Beiträge von Penz

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    Vermutlich handhaben das die verschiedenen BG´n unterschiedlich. Bei der zweiten, für uns zuständigen BG, der BGHM ist das anders, da gibt es jedes Jahr eine "SiFa Forum-regional" um sich updaten zu lassen bzw. auszutauschen.

    Wie gesagt, ich finde das sehr wertvoll, da es hier nicht nur um ein spezifisches Thema geht und man im Vorfeld auch bereits seine eigenen Themen einreichen kann.

    Die BG Verkehr und vermutlich auch andere BG´s bieten eine allgemeine "Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit" an. Dort werden dann verschiedene Themen sowie auch aktuelle Schwerpunktthemen der BG´s behandelt. Da ich relativ neu "im Geschäft" bin ist gerade der Austausch mit Gleichgesinnten sehr wertvoll für mich.

    Guten Morgen zusammen,

    habe da mal eine Frage zum Thema Weiterbildung bei den BG`s und wie oft man die als SiFa machen soll/darf. Ich habe mich bei meiner BG (Verkehr) zum jährlichen Fortbildungsseminar für SiFa`s angemeldet. Nun wurde dieses seitens der BG mit der Begründung,

    ---Der Abstand zwischen den Fortbildungsmaßnahmen "Fachkraft für Arbeitssicherheit" soll mindestens 3-5 Jahre betragen ??? ---

    abgelehnt.

    Meine letzte Fortbildung bei der BG war im Nov./23. Das neue Seminar wäre damit ca. 1 Jahr später. Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht da z.B. die DGUV Vorschrift 2 sagt, dass man sich im Sinne der Selbstorganisation "ständig Fortbilden" soll.

    Wollen die BG`s keine vernünftig aus- weitergebildeten SiFa`s im Feld haben oder geht es wieder mal "nur" um das Kosten-Thema?

    Habt Ihr schon mal ähnliche Erfahrungen mit Euren BG´S gemacht?


    Servus,

    bei meiner Recherche zum Thema Schranken und deren Prüfung bin ich, neben dem schon etwas älteren Eintrag, auf die, "BVT-Richtlinie für den sicheren Betrieb von Schranken", gestoßen:

    20180129_Schranken_Aktualisierung_4K_final.pdf (bvt-tore.de)

    Hier wird ziemlich gut beschrieben auf was zu achten ist und nach welchen Vorgaben geprüft werden muss. Interessant ist auch der "Risikograph für Schranken" auf Seite 12 um das Mindestschutzniveau zu ermitteln.

    Ich dachte das teile ich mal, da gerade zum Thema Schranken nicht so viel aussagekräftiges im Netz zu finden ist.

    Gruß Markus

    Moin!

    wurde die Software-Lösung eingesetzt und gibt es hierzu Erfahrungen?

    Ich bin auf der Suche nach einer Möglichkeit für eine Softwarelösung welche auch Smartphone fähig ist.

    Viele Grüße!

    Hallo zusammen,

    bin gerade dabei bei uns die Software von Verbandbuch App – Das digitale Verbandbuch stets griffbereit einzuführen. Funktioniert als WEB-Anwendung und auch mit Android und iOS. Weiterer Vorteil, damit lassen sich auch "Beinaheunfälle" und "Unsichere Handlungen" erfassen. Sehr unkompliziert mit Barcode-Scan und ohne Registrierung der MA. Auch der Datenschutz kommt nicht zu kurz.

    Gruß Markus

    Hallo,

    wollte das Thema nochmal aufgreifen, da es gerade aktuell ist in unserem Betrieb. Obwohl der letzte Eintrag bereits ein paar Jahre her ist hat sich anscheinend nicht soviel getan bzw. es gibt günstige bzw. sogar kostenlose Tools aber nicht die "eierlegende Wollmilchsau" die alles kann.

    Für Leitern habe ich z.B. das kostenlose Tool von HAILO (http://www.hailo-inspect.de) gefunden welches aus meiner Sicht ganz gut ist.

