Claudia G. von Antriebswelle skalpiert

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  • Skalpiert!
    Die Sortiererin Claudia G. (40) geriet mit ihrem langen blonden Pferdeschwanz in die Antriebswelle eines Paketbands. Sie überlebte schwer verletzt – bleibt aber für immer kahl

    Bilder bei Bild.de


    Es passiert um zwei Uhr morgens, drei Stunden nach Beginn der Nachtschicht. Seit drei Monaten arbeitet Claudia als Sortiererin am Paketband

    Die Sortiererin Claudia G. (40) geriet mit ihrem langen blonden Pferdeschwanz in die Antriebswelle eines Paketbands. Sie überlebte schwer verletzt – bleibt aber für immer kahl

    Wenn Claudia G. (40) morgens unter der Dusche steht, achtet sie darauf, dass das Wasser nicht über ihre Stirn läuft. Zu sehr würde sie der warme Strahl an das viele Blut erinnern, das damals über ihr Gesicht rann.

    Wenn sie in die Küche geht, hat ihr Lebensgefährte das Brot schon geschnitten, denn das Geräusch der Schneidemaschine ist für sie unerträglich. Alles, was elektrisch angetrieben wird und sich dreht, ist für Claudia Horror – Rasenmäher, Küchenmixer, manchmal sogar der Staubsauger.

    Dann kommen die Erinnerungen wieder hoch. Die Erinnerungen an den schrecklichsten Moment in ihrem Leben. Und daran hat auch die wöchentliche Sitzung bei dem Psychotherapeuten bis heute nichts geändert.

    Es passiert um zwei Uhr morgens, drei Stunden nach Beginn der Nachtschicht. Seit drei Monaten arbeitet Claudia als Sortiererin am Paketband eines Kurierdienstes in Bad Hersfeld (Hessen), verdient knapp 600 Euro netto. „Einige Briefe waren vom Förderband gefallen“, erklärt die Mutter einer erwachsenen Tochter. Claudia beugt sich darunter, um die Briefe aufzuheben.

    In diesem Augenblick gerät sie mit ihrem langen, blonden Pferdeschwanz in die elektrische Antriebswelle, wird mit ihrem Kopf in die Anlage hineingezogen. Sie hat keine Chance, an den Notschalter zu gelangen. Ein Kollege drückt den Knopf – doch der funktioniert nicht.

    Claudia überlebt. Doch die Stahlwelle hat ihre Haare mitsamt Kopfhaut und der darunter liegenden Schwarte abgerissen, sie regelrecht skalpiert. Noch in derselben Nacht versuchen die Ärzte, ihren Schädel mit den Resten der gefundenen Hautfetzen zu rekonstruieren – vergeblich. Später, in einer Ludwigshafener Spezialklinik, wird Claudia Haut von ihrem Oberschenkel auf den Kopf transplantiert. Haare wachsen dort nie mehr.

    „Sie war so stolz auf ihre langen blonden Locken“, sagt Peter (44), ihr Lebensgefährte.

    Eine Spezialperücke, 2500 Euro teuer, kann Claudia nicht tragen, weil dann nach kurzer Zeit die permanenten Kopfschmerzen noch heftiger werden. „Mir bleibt dann nur noch ein Baumwoll-Turban als Kopfschmuck“, sagt Claudia.

    Neben dem Verlust der Haare, der Lebensqualität und des Selbstwertgefühls hatte der Unfall für Claudia auch finanzielle Folgen. Sie ist mittlerweile seit fünf Jahren krankgeschrieben, zu 50 Prozent erwerbsgemindert. Ihre Rente: 378 Euro im Monat. Vor dem Sozialgericht klagt Claudia auf Erhöhung. Außerdem fordert sie von ihrem Arbeitgeber – der zugab, dass das Ausschalten des Alarmknopfes fahrlässig war – Schadenersatz und Schmerzensgeld.

    Voll arbeiten wird Claudia G. wohl nie wieder können. Denn im Laufe der Zeit hat sich auch ihr Allgemeinzustand verschlechtert: Claudia G. kann Distanzen nicht mehr abschätzen.

    Zettel mit der Aufschrift „Vorsicht“ oder „Achtung“ an Tischkanten und Schranktüren sollen sie warnen. Denn immer wieder passiert es, dass sie sich beim Aufräumen oder Kochen den Kopf stößt.Für Claudia lebensbedrohlich – an manchen Stellen ist ihre Schädeldecke nur noch zwei Millimeter dick.

