Selbst hergestelltes Ring

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  • Hallo zusammen, ich habe einen Verbesserungsvorschlag bekommen. Es geht darum, dass unser eigener Stahlbau eine Pressform herstellt. Durchmesser außen ca. 450 mm und innen ca. 400 mm und 20 mm Dick. Damit wird an der Presse ein Spezialrad von einer Felge abgedrückt. Wirtschaftlich ist es sinvoll und bringt das Unternehmen viele Vorteile. Aber arbeitsschutztechnisch habe ich meine bedenken. da es so gesehen selbst erstellt wird, weiß ich nicht, wie ich genau damit umgehen soll. Welche Erwartungen, Dokumente, Vorgehen usw. sollte ich im Bezug auf die Pressform erwarten?

    Vielen Dank und schöne Grüße

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  • Mal abgesehen von den Vorteilen die es haben könnte --> Selbst hergestelltes Werkzeug welches als Anbauteil an einer Maschine eingesetzt werden soll und vom Hersteller der Maschine nicht geprüft und oder Freigegeben wurde :/


    Setzt euch doch mal mit der Firma der Presse in Verbindung. Vielleicht hätten die Interesse so wein Werkzeug herzustellen, da sie dies dann ja auf den Markt bringen könnten und euch so aus dem Schlamassel heraushelfen.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Hallo Sifa86,

    wenn ihr einen eigenen Stahlbau habt, gehe ich jetzt mal davon aus, dass ihr in der Lage seid eure hergestellten Produkte entsprechend zu zertifizieren.

    Nun habt ihr den Ring, CE-Konform und mit Festigkeitsprüfung, aber ist denn die Demontage des Spezialrades an der Presse so vorgesehen und möglich, ohne dass der Ring zur Gefahr wird, während gepresst wird?

    Ich sehe da mehre Faktoren, die den Ablauf negativ beeinflussen.

    Gruß Andy

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

  • Hallo zusammen, vielen Dank für die schnellen Antworten. Der Ring wir kein Teil von der Presse sein. Also die wird nicht an/in die Presse eingebaut. Sie liegt quasi zwischen dem Presswerkzeug und dem Rad.

  • Hallo zusammen, vielen Dank für die schnellen Antworten. Der Ring wir kein Teil von der Presse sein. Also die wird nicht an/in die Presse eingebaut. Sie liegt quasi zwischen dem Presswerkzeug und dem Rad.

    Und hält dann nur mit Glück, oder Druck, oder weil er anderswie gesichert wurde? :S

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

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  • Hallo,

    dabei ist m. E. eine Risikobewertung durchzuführen.

    ich würde dort besonders

    1.3.2 Bruchrisiko beim Betrieb in Anhang I der MRL

    berücksichtigen.

    Wie oben aber auch schon beschrieben - der Ring sollte eine gewisse Festigkeit haben.

    Wenn das GSA eingehalten wird (und alle anderen auch nach MRL Anhang I), dann sehe ich es nicht als wesentliche Änderung.

    Wenn das Ergebnis eine wesentliche Änderung ist, dann seid ihr Hersteller der Maschine. Dann würde ich der Maschine Sicherheitsinformationen beilegen.

    Grundlage dafür sind:

    1.7.4. Betriebsanleitung

    1.7.2. Warnung vor Restrisiken

  • Hallo Sifa86,

    Hallo zusammen, vielen Dank für die schnellen Antworten. Der Ring wir kein Teil von der Presse sein. Also die wird nicht an/in die Presse eingebaut. Sie liegt quasi zwischen dem Presswerkzeug und dem Rad.

    das heißt ihr wollt ein Werkzeug herstellen und nutzen.

    In der Maschinenrichtlinie findet man Dein Produkt nicht. Es könnte höchstens noch eine "auswechselbare Ausrüstung" sein. Dazu findet man:

    „auswechselbare Ausrüstung“ eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist;”

    D.h. auch das rifft nicht auf Dein Maschinenwerkzeug zu.

