Moin,
bin gerade über folgende Website gestolpert: Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) | VerbraucherFenster Hessen
Da kann der alte Burger-Bruzzler nur froh sein, dass sein Food-Truck nicht in Hessen steht. Aber schon interessant, was teilweise in der Gastronomie abgeht. Nicht dass es mich überraschen würde (ich war früher selbst mal auf der Kontrollseite und bin mit dem Veterinäramt spazieren gefahren). Aber das man das öffentlich nachlesen kann, hat mich schon überrascht. Bei den Hood.Trucks sogar mit dem KFZ-Kennzeichen, also aufgepasst oller Fritten-Jongleur.
Man stelle sich mal vor, es gäbe solch ein Portal für Verstöße im Arbitsschutz. Wie viele Redakteure müsste man da beschäftigen und wie lange bräuchte ich, um alleine die Berichte meines Landkreises zu durchforsten? Aber mal ernsthaft; das würde Druck aufbauen, weil es letztendlich Renomee und Kunden kostet.
Gruß Frank