Sicherheitsabstände an Maschinen

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  • Hallo Zusammen,

    ich hätte mal wieder eine Frage zu den Abständen von Werkstattmaschinen in einer Werkstatt.
    Die Sachlage ist folgende, in unserer Betriebswerkstatt haben die Mechaniker die Anordnung der Maschinen neu gestaltet. Mehr oder weniger stehen alle Maschinen in Reih und Glied an der Wand entlang.
    Meine Frage nun dazu, gibt es ein Mindestabstand zu den einzelnen Maschinen. Als Bemerkung möchte ich noch anmerken, das in der Werkstatt nur zwei Personen arbeiten. Ein Elektriker und ein Schlosser.

    Muss ich bei der Anordnung immer davon ausgehen das die Nachbarmaschinen immer gleichzeitig bedient werden, oder so wie es tatsächlich ist, das im Prinzip eigentlich immer nur eine Maschine bedient wird.

    Als Beispiel, neben der Ständerbohrmaschine steht im kleinen Abstand, ca. 60cm eine an der Wand montierte Schleifmaschine.

    Gruß

    Ralf

    Einmal editiert, zuletzt von Alles-Sicher (28. Oktober 2023 um 12:15)

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  • Moin Ralf,

    in den Anleitungen unserer Maschinen ist unter den den Aufstellanweisungen zu finden, wieviel Raum mindestens zur Verfügung stehen muß. - Betriebsspezifisch kann das natürlich abweichen.

    (2 Meter Zwischenraum sind etwas wenig, wenn das Material noch 4 Meter aus der Säge rausragt...)

    Was Dein Beispiel mit der Borhmaschine angeht, kannst das nur Du, weil vor Ort, beurteilen.

    Reicht der Platz wenn der Tisch zur Schleifbock-Seite geschwenkt wird? Mateialart und Abmessungen berücksichtigen! Platzbedarf für den Bediener.

    Muss ich bei der Anordnung immer davon ausgehen das die Nachbarmaschinen immer gleichzeitig bedient werden, oder so wie es tatsächlich ist, das im Prinzip eigentlich immer nur eine Maschine bedient wird.

    Warum solltest Du parallelarbeit berücksichtigen müssen, wenn diese sicher nicht vorkommt?
    "Im Prinzip" bedeutet im Prinzip, dass es vorkommen kann, gell? ;)

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Warum solltest Du parallelarbeit berücksichtigen müssen, wenn diese sicher nicht vorkommt?

    Weil schon heute oder morgen Parallelarbeit stattfinden könnte, würde ich das durchaus im Vorfeld berücksichtigen. So eine Maschinenanordnung stellt man in der Regel ja nicht einfach täglich um.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Bei sowas auch immer "Wartungsarbeiten", "Abstände zur Lüftung", "Zugänge für Reinigungen" etc auch betrachten... Auch Verkehrswege sind ein Punkt... damit keiner beim Vorbeigehen getroffen wird...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Der Abstand ergibt sich allein aus deiner Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung vorrangig der ASR A1.2. Wenn das Ergebnis ist, das eine Maschine nicht benutzt werden darf, wenn nebendran gearbeitet wird, dann ist technisch oder organisatorisch sicherzustellen, dass eben zum Zeitpunkt der Verwendung der Maschine die benachbarte Maschine nicht verwendet wird.

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  • Weil schon heute oder morgen Parallelarbeit stattfinden könnte, würde ich das durchaus im Vorfeld berücksichtigen. <...>

    AxelS

    Haber ich doch gesagt:

    Meine Antwort auf

    Zitat
    Muss ich bei der Anordnung immer davon ausgehen das die Nachbarmaschinen immer gleichzeitig bedient werden, oder so wie es tatsächlich ist, das im Prinzip eigentlich immer nur eine Maschine bedient wird.

    war:

    Warum solltest Du parallelarbeit berücksichtigen müssen, wenn diese sicher nicht vorkommt?

    "Im Prinzip" bedeutet im Prinzip, dass es vorkommen kann, gell? ;)

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


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