DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln (Erdbaumaschinen)

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hätte da einige Fragen zur vorgenannten DGUV Regel 100-500. im speziellen geht es um das Thema Erdbaumaschinen und den Anforderungen an den Unterweiser bzw. an den Maschinenführer. Hier steht, dass der Maschinenführer im Führen und Warten unterwiesen sein muss und das er seine Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachweisen muss.

    Wie sieht dieser Nachweis in der Praxis aus? Reicht es mit dem Radlader, Bagger, Raupe usw. eine Runde auf dem Hof zu drehen ohne einen Unfall zu bauen oder ist hier eine Theorie- und Praxisprüfung erforderlich? Aus meiner Sicht ist das Ganze relativ schwammig formuliert.

    Die nächste Frage ist, ob der Unterweiser eine spezielle Ausbildung braucht um schulen zu dürfen? Hier habe ich im Netz nicht viel gefunden. Laut diesem Anbieter Arbeitssicherheit Management Akademie - Ausbilder Train the Trainer (ssm-arbeitssicherheit.de) ist hier eine Ausbildung zum "Trainer" nötig um dies machen zu dürfen.

    Hat jemand von Euch entsprechende Erfahrungen hierzu? Vorab schon mal besten Dank.

    Auszug Kapitel 3.2

    Anforderung an den Maschinenführer
    Mit dem selbstständigen Führen oder Warten von Erdbaumaschinen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die
    1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    2. körperlich und geistig geeignet sind,
    3. im Führen oder Warten der Erdbaumaschine unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben, und von denen
    4. zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
    Sie müssen vom Unternehmer zum Führen oder Warten der Erdbaumaschine bestimmt sein.

  • ANZEIGE
  • Die Folgen einer unsachgemäßen Bedienung von Baumaschinen können erhebliche Personen- und Sachschäden sein. Daher schreibt die Berufsgenossenschaft den Nachweis über eine Unterweisung vor. ...................... bietet zahlreiche verschiedene Qualifizierungsmöglichkeiten dazu an. Im Zentrum davon steht der Baumaschinenbedienerausweis (ugs. Baumaschinenführerschein oder auch Baumaschinenschein).

    Den Bedienerausweis kann man bei verschiedenen Anbietern machen. Natürlich auch innerbetrieblich, wenn der Unterweiser / Ausbilder die Befähigung dazu hat.

    Lies mal die unterschiedlichen Informationen der Anbieter durch. Auch der Ausbilder benötigt lediglich eine Befähigung. Diese Befähigung kann der Arbeitgeber bestätigen. Natürlich ist der Besuch eines Seminares nicht schlecht, schließlich erfährt man vielleicht doch Dinge, die man noch nicht kennt. Bei und wird das so gemacht. Seminar vor In-House (FFz).

    Themen die der / die Befähigten haben sollten.

    Das Seminar beinhaltet unter anderem folgende Lehrpunkte:

    • DGUV-Vorschrift 38
    • DGUV-Grundsatz 301-005
    • Methodik und Didaktik
    • Haftungspflicht des Ausbilders
    • Persönliche Voraussetzung für das Führen von Erdbaumaschinen
    • Fahrer- und Unternehmerpflichten
    • Mitgeltende technische Regelwerke für Erdbaumaschinen
    • Maschinenrichtlinie 2006/42 und deren Auswirkung auf Erdbaumaschinen
    • Fahrerrückhaltesysteme
    • Produktsicherheitsgesetz
    • Betriebssicherheitsverordnung
    • DGUV Information 209-013
    • DGUV Vorschrift 1
    • Beispiele von praktischen Übungen. (Aufbau von Parkouren)
    • Wie schule ich richtig. Präsentationstechniken, Durchführung eines Seminars (Theoretische Ausbildung)
    • Lernen und anwenden der 3-Stufen Ausbildung (Allgemeine-, Zusatz-, und Betriebliche Ausbildung an Erdbaumaschinen).
    • Formulare für den Ausbilder (Nachweise)
    • Vorbereitung der Unterweisungsteile Theorie und Praxis
    • Vorbereitung der theoretischen und praktischen Abschlussprüfung
    • Theorie Fragen für die Prüfung an der Erdbaumaschine, damit Sie sofort Prüfungen erstellen können
    • Feststellung der Prüfungsergebnisse und Vorgehensweise bei der Ausstellung der Fahrererlaubnis

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Danke für die Infos. Ich habe schon gesehen, dass das Ganze nicht so einfach zu händeln ist. Die verschiedenen Anbieter machen, wenn man den Ausführungen aus dem Link meines ersten Posts glauben schenkt, anscheinend auch nicht alles richtig. Da wird heftig gegen die Mitbewerber gewettert.

