In meinen Unterweisungen zum Thema Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungswege verweise ich auch gern auf die Holschuld der Mitarbeiter (m/w/d).
Jeder Mitarbeiter hat sich mit seinem Arbeitsplatz selbsttätig vertraut zu machen.
Dazu gehören Themen wie Druckknopfmelder, Handlöschgeräte und die F + R.
Blind der Masse hinterherlaufen ist bei einer Flucht nicht immer die Lösung.
Bin gerade am überlegen, ob ich nicht mal unangekündigt bei einer Übung einen Notausgang sperren lasse.
Unsere Haupteingänge und Ausgänge sind auch Notausgänge. Diese sind aber im Alarmfall zu öffnen.
Das war meine Antwort zum Thema Haupt- und Nebeneingang als Hauptfluchtwege.
Ich hatte mir überlegt, im Rahme einer Evakuierungsübung, ein Treppenhaus "unbrauchbar" zu machen.
Das heißt --> ich kennzeichne das Treppenhaus als stark verraucht. Ich will einfach sehen, wie reagieren die
Mitarbeiter auf den neuen Fakt. Meistens laufen die MA bei den Übungen wie die Lemminge durch die Hallen.
Da die Übungen angekündigt sind, sogar drei bis vier Minuten früher.
Diese Fragestellung wurde von einigen von Euch Kommentiert. Guudsje verwies sogar auf einen Bußgeldkatalog LV 56 zur Arbeitsstättenverordnung. Das hat mich nachdenklich gemacht.
Daraufhin habe ich bei KomNet mal nachgefragt.
Die Antwort ist im Angehängten Dokument.