auch reichen!)
    Es sieht nämlich so aus dass nicht alle Öffnungen kreisförmig sind... ich will nun erstmal abchecken, welche Löcher denn überhaupt als "kritisch" anzusehen wären, und da fehlen mir derzeit die Beurteilungskriterien.

    Hallo Kollegen,

    als Hersteller von Bauelementen stehen wir aktuell vor folgendem Problem:

    Wir entwickeln gerade ein neues Bauprodukt, das eine ebene Oberfläche hat, die allerdings aus funktionalen Gründen durchlöchert sein muss (ähnlich einem Schweizer Käse ^^).
    Auf der Baustelle müssen die Elemente während der Einbauarbeiten von den Arbeitern begangen werden.

    Die "Löcher" sind zwar regelmäßig angeordnet und für das Einbaupersonal auch klar erkennbar, haben aber Durchmesser bis fast 200 mm.
    Die Gefährdungssituation ist also nicht zu vernachlässigen... man denke an Reintreten, Umknicken, Stolpern usw... 8o

    Meines Erachtens müssen wir als Hersteller in unserer Gebrauchsanleitung festlegen, wie der Anwender beim Einbau (buchstäblich) vorgehen soll, um sich nicht unnötig zu gefährden.
    Dass die größeren Löcher nicht betreten werden sollen, dürfte schon mal klar sein.

    Die Frage ist jetzt, ab welcher Größe gilt ein Loch als "zu groß"? ?(
    In der Maschinensicherheit gibt es eine Definition die besagt, wie groß eine Öffnung maximal sein darf, damit man nicht hineingreifen kann.
    Gibt es auch eine Definition für die Größe von Öffnungen, in die man nicht hineinfallen/hineintreten können soll?

    Wäre euch für Hinweise und Ideen dankbar!

    Hallo Kollegen,
    aus gegebenem Anlass habe ich heute mal Sicherheitsdatenblätter durchgeackert und das GESTIS-Orakel befragt.

    Bei der Handhabung einer bei uns verwendeten Zubereitung sollten wir demnach Handschuhe aus Fluorkautschuk (FKM) einsetzen, auch bekannt unter dem Markennamen Viton. Außerdem ist der betreffende Mitarbeiter noch mit Schürze und Korbbrille auszustatten.

    Nun habe ich eben mal nach Handschuhen gesucht. FKM-Handschuhe kosten ab ca. 100 EUR pro Paar. 8o
    Demnach werden wir die wohl nicht als Einmal-Handschuhe verwenden wollen... ;)

    Nun stellt sich für mich die Frage, wie man Handschuhe sowie ggf. Brille und Schürze zweckmäßig nach Gebrauch reinigen kann. ?(
    Ich will natürlich verhindern, dass die kontaminierten Handschuhe beim nächsten Anziehen vom Mitarbeiter (außen) angefasst werden müssen.

    Da die verwendete Zubereitung (natürlich :rolleyes: ) wassergefährdend ist und nicht in die Kanalisation gelangen darf, kommt ein normales Spülbecken meines Erachtens nicht in Betracht.

    >> Kennt jemand eine praktikable Lösung, wie man die verunreinigte PSA reinigen kann? (Da dieses Problem in der chem. Industrie weit verbreitet sein dürfte, muss es da etwas geben... wahrscheinlich fehlt mir nur das richtige Stichwort zum Suchen? - Bin in Sachen Laborbedarf ein "blutiger Anfänger".)

    Viele Grüße vom freak!

    Hallo Kollegen,
    nachdem wir bei uns nun endlich ein einigermaßen gepflegtes Gefahrstoff-Kataster haben, geht es nun an die tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen.

    Wo immer es möglich ist, werden wir natürlich die Möglichkeiten des erneuerten EMKG nutzen. Das heißt, wir werden in der Regel keine Messung auf Einhaltung des AGW durchführen. Statt dessen werden wir die Maßnahmen gemäß nächsthöherem Schutzleitfaden umsetzen und regelmäßig deren Wirksamkeit prüfen.

    Nun wird dieser Weg nicht überall möglich sein, d. h. an der einen oder anderen Stelle werden wir auch messen müssen.

