Tödlicher Staplerunfall in Baden-Württemberg

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  • Staplerfahrer von Gitterbox getroffen:

    Tödlicher Arbeitsunfall in Neenstetten: 30-Jähriger wird von Metallbox getroffen und stirbt
    Bei einem Arbeitsunfall wurde ein 30-Jähriger am Montagvormittag tödlich verletzt. Nach ersten Erkenntnissen lag kein Fremdverschulden vor.
    www.swp.de

    In einer anderen Quelle wird davon berichtet, dass laut Polizeiangaben ein sechs Meter hoher Stapel mit Gitterboxen transportiert wurde und dieser umstürzte.

    Wohl nicht der erste tödliche Arbeitsunfall bei diesem Betrieb:

    Tödlicher Arbeitsunfall in Neenstetten: 22-Jähriger stürzt auf Metallträger und ist sofort tot
    Bei dem Arbeitsunfall in Neenstetten, bei dem am Sonntagmorgen ein 22-Jährige tödlich verletzt wurde, lag kein Fremdverschulden vor. Das ist passiert.
    www.swp.de
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  • ...hab ich heute als Einstieg in die Unterweisung "Lager" rangenommen. Die haben etwas blöd geschaut....

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Immer wieder traurig zu lesen. Vlt. wäre ihm in der Fahrerkabine gar nichts geschehen. R. I. P.

    Und da stellt sich dann die Frage nach entsprechenden Unterweisungen (Gurt / geschlossene Tür) und der dazugehörigen Wirkungskontrolle durch den/die Vorgesetze(n).

  • Und da stellt sich dann die Frage nach entsprechenden Unterweisungen (Gurt / geschlossene Tür) und der dazugehörigen Wirkungskontrolle durch den/die Vorgesetze(n).

    Das ist in JEDER Staplerunterweisung drin. Die Leute hören aber nicht drauf. Ist ja viel zu umständlich

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

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  • Nach vorliegenden Angaben wurde mit Hilfe eines Gabelstaplers ein 6 m hoher Stapel mit Gitterboxen transportiert. Dabei soll der Stapel umgestürzt und der Fahrer von einer 300 kg schweren Box erschlagen worden sein.

    Wenn es sich um Eurogitterboxen gehandelt hat, so setzte sich der Stapel aus 6 Boxen zusammen. Davon ausgehend, dass alle Boxen in etwa gleich schwer waren, wurden somit ca. 1.800 kg transportiert.

    Aus den vorliegenden Berichten geht nicht hervor, durch was sich der Umsturz ereignet hat. War es bei der Aufnahme oder beim Absetzen der Last oder gar beim Verfahren?

    Ich vermute: Verfahren im Kurvenbereich. Denn nur so kann ein vom Fahrersitz abspringender Fahrer von einer Gitterbox am Kopf getroffen werden. Hätte sich der Umsturz beim Abbremsen ereignet, so wären die Boxen bei Vorwärtsfahrt nach vorn und bei Rückwärtsfahrt über das Fahrerschutzdach hinweg nach hinten gefallen, da es bei Gabelstaplern wohl kaum ein Hubgerüst bzw. Lastschutzgitter mit einer Höhe von mehr als 6 m gibt.

    Wenn in einem Betrieb gleichzeitig 6 Gitterboxen transportiert werden, steht zu vermuten, dass es dort viele Gitterboxen gibt. Das Leergewicht einer Eurogitterbox beträgt etwa 70 kg. Dies bedeutet, dass die Box mit etwa 230 kg beladen war. Hier stellt sich die Frage, inwieweit der Fahrer bei Vorwärtsfahrt die Fahrbahn einsehen konnte. Ein ausgebildeter Staplerfahrer müsste wissen, dass bei unzureichender Sicht nur rückwärtsgefahren werden darf.

    Im vorliegenden Fall wäre zu klären:

    • Wurde der Fahrer entsprechend den Vorgaben des DGUV Grundsatzes 308-001 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern“ ausgebildet?
    • Wann erfolgte diese Ausbildung?
    • Liegt ein vom Unternehmer unterschriebener Fahrauftrag vor?
    • Wann und in welcher Weise erfolgte die letzte sicherheitstechnische Unterweisung?
    • Über welche Fahrerrückhalteeinrichtung verfügte der Stapler?
    • In welcher Weise wurde durch den Unternehmer das Anlegen der Rückhalteeinrichtung überwacht/sichergestellt?

    Gruß Maurus

  • Ich vermute: Verfahren im Kurvenbereich.

    Ich würde dem Widersprechen. Wenn sich der Stapler in Kurvenfahrt bewegt, kippt der Stapel in die Bewegungsrichtung... also eher weg vom Fahrzeug in die "Verlängerung" der Kurve.

    ICH würde MUTMAßEN, dass der Stapel beim Laden nach hinten gekippt ist, als er die Gabel angekippt hat.

    Ich kenne Metallbetriebe; die Nutzen i.D.R. diese Metallgittertransportboxen. 1m hoch, Palettengrundfläche. Ausgehend davon hätte ich dann 6 Stück aufeinander also die 6m + x. Das mit den 300kg können wir mal so annehmen. Bei den Kisten sind meist die Aufnahmen stark "kaltverformt" und weden aber trotzdem genutzt.

