Druckluftbehälter

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  • hallo liebe kolleginnen und kollegen,

    kann mir jemand sagen , ob die Druckbehälterverordnung auch für sportgeräte gilt,
    zum thema. ich schieße in einen schützenverein luftgewehr, das luftgewehr hat einen druckbehälter ca. 30 cm lang 2,5 cm durchmesser ist aus aluminium und hat ein manometer und wird mit 200 bis 300 bar druckluft gefüllt.

    welche kriterien oder verordnungen muß ich beachten, gibt es größenangaben , ich habe nichts gefunden.

    nach ewig langer zeit kommt einer auf die idee das diese druckbehälter geprüft werden müssen, habe leider auch darüber nichts gefunden.
    Prüfen schadet nicht, aber muß es sein!!!!)

    freue mich eine nachricht und danke im vorraus

    ramilus

    Einmal editiert, zuletzt von ramilus (20. November 2008 um 20:34)

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    • Offizieller Beitrag

    hallo ramilus,

    das wird doch jetzt in der BetrSichV geregelt.
    Da gibt es eine internetseite "druckgeräte-online.de" o.ä. (ich habe die genaue adresse im moment nicht parat), auf der gab es eine art fragebogen, an hand dessen man prüfen konnte, ob bzw. wie ein druckgerät in die prüfungen einzubeziehen ist.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

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