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  • Hallo =)
    Ich hatte ein Begehung der Gewerbeaufsicht. Da wurde bemängelt, das wir keine Hinweisschilder an den Ladegräten angebracht sind. Wenn icg das richtig verstanden habe, muss dort stehen, wie das Laden usw. abzulaufen hat. Warnhinweise wegen Säure usw. habe ich dort hängen.
    Kann mir evtl. einer sagen was gemeint ist ? Wie habt Ihr das gelöst ?

    LG
    Michael Kasper

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    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

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  • Hallo,

    ich denke er meint die Betriebsanweisung. Wie diese im anhang der BGI 5017


    Grüße
    Awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Müssen eigentlich Betriebsanweisungen erstellt werden, wenn die Tätigkeiten Batterie ausbauen und laden ausschließlich vom Fachpersonal (z.B. KFZ-Mech)
    durchgeführt werden ?

    In meiner Ausbildung wurde behauptet, das es dann nicht notwendig ist .....

  • .........Müssen eigentlich Betriebsanweisungen erstellt werden, wenn die Tätigkeiten Batterie ausbauen und laden ausschließlich vom Fachpersonal (z.B. KFZ-Mech)
    durchgeführt werden ?

    In meiner Ausbildung wurde behauptet, das es dann nicht notwendig ist .....

    Hallo Wolf_T,

    diese Aussage ist unsinnig. Entscheident ist ob die Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommt das eine Betriebsanweisung erforderlich ist. Bei Fachpersonal das eine Tätigkeit nicht dauernd durchführt, kann das aushängen einer Betriebsanweisung sinnvoll sein. Bei Routinearbeiten die häufig durchgeführt werden kann es durch aus sein das ein Aushang nicht erforderlich ist. Die jährliche Unterweisung ist auf jeden Fall notwendig.

    Ich halte häufigere Unterweisung für wichtiger und Zielführender als der Aushang einer Betriebsanweisung die , sind wir doch ehrlich, in der Regel nicht gelesen wird.

    Viele Grüße

    kuddel

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  • Hi kuddel und Wolf_T,

    ...ganz unsinnig ist die Aussage nicht. Für fachspezifische Tätigkeiten sind keine BA's zu erstellen. Einem gelernten Elektriker muß ich beispielsweise nicht in einer Betriebsanweisung erklären, wie er eine Sicherung zu wechseln hat - wer ausser ihm sollte eine solche BA im Übrigen erstellen?!?

    Das Stichwort Gefährdungsbeurteilung ist hier wieder das richtige Zauberwort kuddel. Hier sollten z.B. genaue Umstände einer Tätigkeit beschrieben werden, Begleitumstände oder Risiken durch Dritte.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)