Hygieneschulung für Assistenz der Geschäftsführung notwendig?

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  • Wenn die Assistentin im Auftrag ihres Chefs diesem einen Obstsalat zubereitet, ist das

    - nicht gewerbsmäßig

    Guten Morgen!

    Genau dies kann aber auch das Argument sein, warum es als gewerbsmäßige Tätigkeit einzustufen ist.

    Die Assistentin bereitet den Obstsalat im Rahmen ihrer Beschäftigung auf Weisung, oder auch mit stillschweigender Zustimmung ihres Chefs zu.

    Der Fokus liegt bei dieser Betrachtung nicht auf dem Obstsalat, sondern in dem Umstand, dass die Tätigkeit im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses stattfindet. Ähnlich wie Guudsjes Beispiel Kantine.

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  • Hallo Luise,

    deine Frage solltest du dem zuständigen Gesundheitsamt stellen. Bei allen (unterschiedlichen) Einschätzungen und Meinungen hier, findest du eine Antwort nicht hier - soviel sollte dir inzwischen klar geworden sein.

    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Stellt Euch vor, die Assistentin bekommt keine Belehrung, weil der Chef und die SiFa das für unnötig halten. Und genau dann geschieht es, dass durch unsachgemäße Zubereitung und Ignorieren (ist ja nur erhöhte Temperatur) der Regeln der Chef erkrankt und für einige Zeit ausfällt... Schutzzielbetrachtung und saubere Ableitung der Massnahmen. Punkt.

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  • Hallo Luise,

    deine Frage solltest du dem zuständigen Gesundheitsamt stellen. Bei allen (unterschiedlichen) Einschätzungen und Meinungen hier, findest du eine Antwort nicht hier - soviel sollte dir inzwischen klar geworden sein.

    Gruß

    Andy

    Diese Entscheidung habe ich schon vor ein paar Posts getroffen ;)

    Aber genau wegen dieser Diskussionen liebe ich dieses Forum!

  • Dann könnest du den diskussionsfreudigen Teilnehmern dieses Posts auch gerne dein Ergebnis mitteilen?

    Gruß Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Guten Morgen!

    Genau dies kann aber auch das Argument sein, warum es als gewerbsmäßige Tätigkeit einzustufen ist.

    Die Assistentin bereitet den Obstsalat im Rahmen ihrer Beschäftigung auf Weisung, oder auch mit stillschweigender Zustimmung ihres Chefs zu.

    Der Fokus liegt bei dieser Betrachtung nicht auf dem Obstsalat, sondern in dem Umstand, dass die Tätigkeit im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses stattfindet. Ähnlich wie Guudsjes Beispiel Kantine.

    "Gewerbsmäßig" bedeutet, dass jemanden ein Produkt/eine Dienstleistung für Kunden anbietet. das ist bei der Angestellten ja nicht der Fall. Der Chef isst den Salat ja selber und verkauft ihn nicht.

    Vielleicht erfahren wir die Lösung des Rätsel ja noch vom TE; die Behörde sollte ja kontaktiert werden.