Ausbildung für Hebebühnen / Hubarbeitsbühnen und Hubscherentische

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  • Hallo,

    in der DGUV Grundsatz 308-008 ist alles zur Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen erklärt bzw. vorgegeben. Wie sieht es für einen

    Hubscherentisch aus? Dieser fällt ebenfalls in die Kategorie "Hebebühnen", wo man im Kapitel 2.10, der DGUV Regel 100-500 (Betreiben von Arbeitsmitteln) spezifische Angaben zum Betreiben findet.

    Mich verunsichert nun folgender Passus, wo mit der selbstständigen Bedienung nur Personen beschäftigt werden dürfen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.

    Nun meine Frage, wie will man eine Befähigung nachweisen, wenn es dafür keine konkreten Anforderungen gibt.

    In der DGUV Grundsatz 308-008 ist die Ausbildung beschreiben. Was mache ich bei Hubscherentische?

    Vielen Dank

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  • Generell wäre nach der Unterweisung ein kleiner Fragebogen ein Nachweis.

  • Was mache ich bei Hubscherentische?

    Viele verwechseln das durch die Wortverwandschaft. Personentransport ist etwas grundlegend anderes als PKW oder Lasten heben. Nimm diese DGUV Publikationen, da steht alles drin.

  • Viele verwechseln das durch die Wortverwandschaft.

    Hubscherentische können sowohl zum Lasten- als auch Personentransport eingesetzt werden.

    Hier ist der Anhang 1, Nr. 2 der BetrSichV zu beachten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Okay, soweit habe ich alles verstanden.

    Nun schreibt der Hersteller in seiner Betriebsanleitung unmissverständlich:

    mit der selbstständigen Bedienung dürfen nur Personen beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.

    Die Frage oder das Problem ist nun, wie soll die Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen werden?

  • Die Frage oder das Problem ist nun, wie soll die Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen werden?

    Vielleicht sehe ich das wieder zu einfach: Ich kenne das so das der Mitarbeiter praktisch geschult wird und dabei zeigt ob er das Gerät/Maschine bedienen kann.

  • Vielleicht sehe ich das wieder zu einfach: Ich kenne das so das der Mitarbeiter praktisch geschult wird und dabei zeigt ob er das Gerät/Maschine bedienen kann.

    Das wäre mir schon sehr einfach, zuminndest kommt es so rüber. Ich persönlich würde immer was dokumentieren bzw. schriftlich festhalten. Damit man auch Dritten gegenüber sich transparent verhält

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  • Für mich ist es dann eine HubARBEITSbühne wenn darauf gearbeitet wird. (wie das Wort schon sagt)

    Wir haben einen Tubarbeitstisch mit ca.2x2 Metern, der als "Aufzug" genutz wird. Übewiegend weden Lasten Gehoben und abgefahren zur überbrückung eines Zwischengeschoßes, allerdings fahren dann auch Personen mit. Eine reine Personenfahrt macht da keiner, das dauert viel zu lange ;)

    Ich habe auch schon eine Hubtisch für Rollstuhlfahrer gesehen um das übewinden von Treppenstufen in einem Gebäudeübergang zu gewärleisten.

    Die Nutzung ist bei uns technisch so umgesetzt dass das auch so als Aufzug durchgehen kann (eine GBU wurde dazu auch gemacht!)

    Regelungen dazu findest du unter anderem unter:

    DGUV Grundsatz 308-008

    DGUV Information 208-019

    Arbeitsschutz Kompakt Nr. 056

    DGUV Grundsatz 308-008DGUV Grundsatz 308-008

    DGUV Grundsatz 308-008

    Krieg ist Verbrechen!

  • Wir haben einen Tubarbeitstisch mit ca.2x2 Metern, der als "Aufzug" genutz wird.

    Wann etwas als Aufzug angesehen wird, hängt auch von der Hubhöhe ab, da gibt es Ausnahmen.

    Ich habe auch schon eine Hubtisch für Rollstuhlfahrer gesehen

    So etwas ähnliches bekommen wir auch demnächst, allerdings für Betten.

    allerdings fahren dann auch Personen mit.

    Da würde ich mal in der Bedienungsanleitung des Hubtisches nachsehen, ob der dafür vorgesehen ist.

    Wir haben z.B. einen solchen Hubtisch, bei dem der Hersteller explizit die Personenmitnahme untersagt. Wir fahren allerdings Personen damit, nur die sind schon tot, da kann also nicht mehr so viel passieren. ^^

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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