Schwerbehinderung und Überstunden

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  • Hallo,

    ich hoffe, ich stelle das in die richtige Rubrik.

    Und ich weiß, dass hier keine Rechtsberatung stattfinden kann.

    Bei uns kam die Frage auf, ob ein Mitarbeiter mit 70% Schwerbehinderung dazu bestimmt/aufgefordert werden kann, Samstags zu arbeiten, also damit Überstunden zu machen?

    Seiner Auffassung nach, darf er keine Überstunden machen und muss, auf Grund seiner Behinderung am Wochenende 48 Stunden frei / Erholungszeit haben.

    Ein entsprechendes Attest kann er nicht vorlegen.

    Wenn ich das im Internet recherchiere, sind Schwerbehinderte nur grundsätzlich erstmal nur von der Mehrarbeit (also tägliche Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden befreit.

    Nicht aber von Überstunden (solange die 8 Stunden/Tag nicht überschritten werden) und auch nicht von der 6 Tage Woche (sofern die 6 Tage vertraglich festgelegt sind).

    Bei uns sind die Anzahl der Tage nicht festgelegt, normalerweise wird am Samstag aber nicht gearbeitet, Nur die Anzahl der Arbeitsstunden.

    Arbeitsplatzgestaltung / BEM usw, lassen wir jetzt mal draußen vor, das ist auch noch so ein spannendes Thema.

    Hat da jemand Erfahrungen oder weitere Hinweise?

    Gruß

    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Seiner Auffassung nach, darf er keine Überstunden machen und muss, auf Grund seiner Behinderung am Wochenende 48 Stunden frei / Erholungszeit haben.

    Moin,

    dann wird der Kollege doch sicherelich die Rechtsnorm kennen, die seine Meinung begründet. :/

    Ansonsten gerne mal hier schauen. Wahrscheinlich bezieht sich der Kollege auf §124 SGB IX. Dort sind aber, die von Dir bereits erwähnten 8 Stunden geregelt, was die Argumentation des Kollegen nicht stützt.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    danke für den interessanten Link, der das ganze noch mal gut auflistet.

    Den von Dir genannten Paragraphen hatte ich mir auch schon angesehen.

    Gruß

    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Nicht aber von Überstunden (solange die 8 Stunden/Tag nicht überschritten werden) und auch nicht von der 6 Tage Woche (sofern die 6 Tage vertraglich festgelegt sind).

    Bei uns sind die Anzahl der Tage nicht festgelegt, normalerweise wird am Samstag aber nicht gearbeitet, Nur die Anzahl der Arbeitsstunden.

    Kenn ich auch vom Betriebsrat her so. Wenn z.B. 40h Woche in 5x8h abgearbeitet wurden, ist die Arbeitspflicht erstmal erfüllt. Zumal du schreibst, dass Samstags normal keiner arbeitet bei euch. Aber grundsätzlich ist der Samstag noch als Werktag anzusehen. Wenn also noch Zeit zur Wochenarbeitszeit fehlen würde, könnte man diese Samstag nacharbeiten.

    Ich hab mal gelesen das dies auch geht, wenn quasi die Existenz der Firma davon abhängig wäre.

    Hoffe dem ist nicht so.

    Blöd in eurem Fall ist halt, das Samstag nicht als Arbeitstag festgelegt wurde. Es stellst sich die Frage ob es nur den Kollegen betrifft oder noch andere.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Halle PeKe.

    nein ist nicht existenzrelevant.

    Nur zur Zeit, durch die schwankenden Rohstofflieferungen teilweise sehr viel Arbeit.

    Betrifft (erstmal) nur den einen Kollegen.

    Ich kann mir aber denken, dass andere versuchen aufzuspringen, die haben alle (verständlicherweise) keine Lust auf Samstagsarbeit.

    Obwohl das nur Zeitlich begrenzt ist (maximal 2 Monate).

    Alternative wäre Schichtarbeit, sind die Leute auch nicht glücklicher, und wir haben dazu auch zu wenig Leute.

    Und neue Leute einstellen, hmm.

    Und dann kommt noch dazu: Was man bezahlt, das bekommt man! Qualifizierte Leute kosten Geld, auch wenn das die Personalabteilung / GF nicht einsehen will.

    Gruß

    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Was sagt denn die Personalabteilung / HR dazu, ist ja eigentlich deren Thema, nicht das der SiFa.

    bitte an die Alleinarbeit denken. Muss ja irgendwie sichergestellt werden, dass jemand mitbekommt

    Das ist ja nur bei gefahrgeneigter Arbeit relevant.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo, Danke für den Hinweis, die sind immer mindestens zu zweit. Zu dem Thema hatte ich lange Diskussionen.

    Weil ein Mitarbeiter für den Materialtransport auch öfter mal auf dem Betriebsgelände unterwegs ist, und das einige Zeit dauern kann, haben wir seit vorletzten Jahr für solche Situationen auch Totmannschalter.

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Betrifft (erstmal) nur den einen Kollegen.

    Wird schwer, dann könnte er auf die ungleiche Behandlung zielen. Ihr solltet die Schwerbehindertenbetreuung mit ins Boot nehmen.

    Ich kann mir aber denken, dass andere versuchen aufzuspringen, die haben alle (verständlicherweise) keine Lust auf Samstagsarbeit.

    Verständlich. Ich kenne das Chefs die würden hier die Spreu vom Weizen trennen.

    Obwohl das nur Zeitlich begrenzt ist (maximal 2 Monate).

    Wenn das aber deutlich kommuniziert ist, sollte den MA ja klar werden, dass es evtl auch zur Arbeitsplatzsicherung beiträgt. In einer Zeit in der so viele große Firmen Personal abbauen, aber naja. Kommunikation ist das a und o.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

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  • Was sagt den der / die Schwerbehindertenbeauftragte?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Uiuiui Böses Wort, ich musste mich belehren lassen, dass das jetzt Inklusionsbeauftragter heißt :)

    Den / die haben wir zur Zeit noch nicht, ist aber in der Pipeline, wird kurzfristig "installiert".

    Sind diesen Monat über die 5 betroffenen Mitarbeiter gekommen.

    Gruß

    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Wie heißt denn jetzt die Gleichstellungsbeauftragte? --> Genderbeauftragte?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick