hallo liebe kolleginnen und kollegen,
kann mir jemand sagen , ob die Druckbehälterverordnung auch für sportgeräte gilt,
zum thema. ich schieße in einen schützenverein luftgewehr, das luftgewehr hat einen druckbehälter ca. 30 cm lang 2,5 cm durchmesser ist aus aluminium und hat ein manometer und wird mit 200 bis 300 bar druckluft gefüllt.
welche kriterien oder verordnungen muß ich beachten, gibt es größenangaben , ich habe nichts gefunden.
nach ewig langer zeit kommt einer auf die idee das diese druckbehälter geprüft werden müssen, habe leider auch darüber nichts gefunden.
Prüfen schadet nicht, aber muß es sein!!!!)
freue mich eine nachricht und danke im vorraus
ramilus