Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. der Höhe eines Treppengeländers an einer außenliegenden Gebäudetreppe.
Nach LBO § 4 genügen bei Treppen an Gebäuden 0,90 m bei einer Höhe unter 12 m. Aber die Treppe ist Teil des Fluchtweges, so dass ich glaube, dass hier die ASR 17.1/2 greift, die mind. 1 m vorschreibt. Weiss dazu jemand mehr?