    Um den Aufwand je Gefahrstoff zu begrenzen, wurde folgender Vorschlag gemacht:
    Es wird nicht für jede Eventualität eine eigene Messung durchgeführt, sondern nur eine Messung für den "schlimmsten anzunehemenden Einsatzfall". Wird der Grenzwert hier eingehalten, kann davon ausgegangen werden, dass er auch in allen anderen Fällen eingehalten wird.
    Beispiel:
    Auftragen eines lösemittelhaltigen Klebstoffs.
    Schlimmster anzunehmender Fall: Große Klebefläche, Fenster und Türen verschlossen, Lüftungsanlage ausgeschaltet, Raumtemperatur 27°C, kein Atemschutz.
    Normalfall: Kleine Klebefläche, Fenster geöffnet, Abluft eingeschaltet, 23°C.

    Fragen:
    - Spricht aus eurer Sicht etwas gegen diese Vorgehensweise?

    - Müsste die Messung irgendwann wiederholt werden, auch wenn sich an den Arbeitsbedingungen nichts verändert?

    Grüße vom
    freak

    Zunächst mal danke für eure Antworten!

    Denke ich werde drei wichtige Dinge anregen:
    [list=1]
    [*]Mindeststandard für Fahrräder festschreiben. Alles was drunter liegt (mitgebrachte Schrotträder) entsorgen und Ersatz beschaffen.
    [*]Kennzeichnung der Verkehrswege. Einfach um "Abkürzungen" durch unübersichtliche Lagerflächen einzudämmen. Auch haben wir aus alten Zeiten noch Bahnschienen, bei deren Überfahren schon mittelschwere Stürze passiert sind...
    [*]... und dann noch eine Betriebsanweisung zur sicheren Nutzung und Wartung der Räder.
    [/list=1]

    Hat noch jemand Ergänzungen?

    Hallo Kollegen,

    wir haben auf unserem Werksgelände eine Menge Fahrräder, die auch fleißig genutzt werden.
    "Natürlich" ist es auch schon zu Unfällen gekommen.

    Da keines dieser Fahrräder vom Betrieb beschafft wurde, wird es meines Erachtens etwas prekär.
    Folgende "Nutzungsarten" sind mir bekannt:

      Leute kommen mit ihren Fahrrädern zur Arbeit und überqueren dabei das Werksgelände.

      Die Schlosser nutzen privat mitgebrachte Fahrräder, um zum Einsatzort und zurück zu fahren.

      Auch andere Kollegen nutzen diese Fahrräder, um (dienstlich) zu anderen Gebäuden zu fahren.


    "Verschlimmernd" kommt hinzu:

      Der Fahrradstand befindet sich auf dem Gelände.

      Für dienstliche Zwecke gespendete Privatfahrräder werden nicht gewartet.

      Es gibt keine Kennzeichnung der Verkehrswege auf dem Gelände.

    Würdet Ihr aus unternehmerischer Sicht das Fahrradfahren verbieten?

    Grüße vom
    freak

    Die Sicherheitseinstellungen werden bei uns vom Systemadmin administriert. Beim Überfliegen habe ich festgestellt, dass einige "nicht sichere" Active-X-Inhalte deaktiviert sind. Könnte es daran liegen?

    Erstaunlich finde ich, dass ich andere Dateien (aus dem Download-Bereich) problemlos öffnen kann.

    Ist aber nicht das erste Mal, dass ich die Fehlermeldung sehe. Meistens bei Links, die ich aus dem Forum heraus anklicke.

    Zuerst mal danke an alle für die Antworten!

    Zitat

    Original von harmi
    Wie sieht es aus, wenn der Auftrag im Fahrausweis steht und dieser vom Unternehmer unterschrieben ist?


    Wie meinst du das, harmi?
    Dann ist alles ordnungsgemäß geregelt, würde ich behaupten.
    Ich verstehe den Begriff "Unternehmer" grundsätzlich so, dass genauso gut ein entsprechend beauftragter Meister oder Abteilungsleiter den Auftrag erteilen kann. Daher kam mir die Aussage, "ich darf das nicht, dass muss einer von der GL unterschreiben", ja so unlogisch vor.

    Hallo Kollegen,
    auf unserem langen, steinigen Weg zum gut organisierten Unternehmen spricht es sich so langsam herum, dass es zum Staplerfahren eines Fahrauftrags bedarf. Nachzulesen z. B. hier: BGV D 27, § 7.

    Nachdem ich Fragen zu diesem Thema immer wieder gestellt bekomme, habe ich nun mehrfach die Meinung (oder Ausrede? :rolleyes:) zu hören bekommen, dass z. B. ein Meister diesen Auftrag nicht ausstellen darf, sondern nur die Betriebsleitung.

