Moin in die Runde,
es geht um die Überlassung von Arbeitsmitteln. Ich habe leider nicht alles im Netz dazu gefunden.
Firma A (Auftraggeber) beschafft ein Arbeitsmittel und stellt es der Firma (B-Auftragnehmer) zur Verfügung.
Muss die Firma A als Bereitsteller dieses Arbeitsmittel eine GBU und Betriebsanweisung zur Verfügung stellen ?
oder kann man im Überlassungsvertrag festhalten, dass die Firma B für die Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach BetrSichV verantwortlich und die GBU und BA erstellen muss ?
*Der Auftraggeber stellt die Bedienungsanleitung zur Verfügung.
Firma A muss doch lediglich im Sinne der "Zusammenarbeit mit Dritten" die gegenseitigen Gefährdungen ermitteln und die Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten übernehmen und überwachen oder ?
Hauptsächlich geht es mir aber eher um die Erstellung der Dokumente wie GBU und Betriebsanweisung.
Danke für eure Anmerkungen