    Ihre langen Haare von einst haben die Ärzte ihr wiedergegeben. Der blonde Zopf liegt nun im Wohnzimmerschrank.

    Quelle: BILD

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  • ..und den Fall kann man bei einer Unterweisung einsetzen...

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • Aus der selben Zeitung!

    Quelle: Bild


    Übler Scherz am Arbeitsplatz Druckluftpistole am Po – Darm geplatzt!
    Von ANGELA WITTIG

    Dieser Scherz ging gewaltig in die Hose ... Gießereihelfer Nico K. (27) machte mit seinem Kollegen Denis S. (25) eine kleine Arbeitspause. Da erlaubte sich der Kollege einen Scherz mit dramatischen Folgen: Er hielt Nico eine Druckluft-Pistole an den Po, drückte ab. Die Luft schoss in Nicos Körper – und ließ seinen Darm platzen! Fast wäre er daran gestorben ...


    Der Täter bekam neun Monate auf Bewährung: Leiharbeiter Denis S. (25)

    Jetzt stand der Kollege mit der Druckluft-Pistole vor dem Amtsgericht Leipzig. Wegen gefährlicher Körperverletzung.

    Rückblick: 7. Oktober 2007, 15.30 Uhr – Spätschicht in der Formerei der Firma Halberg Guss. Der Angeklagte zur Richterin: „Fast täglich spielten wir mit Druckluft-Pistolen. Auch mir hatte man die Pistole schon an den Po gehalten und abgedrückt. Da kam kalte Luft heraus. Mehr nicht. An diesem Tag gab es eine Betriebsstörung, sodass wir Pause hatten. In der Werkhalle war es sehr heiß. Da wollte ich Nico nur den Po abkühlen ...“

    Doch diesmal war die Pistole auf vollen Luftdruck (6 bar) eingestellt – und kaum hatte sein Kollege die Pistole an den Po angesetzt, bückte sich Nico K. auch noch!

    Das Opfer: „Ich spürte plötzlich einen irren Schmerz. Das kann man sich nicht vorstellen. Ich bekam kaum Luft. Ich war froh, als ich im Krankenhaus war, eine Narkose bekam.“

    Die Staatsanwältin: „Durch den Druck wurde der Darm so stark überdehnt, dass er einriss und es zu Blutungen im Bauchraum kam. Nico K. schwebte in Lebensgefahr, musste notoperiert werden.“

    Elf Tage lag er in der Klinik. Er sagt: „Mir wurde ein großer Teil des Dickdarms entfernt. Ich hatte zwei Monate einen künstlichen Darmausgang. An den Narben habe ich immer noch Schmerzen, selbst beim Husten oder Niesen. Das wird wohl so bleiben.“

    Das Gericht verurteilte Denis S. zu neun Monaten auf Bewährung. Eine Schmerzensgeldklage soll noch folgen.

    Artikel bei Bild.de


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    Scheint so das Bild die Standard-Presse für SIFA´s werden sollte!
    :)

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  • zu so viel geistiger Unterbelichtung fällt mir echt nichts ein...


    Eigentlich ist das ein Arbeitsunfall- oder? (abgesehen vom Strafrecht)

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Hallo Martina,

    ich glaube nicht, dass dies ein Arbeitsunfall ist. Keine BG der Welt würde
    hierfür leisten. Das geht sicherlich zu 100 % auf Denis. Dafür kann er zahlen, bis er schwarz ist. Mit Recht.

    Gruß
    Adrian

  • ...na weiß nicht, glaube nicht.
    Dass die BG dann den Verursacher in Regress nimmt, ganz sicher. Hierfür ist ja auch durch die Verurteilung jegliche Basis gelegt. Aber in der Zwischenzeit? Wenn jemand einem anderen mit dem Stapler den Fuss kaputt fährt, wird auch strafrechtlich der Vorsatz abgeprüft. Es ist aber ein Arbeitsunfall.
    Hm, aber ist ja Quatsch, da es in der Pause stattfand.
    Wenn die da nun aber am Arbeitsplatz gemacht hätten?
    Na ich denk schon, dass das BG Sache ist.

    VG Martina

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    Andre' Maurois

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  • Das mit dem Arbeitsunfall hatte ich mich auch schon gefragt.

    Glaube aber eher nicht.

    Und zu deinem "mit dem Stapler den Fuss kaputt gefahren" Martina, ist es glaube ich egal ob Pause war oder nicht. Es zählt doch wo das ganze passiert ist oder nicht. (Arbeitsplatz oder außerhalb). Und natürlich ob es Vorsatz war oder nicht.
    Beim Vorsatz, wie auch mit der Druckluftpistole, kann ich mir nicht vorstellen das die BG das übernimmt.

