Guten Morgen,
schau auch mal in den DGUV Grundsatz 301-005, da geht es genau um das Thema, wie die Fahrer qualifiziert sein müssen, mit konkreten Beispielen wie Hindernisse umfahren, ausheben etc.
Danke für die Info, da steht unter Punkt 9. einiges zum Thema "Anforderungen an Qualifizierende" und unter Punkt 5 "Qualifizierung und Unterweisung" ist ziemlich genau beschrieben wie das ablaufen soll.
Allerdings macht es dieser Abschnitt wieder etwas schwammig:
Abhängig vom individuellen Aus-, Fort-, Weiterbildungs- und Erfahrungsstand der Maschinenführer und Maschinenführerinnen, kann auf eine Qualifizierung anteilig oder ganz verzichtet werden, wenn gleichwertige Qualifikationen bereits erlangt wurden, z.B. durch eine Berufsausbildung oder eine Fort- und Weiterbildung oder im Rahmen einer vergleichbaren Tätigkeit im eigenen oder bei anderen Unternehmen.
Es reicht also aus, wenn ein MA vorher die Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen ausgeführt hat und dies z.B. aus seinen Bewerbungsunterlagen hervorgeht.
Noch besser ist der Abschnitt zu den Anforderung an Qualifizierende:
Als Qualifizierende oder Qualifizierender kann eine Person tätig werden, die folgende Anforderungen erfüllt: ..............
Diese Anforderung gilt ebenfalls als erfüllt für Personen, die bereits zum Erscheinen dieses Grundsatzes als Qualifizierende oder Qualifizierender für Bagger und/oder Lader tätig waren.
Wer also vor dem Erscheinen dieses DGUV Grundsatzes (Januar 2022) ausgebildet hat darf mit oder ohne Ausbildereignungsprüfung oder einer vergleichbaren Eignung, ausbilden. Also darf unser langjähriger Maschinist ohne entsprechende Ausbildung auch weiterhin die neuen Kollegen qualifizieren und unterweisen. Sozusagen ein Bestandsschutz, auch nicht schlecht.
Fazit, wir werden unseren Maschinisten trotzdem zu einem passenden Lehrgang schicken, damit dieser wieder UpToDate zu den aktuellen Dingen ist, auch wenn das nicht unbedingt erforderlich ist.