    Ein weiterer Anbieter (http://www.my-cosmo.de) ist ähnlich und deckt neben den Leiter- auch die Regalprüfung ab. Auch diese Software/App ist in der Grundversion (mit Werbung) kostenlos und in der Premium Mitgliedschaft für 3,99 € (ne)/Mon. werbefrei.

    Was mir aber fehlt ist ein Anbieter welcher auch Tore usw. mit anbietet. Der Aufbau der WEB-Anwendung bzw. die App sollte wie bei den vorgenannten Anbietern sein. Hier gibt es eine Betreiber und eine Prüfer Seite.

    Kennt jemand einen solchen Anbieter der nicht gleich hunderte von Euros im Monat nimmt?

    Danke und Gruß

    Markus

    Guten Morgen,

    schau auch mal in den DGUV Grundsatz 301-005, da geht es genau um das Thema, wie die Fahrer qualifiziert sein müssen, mit konkreten Beispielen wie Hindernisse umfahren, ausheben etc.

    Danke für die Info, da steht unter Punkt 9. einiges zum Thema "Anforderungen an Qualifizierende" und unter Punkt 5 "Qualifizierung und Unterweisung" ist ziemlich genau beschrieben wie das ablaufen soll.

    Allerdings macht es dieser Abschnitt wieder etwas schwammig:

    Abhängig vom individuellen Aus-, Fort-, Weiterbildungs- und Erfahrungsstand der Maschinenführer und Maschinenführerinnen, kann auf eine Qualifizierung anteilig oder ganz verzichtet werden, wenn gleichwertige Qualifikationen bereits erlangt wurden, z.B. durch eine Berufsausbildung oder eine Fort- und Weiterbildung oder im Rahmen einer vergleichbaren Tätigkeit im eigenen oder bei anderen Unternehmen.

    Es reicht also aus, wenn ein MA vorher die Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen ausgeführt hat und dies z.B. aus seinen Bewerbungsunterlagen hervorgeht. :/

    Noch besser ist der Abschnitt zu den Anforderung an Qualifizierende:

    Als Qualifizierende oder Qualifizierender kann eine Person tätig werden, die folgende Anforderungen erfüllt: ..............

    Diese Anforderung gilt ebenfalls als erfüllt für Personen, die bereits zum Erscheinen dieses Grundsatzes als Qualifizierende oder Qualifizierender für Bagger und/oder Lader tätig waren.

    Wer also vor dem Erscheinen dieses DGUV Grundsatzes (Januar 2022) ausgebildet hat darf mit oder ohne Ausbildereignungsprüfung oder einer vergleichbaren Eignung, ausbilden. Also darf unser langjähriger Maschinist ohne entsprechende Ausbildung auch weiterhin die neuen Kollegen qualifizieren und unterweisen. Sozusagen ein Bestandsschutz, auch nicht schlecht.

    Fazit, wir werden unseren Maschinisten trotzdem zu einem passenden Lehrgang schicken, damit dieser wieder UpToDate zu den aktuellen Dingen ist, auch wenn das nicht unbedingt erforderlich ist.

    Danke für die Infos. Ich habe schon gesehen, dass das Ganze nicht so einfach zu händeln ist. Die verschiedenen Anbieter machen, wenn man den Ausführungen aus dem Link meines ersten Posts glauben schenkt, anscheinend auch nicht alles richtig. Da wird heftig gegen die Mitbewerber gewettert.