    Frage: Wo, wenn nicht in der BGV D 27, sollte das aber stehen? ?(

    Unsere Führungskräfte (Meister etc.) haben eine Beauftragung (Übertragung von Führungsverantwortung) erhalten, nach der sie u. a. "Befugnisse erteilen" sollen. Meines Erachtens ist damit die Grundlage zur Ausstellung von Fahraufträgen für die eigenen Mitarbeiter gegeben. Oder übersehe ich da etwas?

    Gruß vom
    freak

    Hallo Kollegen,

    wir stellen u. a. Erzeugnisse her, für die wir unseren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt auszuhändigen haben (hätten).

    Allerdings gibt es bei uns im Betrieb keine Person, die sich mit der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern auskennt.
    (Ich halte mich ebenfalls für nicht qualifiziert! Bin in Chemiefragen nicht bewandert...)

    Meine auch mal gehört zu haben, dass das nicht einfach irgendjemand zusammenschreiben darf. (Ansonsten würde ich mir irgendein vorhandenes Si-Datenblatt nehmen und nach bestem Wissen die Inhalte ändern.)

    Frage nun:
    Kennt jemand einen Dienstleister, der Sicherheitsdatenblätter anzufertigen weiß?
    (Oder bin ich falsch davor mit diesem Ansatz?)

    Timo

    Hallo Admins,

    wie meine Vorredner bin auch ich mit allem sehr zufrieden.
    Naja mit fast allem:
    Da ich nur Teilzeit-Sifa bin, gerät eben diese Teilzeit meistens sehr unter Druck, zu Gunsten meiner übrigen (wichtigeren?! X( ) Aufgaben. Dann bleibt keine Zeit, um die Sifapage zu besuchen! ;( Und das obwohl ich hier Antworten auf die meisten Fragen finde oder bekommen kann... =)

    Wenn ihr völlige Perfektion anstrebt, könntet ihr die Struktur im Download Bereich vereinfachen. Ich muss immer erst x-mal durch diverse fast leere Zwischenseiten weiterklicken, bis ich bei der gewünschten Datei ankomme. Hat das einen Sinn der sich mir noch nicht erschlossen hat? ?(

    Eine weitere Idee wäre, die zumeist ja allgemein sehr nützlichen Anhänge und Links aus User-Beiträgen in einem speziellen Bereich, übersichtlich nach Themenbereichen gegliedert, zusammenzufassen (z. B. im Downloadbereich oder als Linkliste).
    So käme man schnell zu (bereits für gut befundenen) Dokumenten/ Ergebnissen/ Vorlagen/ Vorschriften/ Berichten etc., ohne erst über die Suche diverse Threads "durchzuarbeiten".
    Irgendwoher müsste dann allerdings für jeden Eintrag noch ein "Titel" kommen, zwecks thematischer Einordnung.

    freakige Grüße!

    Hallo Sifa-Kollegen,
    wir wollen in unserem Betrieb damit beginnen, Fluchtpläne für jedes Gebäude zu erstellen.

    Die Verwendung üblicher CAD-Software hat sich als viel zu kompliziert erwiesen.

    Nun suche ich eine spezielle Software zu dem Zweck. Da gibt es ja nun so einige... wie meine Recherchen ergeben haben.

    Bevor ich nun einfach "irgendeine davon" bestelle, Frage an euch:
    Hat jemand Erfahrungen mit so etwas und kann mir eine Empfehlung geben?

    Auch ich habe gerade einen konkreten "Fall" von Bürolärm. Unsere IT (ca. 20 Personen) soll insgesamt in ein Großraumbüro umziehen.
    Die Leute von der Telefon-Hotline (CallCenter) säßen dann im selben Raum mit den Programmierern...

    Schallschutzwände wurden aus Gründen der "Ästhetik" von der GL abgelehnt. Im wesentlichen haben wir daher die Wirkung einer großen Halle. Schlecht, wenn dann viel telefoniert wird und nebenbei auch noch die Drucker laufen.

    Ich habe heute eine orientierende Schallmessung vorgenommen. Energieäquiv. Schallpegel liegt bei ca. 60 dB(A) mit Telefoniererei, ohne Einsatz der Bürogeräte.
    Nun erinnere ich mich an die Ergebnisse einer Studie, die eine Korrelation zwischen "Erhöhung des Lärmpegels" und "Erhöhung der Fehlerrate" bzw. "Verminderung der Arbeitsleistung" nachgewiesen hatte. Leider finde ich das pdf-Dokument nicht mehr.
    Kann mir jemand helfen?