  • genau so ist es wohl, so weit ich weiß, bei Vorsatz zahlt die BG nicht, anders sieht es jedoch bei Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit aus, aber das stellen dann die Juristen fest

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • Hallo,

    die Anerkennung als Arbeitsunfall ist so eine Sache. Nicht umsonst beschäftigen sich Juristen ausführlichst mit dem Thema. Auch Franz Kafka war so ein Fall. Buchempfehlung: " Der Unfallsachbearbeiter" vom Universum-Verlag.

    Ganz klar sind strafrechtsrelevante Verstöße nicht von der Unfallversicherung abgedeckt. Aber bis zur Verurteilung des Täters?

    Die Voraussetzungen zur Anerkennung sind ja:
    - versicherte Person
    - versicherte Tätigkeit
    - plötzlich von außen wirkendes Ereignis

    Wo das ganze dann passiert ist nicht relevant. Beim Stapler: Der Weg zum Pausenraum ist versichert. Die Pause selbst nicht, da es eigenwirtschaftliche Tätigkeit ist.

    Beispiel aus meiner Praxis: Eine Verletzung durch eine Schlägerei im Waschraum (nicht im Umkleideraum!, Waschen ist versicherte Tätigkeit) musste als Arbeitsunfall gemeldet werden und die BG hat die Kosten zuerst einmal übernommen. Anschließend hat sie ein Regressverfahren gegen die Beteiligten eingeleitet. Ging aber ins Leere, da alle Beteiligten sich nicht mehr an das Geschehen erinnern konnten !? Das Verfahren wurde eingestellt.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo zusammen,
    na ich denke schon, dass es eine Rolle spielt, wo das ganze passiert. Aber ihr habt recht (hab nochmal gelesen) war nicht der Pausenraum.
    Ich glaube, dass es sich um zwei Paar Schuhe handelt. Das eine ist das Strafrecht, das andere das Sozialrecht.
    Mal ein Beispiel aus meiner Sifa-Praxis. Der sexuelle Übergriff gegenüber einer Zeitungszustellerin. Dieses war ein Arbeitsunfall.

    Aber vermutlich werden das die besagten EInzelfallentscheidungen sein, mit denen die Juristen ihre Brötchen verdienen. :45:

    VG Martina

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    Andre' Maurois

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  • Na das mit dem Pausenraum ... ich weiß nicht?!

    Was machen denn die Leute die an Ihrem Arbeitsplatz Pause machen und keinen Pausenraum haben?

    Das würde ja innerhalb einer Firma zu einem Ungleichgewicht führen!

    Sobald Sie in Ihr Pausenbrot beißen und es passiert was, sind sie nicht mehr versichert? ?(

    Wie auch immer.

    Das mit der Druckluft haben wir früher aber auch gemacht, obwohl wir wusten das es verboten war. Halt nicht aus Spaß, aber anders hat man nicht den Staub aus den Klamotten bekommen. :rolleyes:

    Nur kann man halt selber schlecht abschätzen, was die Auswirkungen sein können.

  • Recht haben und Recht bekommen ist ja immer noch zweierlei.

    Und erinnert sei an dem Fall des Wegeunfalles an der Haustür,: fällt der Versicherte nach vorne ist er durch die BG versichert, fällt er zurück ins Haus, dann nicht......

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  • Zunächst ist von einem Arbeitsunfall auszugehen.
    Vorsatz scheidet hier wohl aus, sonst hätte das Gericht anders geurteilt; ein Scherz (Spielerei) mit schlimmen Folgen; er hat ja nicht abgedrückt um den Kollegen zu verletzen, sondern eine Verletzung in Kauf genommen; Im Pausenraum gibt es selten Druckluftstationen, zumal es sich hier um eine Betriebsunterbrechung und nicht um eine Pause handelte; gehörte der Umgang mit Druckluft zum Arbeitsauftrag, fehlte eine Unterweisung über die Gefahren, fehlte die Aufsicht oder wurde das Handeln von Vorgesetzten sogar geduldet?
    Zunächst ist die BG gegenüber dem Geschädigten zuständig, sie kann den Schuldigen entsprechend haftbar machen. Hat der Geschädigte im Wissen auf das Ereignis mitgewirkt (sich absichtlich gebückt), wird auch er nicht ungeschoren davon kommen.

    Wird wohl ne nette Schlacht der Justiziare
    Andreas