SiFa im Unternehmen und Freiberufler.

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  • Hallo SiFa-Kollegen,

    ich habe eine Frage an euch. Ich habe meine Ausbildung neulich abgeschlossen. Nun warte ich auf meine Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen.

    Ich habe neulich von einem anderen Unternehmen ein Angebot bekommen, es extern zu betreuen.

    Meine Frage: Wie funktioniert es eigentlich? Ist es überhaupt möglich auch andere Unternehmen zu betreuen? Muss mein jetziger Arbeitnehmer diese auch genehmigen? Muss man da eine Gewerbe anmelden und oder kann man die Beratung freiberuflich tätigen?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir paar Tipps geben könnt!

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  • Eine Tätigkeit als externe SiFa ist ohne Probleme möglich. Dies wurde mir von Seiten der BG sogar als Tipp gegeben. Gerade in einem kleinen Unternehmen ist sonst schwierig auf seine Einsatzzeiten zu kommen. Wie das mit der Genehmigung für eine freiberufliche Tätigkeit bei Euch im Betrieb gehandhabt wird, weißt Du am besten. Aber der vorherige Punkt könnte ein Ansatz für ein Zustimmung sein.

    Als Ing. ist es ohne Probleme möglich freiberuflich tätig zu werden. Bei dem Punkt Gewerbeanmeldung scheiden sich die Geister. Ich würde sagen nein, da Du keine Waren verkaufst.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • ich meine mal gehört zu haben, daß man sich nach der Arbeit erholen muß um am nächsten Tag wieder mit voller Leistung zur Verfügung zu stehen. Daher muß der Hauptarbeitgeber seine Zustimmung für eine Nebentätigkeit geben.

    Die Aussage ist leider nicht sicher!

    Das mit dem Gewerbe anmelden würde mich auch interessieren.

    Gruß
    Schnecke004

    Gruß
    Schnecke004

    :282::256:

    _________________________________

    Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen

  • Zitat

    Original von fato-bey1980
    Ich habe neulich von einem anderen Unternehmen ein Angebot bekommen, es extern zu betreuen.
    Ist es überhaupt möglich auch andere Unternehmen zu betreuen?


    Ja, wenn ...

    Zitat

    Muss mein jetziger Arbeitnehmer diese auch genehmigen?

    ... dieser die Nebentätigkeit, die ja Deine Arbeitskraft auch tätigkeitsspezifisch bindet, schriftlich erlaubt.
    Forist A_B hat schon ein gutes Argument für Deinen Arbeitgeber genannt:
    Um als SiFa tätig zu sein, sollten 179 Stunden Betreuungszeit pro Jahr zusammenkommen ... und wenn Du das nur schaffst, indem Du eine externe Tätigkeit annimmst ... 8)

    Zitat

    Muss man da eine Gewerbe anmelden und oder kann man die Beratung freiberuflich tätigen?

    Wenn Du ein Ing. bist, dann ist die freiberufliche Tätigkeit ein sog. "Katalogberuf" und muss nicht als Gewerbe angemeldet werden. Als Minderkaufmann ist dann auch nur eine einfache Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung für das Finanzamt erforderlich.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Frage eines nichtwissenden:

    Was ist der Unterschied zwischen einer Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung und einer Einnahmen-/Überschuss-Rechnung (EÜR)?

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    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Zitat

    Original von A_B
    Was ist der Unterschied zwischen einer Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung und einer Einnahmen-/Überschuss-Rechnung (EÜR)?


    Die EAR ist eine tabellarische Auflistung von Einnahmen und Ausgaben, die EÜR, die letztlich abgegeben werden muss, ist ein Formular, das Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben, aufgeteilt in bestimmte Kategorien, gegenüberstellt. ... Hier habe ich nur rudimentäres Wissen, weil ich das meinem Steuerberater überlasse ... ;)
    Ich muss nur die EAR beherrschen, um die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung ausfüllen zu können ...

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  • Ok. Da hört es bei mir auf.

    Die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung wollte ich mir ersparen. Wenn es soweit ist, will ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. ;)

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  • Zitat

    Original von A_B
    Wenn es soweit ist, will ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. ;)


    Das würde ich mir in mehrfacher Hinsicht überlegen:
    - Du kannst keine Mehrwertsteuer ausweisen, d.h. bei Anschaffungen bist Du Endverbraucher,
    - Du hast dadurch mehr Aufwendungen für Betriebsmittel
    (Bsp.: ich brauche für ein Projekt Kopien, die mich 200 € zzgl. MwSt. kosten;
    das Projekt stelle ich mit 2 T€ zzgl. MwSt. in Rg., Gewinn 1,8 T€ ... du zahlst für die Kopien 238 € und willst dem Auftraggeber, um 1,8 T€ zu erhalten, 2.038 € in Rechnung stellen ... da bist Du doch teurer als ich ...
    Bedenke: die "Märchensteuer" ist i.A. ein Durchlaufposten ... für einen Kleinunternehmer nicht ... )
    - Du irritierst Auftraggeber, die keine eigene Abteilung Buchhaltung haben, mit Deinen Rechnungen, die keine Mehrwertsteuer ausweisen.

