Hallo Zusammen,
wir sind hier gerade in der Diskussion was passiert, wenn ein Unfall während der Arbeitszeit von der BG nachträglich nicht als Arbeitsunfall anerkannt wird. Im Internet gibt es immer wieder Präzendenzfälle (z.B. Unfall in der Kantine, auf der Toilette), bei denen der Unfall nicht in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stand und deshalb die BG die Leistungen verweigerte und der Versicherte dann seine Krankenkassenkarte zücken musste.
Mir geht es um die Frage, ob hier evtl. Rückzahlungen vom Versicherten an die BG, seinen Arzt oder Krankenkasse zu leisten sind, da die BG mit Ärzten normalerweise einen höheren Satz abrechnet, Kosten für Tabletten und Verbandmittel übernimmt, usw.