    Ich zitiere:

    Sind Sie auch auf einen der vielen schlechten Ausbilder reingefallen, wie bei z.B. der LTS Akademie, die Dekra der TÜV Süd oder der neue ober Hammer von den Inhaltlichen schlechten Ausbilder Stapler Schmidt in Neuss, der total falsche Unfallzahlen, nach falsche Vorgaben Inhalte usw. Schulungen für angebliche Fahrlehrer sprich Trainer schult, wie seine Ausweise mit 4 Stufen statt wie im Grundsatz z.B. für die Flurförderzeuge oder Hubarbeitsbühnen drin steht nur mit 3 und mit Schreibfehlern bei den Vorgaben dazu und ohne Pflicht Zertifikate usw. dazu - na dann schulen Sie weiter so ein - mit Verlaub - Mist - und wundern sich nicht das es schlaue Firmen gibt - die Ihre und solche Nachweise nicht anerkennen, wie auch TB`s (Technischer Aufsichtsbeamte) von den BG`s Gewerbeaufsicht oder vom Amt für Arbeitsschutz die Lesen und Verstehen können (leider die wenigsten davon).deshalb hat Deutschland auch nur den 3. letzten Platz im EU Europa Arbeitsschutz.

    Das ist schon heftig was die auf Ihrer Homepage gegen namhafte Institutionen schreiben. Kann es tatsächlich sein, dass z.B. TÜV Süd und Dekra falsch ausbilden? Bin mir jetzt noch unsicherer als vorher.

  • Mir sind da genügend Fälle über den Weg gelaufen...

    Wir haben aber eine BV, die eine betriebliche Ausbildung vorschreibt, egal, was da vorher schon vorhanden ist.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • ANZEIGE
  • Ich hab mir grade die Seite von diesem Weltmeister SSM-Akademie angesehen. Meine Güte haut der auf die Ka###e... Bei solchen Leuten renne ich sofort in die andere Richtung. Soviel Blödsinn und Falschaussage oder Verkürzungen auf einer einzigen Bildschirmseite.

  • Guten Morgen,

    schau auch mal in den DGUV Grundsatz 301-005, da geht es genau um das Thema, wie die Fahrer qualifiziert sein müssen, mit konkreten Beispielen wie Hindernisse umfahren, ausheben etc.

  • Das ist schon heftig was die auf Ihrer Homepage gegen namhafte Institutionen schreiben.

    Moin,

    viel heftiger finde ich, was dort inhaltlich für ein Müll steht, von den Rechtschreibfehlern mal abgesehen. Und dass das gemeinsame Ministarialblatt eine Rchtsnorm ist, war mir auch ganz neu. :44:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Guten Morgen,

    schau auch mal in den DGUV Grundsatz 301-005, da geht es genau um das Thema, wie die Fahrer qualifiziert sein müssen, mit konkreten Beispielen wie Hindernisse umfahren, ausheben etc.

    Danke für die Info, da steht unter Punkt 9. einiges zum Thema "Anforderungen an Qualifizierende" und unter Punkt 5 "Qualifizierung und Unterweisung" ist ziemlich genau beschrieben wie das ablaufen soll.

    Allerdings macht es dieser Abschnitt wieder etwas schwammig:

    Abhängig vom individuellen Aus-, Fort-, Weiterbildungs- und Erfahrungsstand der Maschinenführer und Maschinenführerinnen, kann auf eine Qualifizierung anteilig oder ganz verzichtet werden, wenn gleichwertige Qualifikationen bereits erlangt wurden, z.B. durch eine Berufsausbildung oder eine Fort- und Weiterbildung oder im Rahmen einer vergleichbaren Tätigkeit im eigenen oder bei anderen Unternehmen.

    Es reicht also aus, wenn ein MA vorher die Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen ausgeführt hat und dies z.B. aus seinen Bewerbungsunterlagen hervorgeht. :/

    Noch besser ist der Abschnitt zu den Anforderung an Qualifizierende:

    Als Qualifizierende oder Qualifizierender kann eine Person tätig werden, die folgende Anforderungen erfüllt: ..............

    Diese Anforderung gilt ebenfalls als erfüllt für Personen, die bereits zum Erscheinen dieses Grundsatzes als Qualifizierende oder Qualifizierender für Bagger und/oder Lader tätig waren.

    Wer also vor dem Erscheinen dieses DGUV Grundsatzes (Januar 2022) ausgebildet hat darf mit oder ohne Ausbildereignungsprüfung oder einer vergleichbaren Eignung, ausbilden. Also darf unser langjähriger Maschinist ohne entsprechende Ausbildung auch weiterhin die neuen Kollegen qualifizieren und unterweisen. Sozusagen ein Bestandsschutz, auch nicht schlecht.

    Fazit, wir werden unseren Maschinisten trotzdem zu einem passenden Lehrgang schicken, damit dieser wieder UpToDate zu den aktuellen Dingen ist, auch wenn das nicht unbedingt erforderlich ist.

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    also ich habe meine Ausbilderscheine beim Haus der Technik in Essen gemacht.

    Diese Arbeiten mit der IAG Mainz und dem Resch-Verlag zusammen.

    Die Ausbildungsleiter besteht aus der Familie Zimmermann die das IAG Mainz mitgegründet haben.

    Wir haben gelernt das man als Ausbilder folgende Voraussetzungen brauch:

    • Mindestalter 24 Jahre
    • Erfolgreich ausgebildet im Umgang mit den Geräten
    • 2 Jahre Erfahrung mit den jeweiligen Geräten
    • Meister, oder mindestens eine vierjährige Tätigkeit in gleichwertiger Position