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  • Hallo zusammen,

    habe mich eben angemeldet da ich das Forum über Google gefunden habe.

    Bin der Logi und 40 Jahre jung. Ich soll bei uns als VEFK bestellt werden. Die Verantwortung ist mir durch aus bewusst. Habe auch keine Probleme damit. Das einzigste was mir Angst macht ist die Gefährdungsbeurteilung. Ich hoffe hier auf interessante Gespräche und auch ein wenig auf Hilfe. Dafür werde ich aber ein neues Thema aufmachen

    Grüße

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  • Hallo Logi,

    herzlich Willkommen!

    Ich glaube, das mit der Nennung der Firma ist Deine Entscheidung. Ohne Firma ist auch okay. ;)

    VEFK

    Das ist recht anspruchsvoll, wenn ich das Thema richtig erfaßt habe. Da gibt es auch verschiedene Lehrgänge, die Dir mehr Sicherheit geben. Ein ehemaliger Kollege hat das bei Haufe absolviert, wenn ich mich recht erinnere.

    Sprich mal mit Deiner BG, ob die Dir da noch Tips geben können.

    die Gefährdungsbeurteilung

    Da würde ich jetzt unterscheiden wollen:

    Meinst Du die Gefährdungsbeurteilungen für

    - die Benutzung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen?

    - die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen?

    Ersteres sehe ich erstmal in der Verantwortung des jeweiligen Vorgesetzten, aber unterstützt durch Sifa und vEFK, zweiteres wäre dann Deine Verantwortung für Deine Prüfer (bzw. zur Prüfung befähigten Personen)

    Generell wäre die Sifa für Dich erster Ansprechpartner, um die Methodik zu vermitteln.

    Ich habe mir selbst gerade ein Buch dazu bestellt, aber noch nicht gelesen:
    VDE 121 - BetrSichV - die verantwortliche Elektrofachkraft in der Pflicht, 6. Auflage.

    Vielleicht hilft Dir das bei der Abgrenzung.

    PS: Ich bin Elektroingenieur, ehemaliger Projekt- und Bauleiter, bei uns im Unternehmen bestellte EFK und zur Prüfung befähigte Person, und zu allem Überfluß noch in der Ausbildung zur Sifa 3.0. ;)

    PPS: Klingt doof, aber ich kann neben der BetrSichV auch die DGUV Vorschrift 3 empfehlen. Die Version der VBG mit Durchführungsanweisungen ist sehr hilfreich in der Praxis.

    Dazu dann noch die DGUV-Informationen 203-070 bis -072 und -077. Und die DGUV-Info 203-002.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Ach ja: In der Aufzählung habe ich noch vergessen:

    - Inbetriebnahme von elektrischen Anlagen

    - Instandsetzung und Änderung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

    Das hängt dann davon ab, welche Arbeiten in Deinen Verantwortungsbereich fallen.

    Mit den Quellen oben, plus die Systematik der Einwirkungen und den Spezifischen Beurteilungsverfahren, solltest Du schon einigermaßen weit kommen.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Hallo, vielen Dank für deine Antwort.

    Mir geht es um die Gefährdungsbeurteilungen rund um das Thema "Strom". Eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe z.b. sind mir erstmal egal. Eine externe sifa haben wir auch. Mit dieser muss ich mich noch "kurzschließen".

    Ich hätte keine Personalverantwortung. Bin aber durch die Bestellung zur VEFK erstmal verantwortlich für alles. Das VDE 121 Buch ist tatsächlich schon vorhanden. Die online links schaue ich mir Mal an.

    Grüße

  • Thema "Strom"

    Ja, da ist in der Vorschrift 3 schon einiges enthalten. Die Version mit DA hat auch die passenden Abschnitte der DIN VDE 0105-100 mit dabei.

    Wichtig finde ich (zumindest in der praktischen Umsetzung) auch nicht nur die primäre Wirkung des Stromes zu betrachten, sondern auch die Sekundäre, etwa durch heiße Abgase (Druckentlastung), Schadstoffe (verbrannte Isolation), Druck oder Thermische Einwirkungen (Lichtbogen und erhitzte Betriebsmittel).

    Ein Ansatz wäre, die Systematik der Einwirkungen von vorne nach hinten durchzuklappern und von da aus zu überlegen, was im Kontext Strom so passieren kann. Dann gibt es ggf. noch Spezifische Verfahren dazu oder Hinweise aus TRBS und TRGS.

    Bei der Recherche hilft Dir dann die Sifa, hoffe ich.

    Bestellung zur VEFK

    Da steckt doch ein Stück weit die Unternehmerverantwortung für die Anlagen drin, in gewisser Weise also die Betreiberverantwortung. Da gilt es auch, abzugrenzen, was darin enthalten ist und welche Kompetenzen damit übertragen werden. (Meine Meinung: "Verantwortlich" = vollständig verantwortlich und entscheidungsbefugt, inklusive Außerbetriebnahme und ggf. Ertüchtigung auf den Stand der Technik. Das sehen Unternehmer in der Regel anders.)

    Dazu dann noch die Weisungsfreiheit nach DIN VDE 1000-10 bzw. TRBS 1203. Mit dem Teil kann man richtig Freude haben. :doppelthumbsup:

    Die Personalverantwortung käme dann dazu, wenn weitere EFK/EuP zugeordnet werden.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

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  • Herzlich Willkommen von einer weiteren VEFK,

    die Gefährdungsbeurteilung ist eines der Dinge die mir im Elektrobereich relativ wenig Sorgen macht, aber es kommt darauf an in welchem Betrieb (Größe, Organigram und Fackräftestatus) Du unterwegs bist.

    Gruß,

    Carsten

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