Hallo liebe Mitstreiter,
ich brauche mal euer Schwarmwissen bzgl. der Gültigkeit der Sifa 1.0 Ausbildung.
- Inwieweit behält eine im Jahr 2011 abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (also Sifa 1.0) ihre Gültigkeit, wenn seitdem keine Fortbildungen absolviert wurden und die Person auch seit dem nicht als FAS tätig war? Im Anhang 3 Nr.9 der DGUV Vorschrift 2 wird "Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)" genannt.
- Ist es richtig das die Gültigkeit der SIFA 1.0 Ausbildung ohne Weiterbildung ist seit dem 01. Juli 2018 in Deutschland nicht mehr gegeben ist? An diesem Tag trat die SIFA 2.0 Ausbildung gem. DGUV Information 205-018 "Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SIFA)" als einzige Möglichkeit zur Erlangung der Qualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) in Kraft. Meines Wissens nach gab es für bestimmte Personengruppen vom 2013 bis 2018 die Übergangsregelungen, die es ihnen ermöglichten, ihre SIFA 1.0 Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin zu nutzen. Diese ist aber meines Wissens nach 2018 ausgelaufen.
- Inwieweit behält die Qualifikation als Brandschutzbeauftragter/Bearbeiter ihre Gültigkeit, wenn die vorgeschriebenen Fortbildungen gemäß DGUV Information 205-003 und vfdb-Richtlinie 12-09/01 (mindestens 16 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten innerhalb von drei Jahren) seit 2005 nicht absolviert wurden und die Person seit 2014 nicht mehr als Brandschutzbearbeiter tätig ist ?
Könnte einen solche Person zur Sifa bestellt werden?
Vielen Dank im Vorraus
Liebe Grüße
Tim