Hallo
ich habe folgende Aussage die ich nicht ganz verstehe.
Ein Versicherter der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat bei einer Arbeitsaufgabe seine Brille zerbrochen. Das ganze ist während der Dienstzeit für das DRK passiert. Meiner Meinung nach, muss das die Haftpflicht des DRKs bezahlen. Das DRK meint, das muss die BG bezahlen. Das sei schon immer so gewesen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die BG diese Kosten übernimmt.
Oder ?
Schadenersatz
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Michael Kasper -
17. Oktober 2008 um 19:28 -
Erledigt
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Zitat
Original von Michael Kasper
Hallo
ich habe folgende Aussage die ich nicht ganz verstehe.
Ein Versicherter der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat bei einer Arbeitsaufgabe seine Brille zerbrochen. Das ganze ist während der Dienstzeit für das DRK passiert. Meiner Meinung nach, muss das die Haftpflicht des DRKs bezahlen. Das DRK meint, das muss die BG bezahlen. Das sei schon immer so gewesen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die BG diese Kosten übernimmt.
Oder ?Bei einem Wegeunfall wurden bei uns die Kosten übernommen! Das ist wahrscheinlich hier nicht vergleichbar
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- Offizieller Beitrag
Versuche es mal mit meinen Worten zu formulieren:
Die BG zahlt nur wenn die Brille bei einem Arbeitsunfall zerstört wurde, also diese berühmte Definition
"... plötzliche äußere Einwirkung auf den Körper"Heißt, wenn sie dir aus der Hand fällt oder sie irgendwo liegt und jemand drauftritt, zahlt die BG nicht!
Ganz aktueller Artikel in der BGFW-Zeitung "betrifft sicherheit" 3/2008:
http://www.bgfw.net/informationen/…tal_03/s_08.pdfGruß
Chris -
genau so ist es, erst stürzen, dann Brille kaputt, nicht andersrum
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Hallo
Ergebnis, die Brille wurde nicht von der BG bezahlt. Die Kosten werden vom DRK getragen. Es macht sinn, eine Haftpflicht für so einen Fall einzurichten. Bei diesem DRK Verband war das bis jetzt nicht der Fall...... -
Hallo,
ich greife den Fall noch einmal auf, da es gestern bei uns ein Arbeitsunfall gegeben hat.
Folgendes ist passiert:Ein Mitarbeiter stand unter einem Rolltor, dass nach einiger Zeit automatisch zufährt (Schnelllauftor). Er achtete nicht auf das Tor, da dieses ganz neu von einer Fachfirma eingebaut wurde und er im glauben war, dass eine Lichtschranke das Tor oben hält. Das Tor lief dann zu, knapp an der Stirn und an der Nase vorbei. Geblieben ist dem Kollegen "nur" eine Beule und leichte Kopfschmerzen. Diese waren aber nicht so schlimm, sodass er weiter seine Arbeit nachging. Nur die Brille, die der Kollege aufhatte wurde stark verbogen. Nach Dienstschluss ist der Kollege dann zu einem Optiker gefahren, der die Brille wieder richten sollte. Dieses ist aber mißlungen, sodass die Brille nun zu bruch ist.
Nun meine Frage: Wer kommt hier für den Sachschaden auf? Muß der Optiker die Brille zahlen oder ersatz beschaffen, oder kann hier die BGW, da es sich ja aus einer folge des Arbeitsunfalls herausgeht, dafür aufkommen? Eine Unfallmeldung ist bis dato noch nicht geschrieben, da bis heute kein Arzt aufgesucht wurde.mfg
Hefer -
Hallo Hefer,
schau mal hier: Schadenersatz Brille
Unabhängig davon ist die Frage zu klären, wieso das Tor zufährt. Das kann bei einem neuen Tor eigentlich nicht sein. Darum wird sich möglicherweise die BG kümmern.
Der Optiker hat sich sicherlich dem Kunden gegenüber abgesichert. Aber genau genommen ist das auch egal, denn die BG wird hier Ersatz leisten. Die Brille ist halt wegen dem Tor defekt...
Ansonsten wie in dem Link beschrieben verfahren.Viele Grüße
Martina -
Ich denke, dass die Angaben zur Beurteilung dieser Situation viel zu unreichend sind!
Es kommt darauf an, heißt die Juristisch richtige Antwort hierzu!
Es stellt sich die Frage:
Bei welcher Tätigkeit ist es geschehen?
Hat diese Tätigkeit etwas mit der Brille zu tun? (wie war das Verhältnis der Tätigkeit dazu, dass die Brille beschädigt werden konnte?)
Also - es müsste schon genau geklärt sein, was eigentlich vor liegt und wie genau sich der Sachverhalt ereignete!
Natürlich will sich - wie jede (Haftpflicht)Versicherung erst einmal, wenn es um Kosten geht drücken! D.h. ert mal ablehnen! Von 10 abgelehnten melden sich ohnehin ert mal 7 nicht mehr, da sie davon ausgehen, es gibt in "meinem" Fall eh nix!
Dran bleiben ist angesagt und ab und an - nach einem sachlichen Briefchen auch die Option einer Klage einräumen. Da kann man ruhig auch den Hinweis geben, dass man doch einen Rechtsschutz habe und diesen gerne in Anspruch nehmen kann! -
Zitat
Original von Timerobber
Es kommt darauf an, heißt die Juristisch richtige Antwort hierzu!Das ist schön, wenn wir jetzt juristische Unterstützung haben. Ich denke, davon können wir alle profitieren.
Hier nochmal die Info der UKPT zum Thema defekte Brille durch Arbeitsunfall.
Viele Grüße
Martina