    Gruß
    Timo

    Edit:
    Hab's wiedergefunden: =)
    http://www.baua.de/nn_28098/de/Pu…z/Gs4,xv=vt.pdf

    Hallo Sifa-Kollegen,
    ich möchte demnächst eine Art "Unterweisung" für unsere Führungskräfte anbieten.
    Thema: Verantwortung für die Arbeitssicherheit der Mitarbeiter. (Wir stehen in unserem Betrieb sicherheitstechnisch noch am Anfang!)

    Nun will ich nicht zur Gesetzeslage referieren, sondern aufzeigen, wie nahe liegend doch Unfälle sein können. Gerade weil der eine oder andere vielleicht meint: "Was soll denn in meiner Abteilung schon passieren?"

    Dazu würde ich gerne ein paar Fallbeispiele zu Unfällen einbringen, die dann in der Gruppe diskutiert werden können. Zum Beispiel unter den Aspekten "wieso kam es dazu", "wie hätte der Vorfall verhindert werden können", "wer trägt warum welche Verantwortung" u.ä. ...

    Beim Suchen habe ich nichts wirklich dolles gefunden. Hat jemand eine brauchbare Quelle/Link für mich? Hab mich auch schon nach Gerichtsurteilen umgesehen aber unter dem Arbeitsschutz-Aspekt war nicht wirklich was dabei.
    Würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt!

    Gruß
    Timo

    Hallo Legolas71,

    wenn du soweit bist, dass du (z.B. anhand von Sicherheitsdatenblatt oder awens Liste) abschätzen kannst, welche Stoffe freiwerden, wird die Frage kommen, ob die Konzentration denn schädlich ist ("ach, das bisschen Dampf..." :D )

    Je nach Gas hast du dann die Möglichkeit, Immissionsmessungen mit entsprechender Messtechnik durchzuführen, oder Absorptionsröhrchen zu verwenden und diese dann von einem Labor analysieren zu lassen.

    Einfacher und schneller ginge es natürlich, wenn du den Nachweis nicht zu führen bräuchtest. :rolleyes:
    Ist das Beisen von Mitarbeitern denn überhaupt zwingend notwendig für den "gefährlichen" Teil der Glühdrahtprüfung?

    Gruß
    Timo

    Zitat

    Original von toni
    aber soviel zu diesem thema, sonst gleiten wir noch vom eigentlichen thema ab :D :D


    *räusper* Allerdings! :D

    Für die SiGeKo-Diskussion schlage ich diesen Thread vor, den ich gerade "entdeckt" habe. ;)

    Da ich den Eindruck habe, dass einige von Euch "Ahnung haben", könnt ihr euch bei der Gelegenheit auch gleich zu meiner dort gestellten Frage äußern! =) :D

    Das ist ja ein hochinteressanter Thread!

    Ich bin gerade dabei, für unsere versch. Werke eine "Allg. Besucherordnung" zu entwerfen. Neben den hier diskutierten Fremdfirmenmitarbeitern, haben wir auch Kunden, Lieferantenvertreter, Besucher unserer ausländ. Schwestergesellschaften und viele andere "Externe" bei uns auf dem Gelände.
    Diese sehe ich insofern noch "problematischer", da man hier nicht "den Auftragnehmer" einmal einweisen kann und gut is erstmal.

    Bei den eigenen Mitarbeitern tun und machen wir alles, Gefährdungsbeurteilung, Präventionsmaßnahmen, Unterweisungen, und und und...
    Aber die Besucher werden stiefmütterlich behandelt und bleiben immer außen vor (wohl auch da sie im "Organigramm" nicht vorkommen). Dabei sollen doch auch Besucher nicht vom Stapler überfahren werden, Gefahrenbereiche nicht betreten und keine Späne in die Augen bekommen.

    Wie seht ihr das?
    Welche Verantwortung hat der Unternehmer für seine Besucher?
    Wie kann er dieser Verantwortung sinnvoll nachkommen?
    Wer hat schon eine Art "Besucherordnung"?
    Wie ist bei euch die Aufnahme und Einweisung der Besucher organisiert? (Mal abgesehen von irgendwelchen Besucherausweisen...)

    Hat hier jemand einen Praxistipp?
    Was sagt die Rechtslage, und wie kann ich die beliebte Rechtssicherheit erreichen?