    Bei einem entsprechenden Kippwinkel und je nach "Verteilung der Last" in den Kisten, defekten Aufnahmen hat die oberste den Kipppunkt überschritten und "kam" runter... oder der halbe Stapel.

    Der Kollege hat nen Wahnsinnsschreck bekommen und versucht aus Reflex das Weite zu suchen... und da Staplerfahrer SELTENST angeschnallt sind, und der Gurt einfach "hinter dem Fahrer durchgezogen und eingesteckt" wird ist das Ganze eben schiefgelaufen.

    Oder er hatte alles sauber gesichert und ist im Formel 1 Style über einen Gegenstand gefahren den er nicht gesehen hat.

    Ich kenne das so, dass in der Praxis diese Kisten nicht mehr als zwei, drei aufeinander "genommen" werden.

    1. Siehst du nix mehr (bei 3m auch nicht wirklich) und brauchst einen Einweiser

    2. die Kippgefahr steigt massiv,

    3. Durchfahrtshöhen können nicht eingehalten werden
    4. Gefahr des Anstoßen oder Abreißens an Leitungen steigt ebenfalls...

    Aber das sind nur Mutmaßungen...

    Letztendlich tragisch.

    Tja... und das ist der zweite tödliche Unfall in einem Betrieb in "kurzer" Zeit...

    Die dortige GF, FASI, Beteiligten werden jetzt massivst die Ohren anlegen. Ich habe das einmal mitmachen müssen... Das war schon echt heftig.

    Aber zweimal in kurzer Zeit? Die werden an die SEHR kurze Leine genommen...

    Für meine Betriebe heißt das jetzt die nächste Zeit, dass sie sich über Stapelhöhe und die Vorgaben für Ihre Stapler die mit solchen "Türmen" umgehen sollen Gedanken machen werden müssen.

    Mike

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    Mike

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  • Tragisch. Sagt einiges über die dortige Sicherheitskultur aus!

    Ich denke die Mutmaßungen sind nicht richtig, da im Artikel steht, dass bei Verladearbeiten ein 6m hoher Stapel umgestürzt sei! Hier steht nicht, dass der Stapel transportiert wurde! Also hat es evtl. bei der Tätigkeit eine Berührung mit dem Stapel oder seiner Ladung gegeben!

    Dann kann es schon sein, dass er vor Schreck abgesprungen ist und daher getroffen wurde!

    Wirklich tragische Sache. Vielleicht lesen wir ja noch ein Update.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo zusammen,

    .............vor 2 Jahren gab es schonmal einen tödlichen Unfall.

    Und nichts daraus gelernt?

    Das kein Fremdverschulden vorliegt sehe ich nicht so, da der Mitarbeiter kein Rückhaltesystem verwendet hat,die Anzahl der Boxen 6 anstatt max.4 betrug. Und des davon auszugehen ist, dass ein nicht geeignetes Betriebsmittel verwendet wurde, welches über kein Dach/Bügel verfügte. Mit entsprechender Ausstattung hätte der Mitarbeiter nicht das Bedürfnis gehabt, vor dem kippenden Stapel zu flüchten. Es wurde die Arbeitsweise anscheinend von den Vorgesetzten geduldet, hier sehe ich das größte Problem.Ich bin gespannt ob es ein Updat zum Bericht gibt.

    Gruß ASM10

  • Hallo zusammen,

    aus den vorliegenden Berichten ist nicht zu entnehmen, dass der Stapler umgekippt ist. Soweit bekannt, soll ein Stapel umgestürzt und der Fahrer von einer 300 kg schweren Box erschlagen worden sein.

    Ob sich der Unfall beim Verfahren, bei Aufnahme/Absetzen einer oder mehrere Gitterbox/en oder gar durch Anfahren des Stapels ereignet hat, blieb bisher offen.

    So ist ein Absturz denkbar, wenn die Gitterbox nicht in Längsrichtung, sondern quer dazu aufgenommen wurde. Denn stehen Stapel dicht an dicht, so kommt es bei Queraufnahme vor, dass die dahinter sich befindende Gitterbox von den überstehenden Spitzen der Gabelzinken erfasst und ungewollt mit angehoben wird. Der Absturz ist dann die logische Folge.

    Ferner ist unklar, ob sich der Unfall in einer Lagerhalle oder im Freien ereignet hat.

    In jedem Fall dürfte die Gefährdungsbeurteilung hier eine wichtige Rolle spielen. Insofern erweitert sich mein obiger Fragekatalog wie folgt:

    - Wurde die Gefahr des Absturzes von Gitterboxen erkannt?

    Wenn ja, welche Maßnahmen wurden getroffen?

    - Wurde die Gefahr des Umsturzes gestapelter Gitterboxen erkannt?

    Wenn ja, welche Maßnahmen wurden getroffen?

    - Wurde die Gefahr des Anfahrens gestapelter Gitterboxen erkannt?

    Wenn ja, welche Maßnahmen wurden getroffen?

    In welcher Weise sind die Verkehrswege von den Lagerflächen getrennt?

    Sind Anfahrschutzeinrichtungen vorhanden?

    - Bei Lagerung im Freien:

    Wie ist die Bodenbeschaffenheit?

    Bis zu welcher Windstärke dürfen Gitterboxen bis zu welcher Höhe ungesichert gestapelt werden?

    Bin gespannt, was die Diskussion noch so ergibt.

    Gruß Maurus