Mängelplattform - was es alles gibt

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  • Moin,

    bin gerade über folgende Website gestolpert: Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) | VerbraucherFenster Hessen

    Da kann der alte Burger-Bruzzler nur froh sein, dass sein Food-Truck nicht in Hessen steht. :Lach: Aber schon interessant, was teilweise in der Gastronomie abgeht. Nicht dass es mich überraschen würde (ich war früher selbst mal auf der Kontrollseite und bin mit dem Veterinäramt spazieren gefahren). Aber das man das öffentlich nachlesen kann, hat mich schon überrascht. Bei den Hood.Trucks sogar mit dem KFZ-Kennzeichen, also aufgepasst oller Fritten-Jongleur. ;)

    Man stelle sich mal vor, es gäbe solch ein Portal für Verstöße im Arbitsschutz. Wie viele Redakteure müsste man da beschäftigen und wie lange bräuchte ich, um alleine die Berichte meines Landkreises zu durchforsten? Aber mal ernsthaft; das würde Druck aufbauen, weil es letztendlich Renomee und Kunden kostet.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (8. Februar 2024 um 14:09)

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  • Das gibt es für andere Bundesländer auch

    z.B. Bayern

    Bundesweit mit Selektionsmöglichkeit auf das Bundesland, allerdings geht es hier eher um Produkte.

    Je nach Bundesland, gibt es da dann noch mehr oder weniger Infos.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Höre ich da Hochzeitsglocken?!

    :pop4:

    Ekelhaft :pu:

    der eine mit Frittierfett nach hinten gegelten Haare und zum anderen fällt mir ja gar nichts ein....

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (9. Februar 2024 um 07:03)

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  • Um wieder etwas auf das Thema zurückzukommen ;)

    Ich sehe sowas durchaus kritisch.

    Ja der Druck auf die Betriebe wird erhöht, aber oftmals kann dies nur Aufgrund der veröffentlichten Daten nicht herausgelesen werden.

    Bei Bayern steht dann sehr oft: "Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel". Was immer das Aussagen mag. Dies können schwerwiegende Mängel sein, vielleicht handelt es sich aber auch nur um eine kaputte Fliese.

    Wenn man das nun auf den Arbeitsschutz umlegt, dann wird es die meisten Betriebe treffen. Wie schwerwiegend die Mängel wirklich sind, geht aber aus diesen Listen nicht hervor.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

  • Mir würde einfach reichen, wenn die Unfälle und die Ursachen veröffentlicht würden. Wichtig wäre dann im Anschluss die getroffenen Maßnahmen.

    Das wäre das eine oder andere mal sehr hilfreich. Da könnte man auch mit arbeiten. Dem einen oder anderen könnte man dann auch einen Spiegel vorhalten.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

  • vielleicht handelt es sich aber auch nur um eine kaputte Fliese.

    Nein, ein solcher Fall ist ausgeschlossen.

    Im §40 ist klar geregelt wann eine öffentliche Meldung erscheinen kann so z.B. "der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen, in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt verstoßen worden ist und die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens dreihundertfünfzig Euro zu erwarten ist oder eine Sanktionierung wegen einer Straftat zu erwarten ist"

    und

    "Verstöße gegen bauliche Anforderungen, die keine Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken, sowie Aufzeichnungs- oder Mitteilungspflichten, die keine Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken, bleiben nach Satz 1 Nummer 3 außer Betracht."

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nein, ein solcher Fall ist ausgeschlossen.

    Da siehste mal, wenn man nur nachplappert ohne sich selber zu informieren :S

    Ich habe diese Info so von unserer QM ;)

    Mir würde einfach reichen, wenn die Unfälle und die Ursachen veröffentlicht würden. Wichtig wäre dann im Anschluss die getroffenen Maßnahmen.

    Das fände ich auch gut. Von der BG RCI gibt es etwas in dieser Richtung.

    Nennt sich aus Unfällen lernen [btn='Klick Mich','500px']https://downloadcenter.bgrci.de/shop/index.jsp….xml&field=path[/btn]

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