Beiträge von Penz

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    Erledigt sich das nicht mit der Gebrauchsdauer?

    Für unsere Helme ist eine Gebrauchsdauer von 5 Jahren angegeben bis er ausgesondert werden muss und bis dahin wird ein Aufkleber eine Helmschale nicht so angreifen, dass es ein Problem gibt.

    Auf dem Bau werden die Helme meistens eh nicht so alt, da er entweder irgendwo "dazwischengekommen" ist oder das Innenleben verschlissen ist.

    Ich würde und werde da auch kein Fass aufmachen.

    Über die bayrische KFZ-Innung haben wir das anhängende Schreiben erhalten.

    Darin wird von einer Betrugsmasche im Namen der Berufsgenossenschaften gewarnt.

    Wer also bei sich oder im Kundenkreis ein solches Schreiben erhalten hat, immer vorsichtig sein und ggf. bei der Innung oder der eigenen BG Nachfragen.

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    Es ist wie es immer ist, wenn du dich als Unternehmer nicht an die Regeln (qualifizieren, unterweisen, beauftragen) gehalten hast, dann haben sie dich am ........

    Da wir viele von diesen schweren Arbeitsmitteln wie z.B. Baumaschinen im Einsatz haben bin ich gerade dabei das Ganze nach der TRBS 1116 und den dazugehörigen DGUV Grundsätzen aufzuarbeiten. Gerade bei der Qualifizierung der MA gibt es aus meiner Sicht noch viel zu tun.

    Gruß Markus

    wenn ihr eine abfallrechtlich genehmigte Anlage (BimSchG) seid, müsstet Ihr eine Betriebs- und Benutzungsordnung haben. Das wird in der Regel von den Aufsichtsbehörden verlangt. Kunden/ Anlieferer können damit auf Ihre Pflichten hingewiesen werden.

    Danke für den Hinweis, daran hatte ich noch gar nicht gedacht. Wir haben eine entsprechende Betriebsordnung, welche auch aushängt. Wenn beim Anmelden am Terminal (PC) zusätzlich darauf hingewiesen wird und dies per Mausklick vom Anlieferer bestätigt wird, müsste das doch reichen, oder?

    Tja deutsche Sprache schwere Sprache8o

    Einen Wertstoffhof betreiben wir nicht. Einer unserer Hauptbereiche ist der Abbruch. Auf unserem Lagerplatz werden die Bauabfälle unserer Baustellen und auch die von externen Anlieferern weiter verwertet.

    Unser Lagerplatzpersonal ist angehalten, dass z.B. das Tragen der Warnwesten von allen Personen auf dem Gelände auch eingehalten wird.

    Das rechtliche ist in dem Zusammenhang sicher immer schwierig. Etwas, in welcher Form auch immer, zu machen ist sicher besser als nichts zu machen.

    Vielleicht hat ja jemand noch eine Idee dazu?

    Danke und Gruß

    Markus

    Das Thema beschäftigt mich auch gerade. An unserem Lagerplatz werden Bauabfälle von Fremdfirmen oder auch privat Personen angeliefert. Dazu fährt der Anlieferer auf die Waage und meldet sich im Wiegecontainer an. Eine "Sicherheitsunterweisung" findet aktuell nicht statt. Vor der Schranke bzw. am Container sind die erforderlichen Sicherheitszeichen, Warnweste tragen, max. Geschwindigkeit usw. angebracht.

    Nun habe ich mich bei den Mitbewerbern etwas umgeschaut. Bei einem gibt es bei der Anmeldung am Bildschirm vorab die Sicherheitshinweise, welche bestätigt werden müssen bevor es weitergeht. Meine Frage wäre ob das so ausreicht und ob das im Fall der Fälle rechtlich sauber ist?

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    habs gerade gelesen, dass hier gar keine BMA gefordert war:

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    In dem Fall hat ggf. der Gutachter/Architekt den schwarzen Peter.

    Da ich das Thema gerade in unserer Firma aufarbeite und mich deshalb etwas intensiver mit der Thematik beschäftigt habe, muss man da bereits vor dem Bau also bei der Baugenehmigung ansetzen. Für alle Gebäude wird (zumindest in BY) ein Brandschutznachweis verlangt. Darin wird festgelegt, ob z.B. eine BMA oder weitere Maßnahmen gefordert sind. Wäre interessant, ob das im vorliegenden Fall gefordert war?

    Einige Feuerwehren sind da schon etwas weiter, bei manchen Feuerwachen werden sogar in die Fahrzeuge vernetzte Brandmelder eingebaut um die gar nicht so seltenen Brände durch (Erhaltungs-) Ladegeräte rechtzeitig zu erkennen.