    Fazit: Du musst eine stahlbautechnische Berechnung durchführen (Material, Schweißnaht, etc.), eine Prüfanweisung (wie stark darf der Ring abgenutzt sein, wann ist er auszusortieren oder reparaturbedürftig, etc.) und eine Gefährdungsbeurteilung erstellen.

    VG

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,

    wenn der Ring eine erfolgversprechende Verbesserung bedeutet und eure Firma kompetente Mitarbeiter hat, könnte ich mir folgendes Vorgehen vorstellen:

    Da es sich um/an einer Maschine handelt, gilt für die Verwendung erstmal die Maschinenrichtlinie (MR).

    Nun schaut man nach, was der Ring laut MR ist.

    Dafür kommen infrage:

    -Maschine: Kann nicht sein, da der Antrieb fehlt

    -Unvollständige Maschine: Kann nicht sein, da der Antrieb fehlt

    -Auswechselbare Ausrüstung (eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist): hat dafür arg wenige, funktionelle Merkmale.

    -Sicherheitsbauteil: Ist es auch nicht

    -Werkzeug: Das muss es sein, denn ansonsten wäre es ja eine auswechselbare Ausrüstung.

    Nach der schnöden Benennung wird ein Werkzeug von der MR allerdings bereits „verlassen“ und man muss im Leitfaden zur Maschinenrichtlinie weiterlesen. Dieser sagt:

    „Auswechselbare Ausrüstungen müssen unterschieden werden von Werkzeugen wie Schneiden, Bohrern, einfachen Baggerschaufeln usw., die weder die Funktion der Grundmaschine ändern noch die Funktion der Maschine erweitern. Werkzeuge als solches unterliegen nicht der Maschinenrichtlinie (allerdings muss der Maschinenhersteller die notwendigen Merkmale der Werkzeuge angeben, die an der Maschine angebracht werden können.“

    Wenn der neue Ring also die „notwendigen Merkmale“ für die Maschine erfüllt, darf es schon mal verwendet werden. Falls nicht – oder im Manual die Beschreibung dafür einfach fehlt – muss man die „Merkmale“ selbst herausfinden.

    Auch das ist möglich.

    Denn der Maschinenrichtlinie ist am Wichtigsten, dass keine Gefährdungen für Personen und Sachen vorhanden sind (mit "Sachen" ist nicht die Maschine selbst gemeint, die "darf" kaputt gehen, wenn sie einem selbst gehört und man es bewusst "akzeptiert"). Wenn jemand im Betrieb der sich mit Maschinensicherheit ausreichend auskennt sich das anschaut und eine ausreichend fundierte Sicherheitsbeurteilung erstellen kann, die positiv ausgeht, hat man es geschafft.

    Eine Sicherheitsbeurteilung in Verbindung mit einem neuen Sonderwerkzeug an einer ganz bestimmten Maschine an einer ganz bestimmten Betriebsstätte für einen eingeschränkten, ganz konkreten Verwendungsfall zu erstellen, sollte eine geübte und geschulte Sicherheitsfachkraft schaffen.

    Dazu ein Protokoll und eine Anleitung für Verwendung (und Einschränkungen) Montage, Überprüfung, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen, Wartung, Personaleinweisung, und „schon“ ist man fertig.

    Als Werkzeug dieser Art bekommt der Ring keine Konformitätserklärung und damit kein „CE“. Er fällt „nur“ unter die Produkthaftung und die ist nicht deklarationspflichtig.

    Wichtig: Diese Maßnahmen einmal für den Ring als Werkzeug und dann für die Maschine mit dem Werkzeug „Ring“ durchführen.

    Hört sich vielleicht furchtbar an, wäre aber nur wirklich aufwendig, wenn das Werkzeug eine wirkliche Gefahr darstellen würde. Das sollte eine Sicherheitsfachkraft aber schon bei einem ersten Augenschein feststellen können.

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