Wenn die Assistentin im Auftrag ihres Chefs diesem einen Obstsalat zubereitet, ist das
- nicht gewerbsmäßig
Guten Morgen!
Genau dies kann aber auch das Argument sein, warum es als gewerbsmäßige Tätigkeit einzustufen ist.
Die Assistentin bereitet den Obstsalat im Rahmen ihrer Beschäftigung auf Weisung, oder auch mit stillschweigender Zustimmung ihres Chefs zu.
Der Fokus liegt bei dieser Betrachtung nicht auf dem Obstsalat, sondern in dem Umstand, dass die Tätigkeit im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses stattfindet. Ähnlich wie Guudsjes Beispiel Kantine.