Beiträge von cvastag

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    Hallo zusammen,

    Im Moment gibt es bei uns eine große Diskussion über die Kennzeichnung von Flucht und Rettungswegen.

    Bisher wurde es so gehandhabt, dass Alt oder Neu zum Einsatz kam, Mischkennzeichnung wurde bemängelt.

    Nun schreibt KomNet in einem Dialog

    Zitat

    Bei der Gestaltung von Sicherheitszeichen fordert die entsprechende ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" in Punkt 5.1 Abs. 2, dass nur die im Anhang 1 gezeigten Sicherheitszeichen gemäß DIN EN ISO 7010 bzw. DIN 4844-2 zur Kennzeichnung von Fluchtwegen benutzt werden dürfen. Dementsprechend ist es einem Arbeitgeber unmöglich, durch eine andere Maßnahme die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Beschäftigten zu erreichen.

    Sprich eine Gefährdungsbeurteilung kann nicht die gleiche Sicherheit darlegen, die Schilder sind auszutauschen.

    Leider wurde auch noch nie eine Gefährdungsbeurteilung dazu erstellt. Hat jemand ein Muster für sowas?

    Was sagt ihr zu der Aussage von KomNet?

    Hallo, danke schoneinmal für die Antworten.

    Die Anfrage wurde vom zuständigen Architektenbüro an mich gerichtet. An das denkmalgeschützte Gebäude sollen zwei weitere Bauteile angebaut werden.

    Mir sind keine Unfälle aufgrund einer zu niedrigen Geländerhöhe bekannt. Ich habe nur im Internet ein Gerichtsurteil aus München gefunden, bei dem eine Person in einem Hotel zu Schaden kam, das Geländer zu niedrig war, und es hier zu einer Verurteilung kam.
    Hier entschied der Richter, dass Sicherheit vor Bestand geht.

    Ich sehe auch weniger das Problem mit den 95cm, sondern eher in der Verantwortung, wenn was passiert. Deshalb war meine Empfehlung, dass die Klinikleitung sich mit dem Unfallversicherungsträger und der Denkmalbehörde abstimmt, und dann weiter entscheidet.

    In dem zweiten Treppenhaus wird ein Aufzug in das Treppenauge eingezogen. Wäre in dem problembehafteten Treppenraum vielleicht ein Verschließen des Treppenauges durch Trockenbauweise eine Möglichkeit?

    @Thomas, hast du vielleicht paar Infos über die Aufdopplung des Handlaufs?

    Gruß Chris

    Hallo,

    ich hole das Thema einmal aus der Versenkung.


    Zitat

    Hallo Zusammen,

    ihr schreibt, dass Geländer im Bestand, die dem Baurecht entsprechen, in Arbeitsstätten akzeptiert werden.
    Folgendes Problem:

    Umbau eines Stationsgebäudes in einer Klinik, Bau von 1900. Treppengeländerhöhe entspricht Stufenmitte 103cm, Stufenvorderkante 95cm. Nach Bauordnung alles i.O. nach ASR nicht.

    was würdet ihr empfehlen?

    Gruß Chris