    Letztlich ist das meiner Meinung nach ein Wettbewerbsnachteil auf dem freien Markt ...
    Eine Einnahmen- / Ausgabenrechnung brauchst Du ohnehin - und die USt-Voranmeldung sind letztlich (in meinem Fall) lediglich zwei Zahlen, die ermittelt werden müssen ... und die ergeben sich zwangsläufig aus der EAR.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
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    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,

    schau mal in deinen Arbeitsvertrag. Dort steht bestimmt, dass du jede Nebentätigkeit anmelden musst. So steht es zumindest bei mir drin. Dann noch einen Tipp: Im Antrag schreibst du rein, dass deine zusätzliche wöchentliche Arbeitszeit keine 10 Std übersteigt.
    Warum schreibst du das rein? Weil im Arbeitszeitgesetz drin steht, dass man nur 48 Std wöchentlich arbeiten darf.
    Wenn also deine vertragliche Arbeitszeit z.B 37,5 Std ist kommst du mit deinen zusätzlichen 10 Std nicht darüber. hast du natürlich 40 Std darfst du nur 8 Std. im Antrag reinschreiben. Generel darf deine Firma nicht ohne driftigen Grund die nebentätigkeit ablehnen. ein Grund wäre z.B Konkurrenzunternehmen.

    Gruß
    MisterSafety

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  • Hallo Mister Safety,

    ich denke mal das Thema wird sich nach über einem 3/4 Jahr längst erledigt haben.
    .
    .
    .

    Bei der Anmeldung zum Nebentätigkeit hast du naturlich Recht. Sowas könnte im Arbeitsvertrag stehen und muss dann vom Arbeitgeber genehmigt werden.

    Hingegen die 48 Std Woche wohl nicht relevant sein sollte.

    Er würde ja diese Tätigkeit als Selbstständiger verrichten und obliegt dort keiner max. Arbeitszeit. Ist halt nur ne Frage für die Steuer.

  • Hallo zusammen.

    Nachdem ich nun alle Beiträge durchgelesen habe, mußte ich feststellen, dass immer nur von Ing. gesprochen wird. Mir fällt dabei auf, dass im allgemeinen fast nur von Sich.Ing gesprochen und geschrieben wird. Dazu muss ich doch mal meinen Senf abgeben. Es gibt tausende Sichrheitstechniker und Sicherheitsmeister. Sind die es nicht Wert erwähnt zu werden, oder sind das nur Sifa's zweiter Klasse!!!! So das dazu, jetzt gehts mir besser.
    Ich habe auch eine Freiberufliche Tätigkeit angemeldet. Dazu mußt du beim Finanzamt einen Fragebogen ausfüllen. Bei ausgeübter Tätigkeit gibst du einfach ein "Unternehmensberatung für Arbeitssicherheit", dann bekommst du die freiberufliche Tätigkeit auch genehmigt. Der Vorteil liegt darin, dass du keine Gewerbesteuer zahlen mußt, sofern die anfallen würde und du musst nicht "Zwangsmitglied" eine Kammer sein. Z.b. IHK; HWK usw. Desweiteren musst du Ust nach Ist-Versteuerung beantragen. D.h. du musst die Mwst. nur abführen, wenn du den rechnungsbetrag erhalten hast, wenn du das nicht machst, dann musst du die Mwst. nach der sogenannten Soll-Versteuerung abführen, d.h. die Mwst. Schuld an das FA entsteht schon damit, dass du die Rechnung schreibst. Du musst die Mwst. also abführen, obwohl die Rg noch nicht bezahlt ist. Wenn du deine Buchführung selber machen willst um dir die Kosten für einen Steuerberater zu sparen, dann empfehle ich dir eine Software von Buhl Data: Wiso EÜR&Kasse. Kosten ungefähr 80€. Solltetst du weiter Fragen dazu haben, dann bitte PN an mich. habe ien Bisschen Ahnung, da ich selber 2 jahre in der Bilanzbuchaltung gearbeitet habe.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Rigesa
    Hallo zusammen.

    Nachdem ich nun alle Beiträge durchgelesen habe, mußte ich feststellen, dass immer nur von Ing. gesprochen wird. Mir fällt dabei auf, dass im allgemeinen fast nur von Sich.Ing gesprochen und geschrieben wird. Dazu muss ich doch mal meinen Senf abgeben. Es gibt tausende Sichrheitstechniker und Sicherheitsmeister. Sind die es nicht Wert erwähnt zu werden, oder sind das nur Sifa's zweiter Klasse!!!! So das dazu, jetzt gehts mir besser.
    ....


    hallo ritschi,

    es ist gar nicht so gut, sich am frühen morgen (4:48 uhr) schon so aufzuregen :D ;)

    Ich bin überzeugt davon, dass keiner, der vom "Sicherheitsingenieur" spricht, hiermit auch gleich eine wertung vornimmt.

