Hallo,
ich hoffe, ich stelle das in die richtige Rubrik.
Und ich weiß, dass hier keine Rechtsberatung stattfinden kann.
Bei uns kam die Frage auf, ob ein Mitarbeiter mit 70% Schwerbehinderung dazu bestimmt/aufgefordert werden kann, Samstags zu arbeiten, also damit Überstunden zu machen?
Seiner Auffassung nach, darf er keine Überstunden machen und muss, auf Grund seiner Behinderung am Wochenende 48 Stunden frei / Erholungszeit haben.
Ein entsprechendes Attest kann er nicht vorlegen.
Wenn ich das im Internet recherchiere, sind Schwerbehinderte nur grundsätzlich erstmal nur von der Mehrarbeit (also tägliche Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden befreit.
Nicht aber von Überstunden (solange die 8 Stunden/Tag nicht überschritten werden) und auch nicht von der 6 Tage Woche (sofern die 6 Tage vertraglich festgelegt sind).
Bei uns sind die Anzahl der Tage nicht festgelegt, normalerweise wird am Samstag aber nicht gearbeitet, Nur die Anzahl der Arbeitsstunden.
Arbeitsplatzgestaltung / BEM usw, lassen wir jetzt mal draußen vor, das ist auch noch so ein spannendes Thema.
Hat da jemand Erfahrungen oder weitere Hinweise?
Gruß
Ralf