Für eine Evakuierungsübung "Sperren" eines F + R

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  • In meinen Unterweisungen zum Thema Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungswege verweise ich auch gern auf die Holschuld der Mitarbeiter (m/w/d).

    Jeder Mitarbeiter hat sich mit seinem Arbeitsplatz selbsttätig vertraut zu machen.

    Dazu gehören Themen wie Druckknopfmelder, Handlöschgeräte und die F + R.

    Blind der Masse hinterherlaufen ist bei einer Flucht nicht immer die Lösung.

    Bin gerade am überlegen, ob ich nicht mal unangekündigt bei einer Übung einen Notausgang sperren lasse.

    Unsere Haupteingänge und Ausgänge sind auch Notausgänge. Diese sind aber im Alarmfall zu öffnen.


    Das war meine Antwort zum Thema Haupt- und Nebeneingang als Hauptfluchtwege.

    Ich hatte mir überlegt, im Rahme einer Evakuierungsübung, ein Treppenhaus "unbrauchbar" zu machen.

    Das heißt --> ich kennzeichne das Treppenhaus als stark verraucht. Ich will einfach sehen, wie reagieren die

    Mitarbeiter auf den neuen Fakt. Meistens laufen die MA bei den Übungen wie die Lemminge durch die Hallen.

    Da die Übungen angekündigt sind, sogar drei bis vier Minuten früher.

    Diese Fragestellung wurde von einigen von Euch Kommentiert. Guudsje verwies sogar auf einen Bußgeldkatalog LV 56 zur Arbeitsstättenverordnung. Das hat mich nachdenklich gemacht.

    Daraufhin habe ich bei KomNet mal nachgefragt.

    Die Antwort ist im Angehängten Dokument.

    Dateien

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Moin,

    so richtig wurde bei KomNet nicht auf die Frage geantwortet!?

    Ich würde eine solche Übung auch machen, sofern du zwei bauliche Rettungswege zur Verfügung hast. Wir haben auch eine Nebelmaschine um dies realistisch darzustellen (kann man sich bei einer FF ggf. auch mal mieten). Die Sperrung muss deutlich wahrnehmbar sein (Zettel alleine wird im Tunnelblick vllt. übersehen)

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Moin,

    so richtig wurde bei KomNet nicht auf die Frage geantwortet!?

    Doch im allerletzten Satz.

    Vernebeln möchte ich nicht. Ich gehe davon aus, dass bei uns einige ältere Mitarbeiter (m/w/d) in Panik ausbrechen.

    Ich stelle in die Nähe einen Beobachtungsposten an den mit Flatterband + Zettel blockierten Treppenzugang.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Ich gehe davon aus, dass bei uns einige ältere Mitarbeiter (m/w/d) in Panik ausbrechen.

    ...na dann hast Du ja bereits einen extrem wichtigen Punkt eroiert, auf den Du in der GB und dem Maßnahmenplan Rücksicht nehmen musst. Mit welchen Maßnahmen begegnest Du diesem??

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Doch im allerletzten Satz.

    Wie so oft bei KomNet. Den Satz hätte man auch an den Anfang stellen können und dann begründen, wie man zu dem Ergebnis kommt.

    Guudsje verwies sogar auf einen Bußgeldkatalog LV 56 zur Arbeitsstättenverordnung. Das hat mich nachdenklich gemacht.

    Dann lege ich noch etwas drauf, §145 Abs.2, Nr. 2 StGB. Dort ist zu lesen: "Wer absichtlich oder wissentlich die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft..."
    Somit halte ich Deine Idee

    Ich stelle in die Nähe einen Beobachtungsposten an den mit Flatterband + Zettel blockierten Treppenzugang.

    für durchführbar, aber eine nicht leicht zu entfernende Blockade des Fluchtweges für nicht zulässig.

    Der theoretisch blockierte Fluchtweg muss jederzeit frei sein, wenn dies notwendig wird, z.B. wenn zufällig zur Übungszeit der Ernstfall eintritt und Dein geplanter alternativer Fluchtweg nicht nutzbar ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Wie immer zitiert sich Komnet die Seele aus dem Leib, aber so ist das nun mal in unserer Rechtslandschaft. Mein Chef ist auch immer genervt, wenn ich nicht in einem Satz antworten kann.

    Außerdem hat Komnet bemerkenswert schnell reagiert. Die Frage wird wohl häufiger gestellt ...

    Die Antwort ist jedenfalls klar.

    Die Art, wie Du die Übung variieren willst, ergibt Sinn, Mick1204.

    Routiniert immer das gleiche zu machen ermüdet die Leute nur. Zudem sollte ein Gefahrenbewusstsein entstehen.

    Wenn ältere Kolleginnen und Kollegen panisch reagieren könnten und schon vorher klar ist, um welche Personen es sich dabei handelt, dann ist das auch eine Übung für die Umstehenden, die den panischen Kollegen im Ernstfall helfen sollen. Es steht in jeder Brandschutzordnung Teil A: Ruhe bewahren, Gefährdete Personen warnen, Hilflose mitnehmen.

    Also Mick, nur Mut.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Somit halte ich Deine Idee

    für durchführbar, aber eine nicht leicht zu entfernende Blockade des Fluchtweges für nicht zulässig.

    Danke für deine Einschätzung.

    Der theoretisch blockierte Fluchtweg muss jederzeit frei sein, wenn dies notwendig wird, z.B. wenn zufällig zur Übungszeit der Ernstfall eintritt und Dein geplanter alternativer Fluchtweg nicht nutzbar ist.

    Auch dies wäre dann eine geeignete Situation, auf die die Mitarbeiter (m/w/d) entsprechend reagieren und die "Blockade" entfernen müssten. Den Beobachter würde ich entsprechend instruieren. Aufgrund der Gebäudesituation könnte eine Differenzierung schwer werden. Die Zeit der Auslösung könnte ein Indikator sein.

    Ich muss das eh mit der Geschäftsleitung absprechen. Ich entscheide da gar nichts.

    Ist ja nur eine Empfehlung.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Warum fällt mir jetzt das hier ein?

    du machst mir echt Mut. Vielen Dank. :|

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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