    Ich zitiere:

    Sind Sie auch auf einen der vielen schlechten Ausbilder reingefallen, wie bei z.B. der LTS Akademie, die Dekra der TÜV Süd oder der neue ober Hammer von den Inhaltlichen schlechten Ausbilder Stapler Schmidt in Neuss, der total falsche Unfallzahlen, nach falsche Vorgaben Inhalte usw. Schulungen für angebliche Fahrlehrer sprich Trainer schult, wie seine Ausweise mit 4 Stufen statt wie im Grundsatz z.B. für die Flurförderzeuge oder Hubarbeitsbühnen drin steht nur mit 3 und mit Schreibfehlern bei den Vorgaben dazu und ohne Pflicht Zertifikate usw. dazu - na dann schulen Sie weiter so ein - mit Verlaub - Mist - und wundern sich nicht das es schlaue Firmen gibt - die Ihre und solche Nachweise nicht anerkennen, wie auch TB`s (Technischer Aufsichtsbeamte) von den BG`s Gewerbeaufsicht oder vom Amt für Arbeitsschutz die Lesen und Verstehen können (leider die wenigsten davon).deshalb hat Deutschland auch nur den 3. letzten Platz im EU Europa Arbeitsschutz.

    Das ist schon heftig was die auf Ihrer Homepage gegen namhafte Institutionen schreiben. Kann es tatsächlich sein, dass z.B. TÜV Süd und Dekra falsch ausbilden? Bin mir jetzt noch unsicherer als vorher.

    Hätte da einige Fragen zur vorgenannten DGUV Regel 100-500. im speziellen geht es um das Thema Erdbaumaschinen und den Anforderungen an den Unterweiser bzw. an den Maschinenführer. Hier steht, dass der Maschinenführer im Führen und Warten unterwiesen sein muss und das er seine Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachweisen muss.

    Wie sieht dieser Nachweis in der Praxis aus? Reicht es mit dem Radlader, Bagger, Raupe usw. eine Runde auf dem Hof zu drehen ohne einen Unfall zu bauen oder ist hier eine Theorie- und Praxisprüfung erforderlich? Aus meiner Sicht ist das Ganze relativ schwammig formuliert.

    Die nächste Frage ist, ob der Unterweiser eine spezielle Ausbildung braucht um schulen zu dürfen? Hier habe ich im Netz nicht viel gefunden. Laut diesem Anbieter Arbeitssicherheit Management Akademie - Ausbilder Train the Trainer (ssm-arbeitssicherheit.de) ist hier eine Ausbildung zum "Trainer" nötig um dies machen zu dürfen.

    Hat jemand von Euch entsprechende Erfahrungen hierzu? Vorab schon mal besten Dank.

    Auszug Kapitel 3.2

    Anforderung an den Maschinenführer
    Mit dem selbstständigen Führen oder Warten von Erdbaumaschinen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die
    1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    2. körperlich und geistig geeignet sind,
    3. im Führen oder Warten der Erdbaumaschine unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben, und von denen
    4. zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
    Sie müssen vom Unternehmer zum Führen oder Warten der Erdbaumaschine bestimmt sein.

    Hallo zusammen,

    ich hätte da eine Bitte an alle hier im Forum. Das Ganze ist in unserer Firma passiert und an Tragik kaum zu überbieten. Auch wenn ich das große Interesse seitens des Forums und der Öffentlichkeit verstehen kann, hilft es niemanden sich an wilden Spekulationen zu beteiligen und mögliche Szenarien zu beschreiben.

    Ich kann Euch nur soviel sagen, die Kriminalpolizei und die BG´s waren vor Ort um mit uns herauszufinden was zu diesem schlimmen Ereignis geführt hat. Wer schon mal so einen ähnlichen Fall im Betrieb hatte, weiß was da dann los ist.

    Allein aus dem Grund, dass die drei Kollegen noch nicht mal alle beerdigt sind wäre es schön einfach Ruhe zu geben und abzuwarten, was die Ermittlungen ergeben.

    Ich bin zu gegebener Zeit auch gerne bereit das Forum über die Erkenntnisse zu informieren, wenn damit auch nur ein weiterer (Beinahe-)Unfall vermieden werden kann.

    Vielen Dank.

    :moin:

    So nun ist es geschafft, die LEK 3 habe ich mit Erfolg beendet. :)

    Jetzt stehen noch die LEK 4 bei der BGHM und bei der BG Verkehr an. Die LEK 4 für die BGHM mache ich im August beim TÜV Süd und die LEK 4 (BG Verkehr), mangels Terminen, wohl erst nächstes Jahr direkt bei der BG Verkehr.

