Hallo,
ich greife den Fall noch einmal auf, da es gestern bei uns ein Arbeitsunfall gegeben hat.
Folgendes ist passiert:
Ein Mitarbeiter stand unter einem Rolltor, dass nach einiger Zeit automatisch zufährt (Schnelllauftor). Er achtete nicht auf das Tor, da dieses ganz neu von einer Fachfirma eingebaut wurde und er im glauben war, dass eine Lichtschranke das Tor oben hält. Das Tor lief dann zu, knapp an der Stirn und an der Nase vorbei. Geblieben ist dem Kollegen "nur" eine Beule und leichte Kopfschmerzen. Diese waren aber nicht so schlimm, sodass er weiter seine Arbeit nachging. Nur die Brille, die der Kollege aufhatte wurde stark verbogen. Nach Dienstschluss ist der Kollege dann zu einem Optiker gefahren, der die Brille wieder richten sollte. Dieses ist aber mißlungen, sodass die Brille nun zu bruch ist.
Nun meine Frage: Wer kommt hier für den Sachschaden auf? Muß der Optiker die Brille zahlen oder ersatz beschaffen, oder kann hier die BGW, da es sich ja aus einer folge des Arbeitsunfalls herausgeht, dafür aufkommen? Eine Unfallmeldung ist bis dato noch nicht geschrieben, da bis heute kein Arzt aufgesucht wurde.
mfg
Hefer