    Ein bekannter von mir ist Brandgutachter bei einem namhaften Nutzfahrzeughersteller und der hat mir auch bestätigt, dass Brände durch Erhaltungsladegeräte bei Feuerwehren und z.B. bei Verkehrsbetrieben tatsächlich nicht so selten sind.

    Hab da noch folgende Info gefunden:

    Neue Gefahrstoffverordnung - wichtige Änderungen bei Asbest - www.asbest-akademie.de

    Demnach kommt da noch einiges auf die Baubranche zu. In dem Artikel ist auch der Referentenentwurf der Bundesregierung verlinkt.

    Interessant ist auch folgender Satz:

    In Zukunft müssen also neben den Sachkundigen (Anlage 3 oder 4C TRGS 519 >>) auch sämtliche Mitarbeiter, welche ASI-Arbeiten ausführen, eine Fachkunde gemäß GefStoffV besitzen.:/

    Bedeutet wohl einen großen Schulungsaufwand für die Unternehmen.

    Ist schon interessant was unsere Bundesregierung zum Thema "Bürokratieabbau" so alles auf den Weg bringt8o

    Vermutlich handhaben das die verschiedenen BG´n unterschiedlich. Bei der zweiten, für uns zuständigen BG, der BGHM ist das anders, da gibt es jedes Jahr eine "SiFa Forum-regional" um sich updaten zu lassen bzw. auszutauschen.

    Wie gesagt, ich finde das sehr wertvoll, da es hier nicht nur um ein spezifisches Thema geht und man im Vorfeld auch bereits seine eigenen Themen einreichen kann.

    Die BG Verkehr und vermutlich auch andere BG´s bieten eine allgemeine "Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit" an. Dort werden dann verschiedene Themen sowie auch aktuelle Schwerpunktthemen der BG´s behandelt. Da ich relativ neu "im Geschäft" bin ist gerade der Austausch mit Gleichgesinnten sehr wertvoll für mich.

    Guten Morgen zusammen,

    habe da mal eine Frage zum Thema Weiterbildung bei den BG`s und wie oft man die als SiFa machen soll/darf. Ich habe mich bei meiner BG (Verkehr) zum jährlichen Fortbildungsseminar für SiFa`s angemeldet. Nun wurde dieses seitens der BG mit der Begründung,

    ---Der Abstand zwischen den Fortbildungsmaßnahmen "Fachkraft für Arbeitssicherheit" soll mindestens 3-5 Jahre betragen ??? ---

    abgelehnt.

    Meine letzte Fortbildung bei der BG war im Nov./23. Das neue Seminar wäre damit ca. 1 Jahr später. Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht da z.B. die DGUV Vorschrift 2 sagt, dass man sich im Sinne der Selbstorganisation "ständig Fortbilden" soll.

    Wollen die BG`s keine vernünftig aus- weitergebildeten SiFa`s im Feld haben oder geht es wieder mal "nur" um das Kosten-Thema?

    Habt Ihr schon mal ähnliche Erfahrungen mit Euren BG´S gemacht?


    Servus,

    bei meiner Recherche zum Thema Schranken und deren Prüfung bin ich, neben dem schon etwas älteren Eintrag, auf die, "BVT-Richtlinie für den sicheren Betrieb von Schranken", gestoßen:

    20180129_Schranken_Aktualisierung_4K_final.pdf (bvt-tore.de)

    Hier wird ziemlich gut beschrieben auf was zu achten ist und nach welchen Vorgaben geprüft werden muss. Interessant ist auch der "Risikograph für Schranken" auf Seite 12 um das Mindestschutzniveau zu ermitteln.

    Ich dachte das teile ich mal, da gerade zum Thema Schranken nicht so viel aussagekräftiges im Netz zu finden ist.

    Gruß Markus

    Moin!

    wurde die Software-Lösung eingesetzt und gibt es hierzu Erfahrungen?

    Ich bin auf der Suche nach einer Möglichkeit für eine Softwarelösung welche auch Smartphone fähig ist.

    Viele Grüße!

    Hallo zusammen,

    bin gerade dabei bei uns die Software von Verbandbuch App – Das digitale Verbandbuch stets griffbereit einzuführen. Funktioniert als WEB-Anwendung und auch mit Android und iOS. Weiterer Vorteil, damit lassen sich auch "Beinaheunfälle" und "Unsichere Handlungen" erfassen. Sehr unkompliziert mit Barcode-Scan und ohne Registrierung der MA. Auch der Datenschutz kommt nicht zu kurz.

    Gruß Markus