    Beim TÜV Süd hat man den Vorteil, dass die Prüfung dann auch gleich mehrere BG´s abdeckt. Nur die BG Verkehr will, dass ich den Teil V bei ihnen nochmal mache, um die entsprechende Fachkunde zu erreichen.

    Wie läuft eigentlich die LEK 4 bei der BG Verkehr ab? Sind das nur ein paar Fragen (Multiple Chois) oder ist da mehr gefordert und gibt es da eine Möglichkeit sich vorzubereiten?

    für die Arbeiten mit der Teleskophubarbeitsbühne haben wir entsprechendes Gurtzeug mit Falldampfer. Jetzt wurden uns statt dem Gurtzeug Warnwesten mit integriertem Gurtzeug empfohlen.

    Um nochmal auf die eigentliche Frage zurück zu kommen, im Korb der Arbeitsbühnen macht eine Warnweste m.E. eh wenig Sinn und außerhalb kann man sich die Standard- 3 € Weste bei Bedarf einfach kurz darüber ziehen.

    Oder sehe ich das falsch?

    Und die schließen dann mit jedem potentiellen Nutzer einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag? Das kann ich mir absolut nicht vorstellen, wie das funktionieren soll bei privater Smartphonenutzung.

    Ich denke, dass ist so wie bei jeder Anwendung im WEB, als erstes muss man den Datenschutzbestimmungen zustimmen und sie zuvor natürlich auch lesen ;)

    Es wird ja keiner gezwungen das so zu machen, bei uns ist das immer freiwillig und es bleiben alle altbekannten Möglichkeiten (Meldeblock usw.) auch weiterhin bestehen. Man muss die Leute vorher abholen und ihnen das Prozedere genau erklären, dann funktioniert das meiner Meinung nach auch vernünftig.

    Ohne jetzt "politisch" werden zu wollen oder den Datenschutz in Frage zu stellen, in bestimmten Dingen ist der Datenschutz oft auch ein Hindernis in Deutschland um voran zu kommen. Da findet sicher jeder selbst genügend Beispiele wo das so ist.

    Zu diesen Themen habe ich mir letztens auch Gedanken gemacht. Ich bin auch der Meinung, dass man die Schulungen/Unterweisungen von der Dokumentation von Unfällen usw. trennen sollte.

    Hierbei bin ich auf die Verbandbuch App 8devs gestoßen um Unfälle, Beinaheunfälle und unsichere Handlungen zu dokumentieren. Hier lassen sich z.B. die Vorgänge mittels QR-Code (ohne Installation einer Software oder App) durch die Mitarbeiter erfassen und wer möchte kann auch gleich Maßnahmen hinterlegen.

    Auch die Qualifikationen der Mitarbeiter können erfasst und getrackt werden.

    Für Unterweisungen befasse ich mich gerade mit dem Anbieter himacoe (bdf-Unterweisung) . Ist relativ einfach aufgebaut ohne versteckte Zusatzkosten und dennoch sehr flexibel bei der Gestaltung.

    Hallo zusammen,

    tue mich gerade schwer, wie wahrscheinlich bei vielen von Euch, das richtige Thema für den Praktikumsbericht zu finden.

    Nun habe ich mir gedacht, dass ein "Unterweisungskonzept" nicht schlecht wäre, da das Thema in unserer Firma schlecht bis gar nicht funktioniert. Auch mein Chef würde das begrüßen, da er ja auch davon profitiert wenn das Thema läuft.

    Nun wäre meine Frage hat jemand von Euch schon mal so etwas als Praktikumsthema gehabt und wie schwer oder leicht war es dies umzusetzen?

    Geplant ist z.B. einen Teil der Unterweisungen über eine Online-Plattform darzustellen mit welcher auch die Fristen für die Unterweisungen nachgehalten werden können.

    Wäre auch super wenn jemand einen "Beispielbericht" als Orientierungshilfe hätte.

    VG Markus