Standfestigkeit von Leitern

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    • Offizieller Beitrag

    Vielfach wird die Gefahr unterschätzt, die bei unsachgemäßer Benutzung von Leitern ausgeht. Im Jahr 2003 wurden den Berufsgenossenschaften 27.724 Leiterunfälle im gewerblichen Bereich gemeldet.

    Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) informiert auf seinen Internetseiten über die "Standfestigkeit von Leitern". Die Tipps betreffen die Auswahl der richtigen Leiter und den sicheren Umgang.
    Weitere Informationen

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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  • Hallo

    wo finde ich eine Angabe für die maximale zulässige Höhe, in der eine Fensterputzfirma im Außenbereich die Fenster noch von der Leiter aus putzen darf?

    Wir schreiben gerade die Fensterputzarbeiten aus und eine Firma (mit einem sehr günstigen Angebot) will nun die Putzarbeiten an der Glasfassade nicht wie bisher mit einem Steiger durchführen, sondern die 8 m hohe Glasfront von einer Leiter aus putzen.

    Man behauptete mir gegenüber für Fensterputzer gäbe es Sondervorschriften, die dieses erlaubten.

    MfG
    Tjüche

    J.B.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Tjueche,

    wenn mich nicht alles täuscht dürfen leiter nicht höher als 7 m sein bzw. darf darauf gearbeitet werden, dazu kommt das nicht länger als 2 stunden auf der leiter gearbeitet werden darf................wie gesagt ich weiss es nicht mehr 100% aber nachlesen kannst du das in der BGV D 36 Leitern und Tritte.

    Gruß
    toni

  • Vielleicht sind die Infos hier hilfreich?
    http://www.arbeitssicherheit.de/servlet/PB/sho…045/bgi5019.pdf

    http://www.arbeitssicherheit.de/servlet/PB/show/1216641/bgi521.pdf

    Die 7 m, 2 Stunden bei mehr als 2 m Höhe, beziehen sich auf Anlegeleitern.

    Lt. BGV D 36 §2 (11) + DA §5 sind Glasreinigerleitern Anlegeleitern.

    In den Jahresberichten 2001 - 2003 des HVBG tauchen sie immer auf.

    Für dei Ausschreibung ist vielelicht das noch interessant:
    http://www.gebaeudereiniger.de/721.html
    Musterwerkvertrag Gebäudereinigung
    Der Musterwerkvertrag Gebäudereinigung dient als vertragliche Grundlage für das Verhältnis zwischen Auftraggeber (Kunde) und dem Gebäudereinigungsunternehmen bei der Beauftragung von Reinigungsleistungen oder auch sonstiger weiterer Dienstleistungen.

    Bitte beachten Sie auch die Mustervorlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs).

    Im Info-pool der Bau- BG gibts *Gebäudereiniger-Tipps zum Gesundheitsschutz*, ist aber wohl ausschließlich chemisch orientiert.
    Technisches findet man hier - http://www.infopool-bau.de/site/asp/dms.a…e/C_22/C_22.htm
    Stand 2002 .
    Änderungen sind mir nicht bekannt.

    Zusätzliche Hinweise für Arbeitsplätze auf Anlegeleitern
    ● Bei Bauarbeiten darf

    kein höherer Standplatz als 7,00 m eingenommen werden,
    bei einer Standhöhe von mehr als 2,00 m nicht länger als 2 Stunden gearbeitet werden,
    das Gewicht des mitzuführenden Werkzeuges und Materials 10 kg nicht überschreiten,
    die Windangriffsfläche von mitgeführten Gegenständen nicht mehr als 1,00 m2 betragen.
    ● Von Anlegeleitern darf nicht gearbeitet werden, wenn

    von vorhandenen oder benutzten Stoffen und Arbeitsverfahren zusätzliche Gefahren ausgehen, z. B. Arbeiten mit Säuren, Laugen, Heißbitumen,
    Maschinen und Geräte mit beiden Händen bedient werden müssen, z. B. Handmaschinen, Hochdruckreinigungsgeräte.
    ● Der Beschäftigte muss mit beiden Füßen auf einer Sprosse stehen.

    Zusätzliche Hinweise für Leitern als Verkehrswege
    ● Leitern als Aufstiege nur einsetzen

    bei einem zu überbrückenden Höhenunterschied ≤ 5,00 m,
    für kurzzeitige Bauarbeiten,
    als Gerüstinnenleiter zum Verbinden von max. zwei Gerüstlagen,
    als Gerüstaußenleiter bei Belaghöhen ≤ 5,00 m.
    Ausnahme:
    Der Einbau von Treppen in Schächten und Gerüstinnenleitern ist nicht möglich.

    --------------------------------------------------------------------------------

    Weitere Informationen:

    BGV D36 "Leitern und Tritte"
    BGV C22 "Bauarbeiten"
    DIN EN 131-1 und 2
    Betriebssicherheitsverordnung


    --------------------------------------------------------------------------------


    Stand: 10/2002

    Standplatz 7 m ließe eine Reinigung von 8 m vermutlich zu.
    Allerdings kann ich mir den Aufwand fürs Umsetzen nicht wirklich effektiv vorstellen.