    Ich denke, jede "Sicherheitsfachkraft" bzw. "Fachkraft für Arbeitssicherheit" ist gleich gut (vielleicht auf seinem speziellen fachgebiet auch noch besser) und das ganz unabhängig davon, ob als techniker, meister oder ingenieur. :47:

    Es wird eher aus historischen gründen und dem allgemeinen sprachgebrauch heraus der begriff verwendet, ohne darüber nachzudenken oder gar zu wissen, dass es da auch noch "techniker" oder "meister" oder sogar auch "Dr. ing." gibt. Ich bin auch kein Ingenieur und werde laufend so angesprochen.

    Ich glaube gerade hier in diesem forum, wo es doch um inhalte, fachwissen, erfahrungen, hilfestellungen, ....usw. von fachleuten untereinander geht, sollte genau das überhaupt keine rolle spielen.

    Also bitte nicht ganz so verbissen sehen, uns sind hier alle fachinteressierten willkommen.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • An Rigesa (Ritschi) und alle nicht Sifa-Ingenieure:

    :ta:


    Aber jetzt nochmal zu deinem Restbeitrag:

    Endlich mal ein Fachbeitrag aus der realen Anwendung!

    Sehr interessant!

    Somit kannst du ja auch bestätigen das du als Freiberuflicher arbeiten darfst bis der Arzt kommt und nicht an irgendwelche max Wochenarbeitzeiten gebunden bist.

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  • Hallo zusammen,

    hugoxy,
    Deine Aussage stimmt insoweit, wie du nicht auch noch in einem festen Arbeitsverhältnis stehst.
    Hier treffen erstmal die unterschiedlichen Intressen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufeinander. Der AG hat aufgrund des Vertrages ein Anrecht auf deine Arbeitskraft. Wenn du aber noch unbeschränkt freiberuflich oder selbstständig tätig bist, kannst du Diese einfach nicht mehr voll zur Verfügung stellen.
    Besonders wenn du in einem externen Büro für Arbeitssicherheit tätig bist. Wettbewerb, wer garantiert deinem Arbeitgeber denn, daß du nicht seine Kundschaft bewirbst??

    lg Dental :38:

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • @ Dental

    Ne, ist schon klar.

    Die Festanstellung hat da vorrang. Ggf kann der Arbeitgeber ja auch solche Tätigkeiten untersagen (bezgl. Arbeitzzeit, Abwerbung von Aufträgen, Kunden usw.)

    Es ging ja um die Arbeitszeit. Soll heißen, das man bei Festanstellung+ Freiberufler nicht auf gesamt z.B, 48 Std. kommt wie "MisterSafety" geschrieben hatte.

    Man kann, wenn man z.B. 40 Std. Festanstellung hinter sich hat, noch 128 Std. als Freiberufler tätig sein. ;)

  • Hallo Hugoxy,
    genau da sind wir auf dem Punkt. Bei 40std als Festangestellter und 128 freiberuflichen Stunden, wo bleiben deine Erholungszeiten zur Regeneration deiner Arbeitskraft??

    :112: und :83:
    LG Dental

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • Hallo zusammen.

    Zuerst einmal Danke für die Streicheleinheiteh :)
    Ich habe meine freiberufliche Tätigkeit erhalten und mache es neben meinem Hauptjob nebenher. AG hat es genehmigt.


    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

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  • Hallo Rigesa,

    dann mal alles Gute und viel Erfolg. Willkommen im Club.
    Willst du dich auf einen speziellen Bereich konzentrieren oder quer durch Beet? Denke auch an die Variante von Arni, er hat nicht Unrecht mit seinem Beispiel.

    LG Dental

    noch ein paar :ta: :ta:

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • Hallo Dental.

    Natürlich habe ich die Variante mit der Mwst genommen. Der Vorteil ist gut, war früher mal eine zeit lang selbstständig, deshalb weiß ich es zu schätzen.
    Ich werde mich im Moment nicht spezialisieren, vieleicht später mal sehen.

    Gruß
    Ritschi


    P.S.: Danke für den Smilie Tip. :47:

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • hallo zusammen,


    o.g. kann ich nicht empfehlen, da nur wenige - keine aufwendungen vernünftig abgeschrieben werden können.

    EAR ist kein Problem. Macht WISO Steuererklärungssoftware auf Knopfdruck nach Eingabe der Daten.

    gruß

    hoerby

    Es gibt viel zu tun, packen wir es an :rolleyes: