Beiträge von Nico51

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    Hallo,

    dabei ist m. E. eine Risikobewertung durchzuführen.

    ich würde dort besonders

    1.3.2 Bruchrisiko beim Betrieb in Anhang I der MRL

    berücksichtigen.

    Wie oben aber auch schon beschrieben - der Ring sollte eine gewisse Festigkeit haben.

    Wenn das GSA eingehalten wird (und alle anderen auch nach MRL Anhang I), dann sehe ich es nicht als wesentliche Änderung.

    Wenn das Ergebnis eine wesentliche Änderung ist, dann seid ihr Hersteller der Maschine. Dann würde ich der Maschine Sicherheitsinformationen beilegen.

    Grundlage dafür sind:

    1.7.4. Betriebsanleitung

    1.7.2. Warnung vor Restrisiken