    Gruß
    gladis:-)

    Nachtrag: Wie ist das eigentlich - nicht mehr als zwei Stunden. Brauche ich dann 4 Leute für einen 8 -Stunden-Tag?..oder zwei, die wechselweise arbeiten? Wie weise ich den Wechsel nach? Führt man ein Buch? ich stelle mir gerade vor, den Unfall zu untersuchen und herausfinden zu müssen, wie lange war der MA auf dieser Leiter, bevor er abstürzte.
    Einen Arbeitskorb einzusetzen scheint mir schlichtweg sicherer und einfacher. Aber sicher auch erst effektiv, ab einer bestimmten Fläche.

    Einmal editiert, zuletzt von gladis (23. Februar 2007 um 17:33)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,,
    jo genau das war es was ich gelesen hatte :D in der gelben mappe findest du die infos dazu oder eben halt über den direkten link von gladis infopool

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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  • Zitat

    Original von toni
    von gladis infopool-bau

    *lach*.. lass das bloß nicht die BG-Bau hören, sonst muß ich womöglich noch Gebühren zahlen

    :)

  • Hallo Toni,
    habe ebenfalls etwas über Leitern und Gerüste herausgefunden. Da ich in der Zeitarbeit tätig bin haben wir eine CD der VBG, in der Unterweisungshilfen hinterlegt sind. Unteranderem auch ein Fragebogen der sich mit Leitern und Gerüsten befasst. Diese ist kostenlos bei der VBG zu bezeihen. Sie heißt "Zeitarbeit Qualität-Sicher-Gesund.

    Gruß

    Thiry

  • Hallo Kolleginnen und Kollegen,

    nun kam ich nicht umhin mich doch einmal hier anzunmelden, obwohl ich bereits längere Zeit Gastleser bin.

    Ich komme nicht weiter bei der Frage ob Leitern des großen schwedischen Möbelherstellers im Büro zugelassen sind.
    Speziel geht es um die Regalanstellleiter "Inreda", eine Gitterrohrleiter, die ich vor Ort als nicht wirklich standsicher einschätzte. Als Auflage auf den dünnen Gitterrohrstäben ist eine Art Sandpapier als Abrutschschutz angebracht. Im Gebrauch nutzen sich diese aufgeklebten Flächen aber ab, bzw. lösen sich, sodass nur noch auf die blanke Sprosse getreten wird. Allgemein wirkte sie, wie bereits o.g., sehr kippelig.

    Kann mir jemand helfen, mit der Frage, ob ich empfehlen kann die Leiter nicht mehr zu nutzen. Und ob diese überhaupt zulässig ist/ob und wie die Prüfung erfolgt.

    Vielen Dank

    Freundliche Grüße aus Berlin

    Matthias

  • Hi,

    hättest besser ein neues Thema eröffnet, dieses ist als erledigt markiert.

    Zur Frage: Ich kenne die Leiter nicht, ist sie denn nach DIN EN 131-2 geprüft und hat die Prüfung bestanden?
    Ohne dieses Zertifikat hast du schon mal ein gutes Argument diese außer Betrieb zu nehmen.

    Was ergaben denn die bisherigen Leiterkontrollen? Ist sie bis 150kg zugelassen?
    Alles Frage, die zu klären wären.

    Dann hast du auch valide Grundlagen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung dieser konkreten Leiter.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Die Frage ist eigentlich relativ einfach zu beantworten:
    Gefährdungsbeurteilung erstellen und die Leiter an Euren Anfrderungen messen.
    Was die Zulässigkeit angeht: Solange die Leiter der Betriebssicherheitsverordnung entsprich kann sie prinzipiell genutzt werden.
    Wenn die Gefährdungsbeurteilung aber trotz "rechtlicher Zulässigkeit" ergibt, dass Du den Einsatz ei euch für zu riskant hälst (z.B. wegen fehlender Standfestigekeit) kann Deine Empfehlung nur gegen den Einsatz dieser Leiter lauten.

    Ich hoffe, das hilft erst einmal weiter...

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Ich komme nicht weiter bei der Frage ob Leitern des großen schwedischen Möbelherstellers im Büro zugelassen sind.
    Speziel geht es um die Regalanstellleiter "Inreda", eine Gitterrohrleiter, die ich vor Ort als nicht wirklich standsicher einschätzte. Kann mir jemand helfen, mit der Frage, ob ich empfehlen kann die Leiter nicht mehr zu nutzen. Und ob diese überhaupt zulässig ist/ob und wie die Prüfung erfolgt.


    Unter Umständen hilft ein Blick in die Anleitung des Herstellers / Anbieters.
    Dort steht z.B. auf Seite 2: "DEUTSCH - Nicht für professionellen Einsatz geeignet."
    Jezt könnte man natürlich darüber streiten, was unter diesem Satz zu verstehen ist ... :)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Jepp,

    das was S.O. gerade angeführt hat, habe ich so auch gesehen.

    Damit ist das doch eindeutig das KO-Kriterium für die Arbeitswelt.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ach Klasse wie schnell ich hier eine Antwort erhalte.

    "Nicht für den prof. Einsatz" ist wirklich das K.O. Kriterium. Wobei die Leiter ja noch nicht einmal fest am Regal angebracht war, wie in der Anleitung beschrieben.
    Die Leiter ist somit ein absolutes No-Go und fliegt raus.

    Vielen, vielen Dank dür die schnelle Unterstützung.

    VG

    Matthias

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