Hallo Kollegen,
auf unserem langen, steinigen Weg zum gut organisierten Unternehmen spricht es sich so langsam herum, dass es zum Staplerfahren eines Fahrauftrags bedarf. Nachzulesen z. B. hier: BGV D 27, § 7.
Nachdem ich Fragen zu diesem Thema immer wieder gestellt bekomme, habe ich nun mehrfach die Meinung (oder Ausrede? ) zu hören bekommen, dass z. B. ein Meister diesen Auftrag nicht ausstellen darf, sondern nur die Betriebsleitung.
Frage: Wo, wenn nicht in der BGV D 27, sollte das aber stehen?
Unsere Führungskräfte (Meister etc.) haben eine Beauftragung (Übertragung von Führungsverantwortung) erhalten, nach der sie u. a. "Befugnisse erteilen" sollen. Meines Erachtens ist damit die Grundlage zur Ausstellung von Fahraufträgen für die eigenen Mitarbeiter gegeben. Oder übersehe ich da etwas?
Gruß vom
freak