Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo,

    ich habe heute ein Schreiben (Unternehmen mit den 4 gr. Buchstaben) mit einem Hinweis zu o. g. Gesetz erhalten.

    Angeblich müssen Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden dieses Gesetz ab 1.1.12024 einhalten. Das habe ich nirgends gefunden. Ich kenne nur die 3.000 Mitarbeitenden.

    Auch die letzten Änderungen geben nicht mehr her.

    Wisst Ihr da mehr?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • Moin Mick,

    ein kurzer Blick ins Gesetz:

    Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform, die 1. ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland haben und 2. in der Regel mindestens 3 000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen; ins Ausland entsandte Arbeitnehmer sind erfasst. Abweichend von Satz 1 Nummer 1 ist dieses Gesetz auch anzuwenden auf Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform, die 1. eine Zweigniederlassung gemäß § 13d des Handelsgesetzbuchs im Inland haben und 2. in der Regel mindestens 3 000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen. Ab dem 1. Januar 2024 betragen die in Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 Nummer 2 vorgesehenen Schwellenwerte jeweils 1 000 Arbeitnehmer.

    Gruß

    Dirk

    Die Zeit ist ein großer Lehrer.
    Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler

    Es ist einfacher ein Atom zu spalten als ein Vorurteil (Albert Einstein)

  • ANZEIGE
  • Für Kollegen aus dem ÖD

    Dateien

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo in die Runde,

    soweit ich das verstanden habe, müssen sich auch Klein- und Mittelständische Unternehmen (unter 3000/1000 Beschäftigte) damit beschäftigen, wenn sie Lieferant bei den großkopferten Unternehmen sind und diese Unternehmen danach fragen.

    Arbeits- und Umweltschutz hat dabei einen ziemlichen Stellenwert. Die Fragebögen dazu sind in der Regel recht umfangreich =O

    Gruß

    Harti

    Einmal editiert, zuletzt von Harti64 (5. Oktober 2023 um 13:26)

  • Hier noch ein Link vom BMAS dazu:

    BMAS Lieferkettengesetz

    sieh mal in Poste 2 von Guudsje

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • Hallo Mick,

    hab ich gerade gefunden, vielleicht ist das was für dich

    Beratung Lieferkettensorgfaltspflicht KOSTENLOS

    Danke, dafür. Anscheinend betrifft das nicht den ÖD, wenn dieser kein "Geld verdient". Unsere Kliniken bekommen keine 1. 000 MA beisammen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • Anscheinend betrifft das nicht den ÖD, wenn dieser kein "Geld verdient".

    Ich würde es vlt anders ausdrücken: "...betrifft das nicht den ÖD, solange dieser kein Endkunden ist". In allen anderen Fällen, die meist fiskalischer Natur sein dürften, wäre der ÖD vom LkSG erfasst.

  • Ich würde es vlt anders ausdrücken: "...betrifft das nicht den ÖD, solange dieser kein Endkunden ist". In allen anderen Fällen, die meist fiskalischer Natur sein dürften, wäre der ÖD vom LkSG erfasst.

    siehe bitte den Link in #6

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • siehe bitte den Link in #6

    Ja, hatte ich gelesen. Danke.

    Dies dürfte einen Großteil abdecken. Nur mal so interessenhalber gefragt: "Kann man am Markt teilnehmen, ohne unternehmerisch tätig zu sein?" :/

    Ich störe mich so ein bisschen am Unternehmensbegriff, weil ich nicht erkennen kann, weshalb zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt der ÖD häufig eine Sonderstellung einnehmen soll/darf/kann.

  • Ja, hatte ich gelesen. Danke.

    Dies dürfte einen Großteil abdecken. Nur mal so interessenhalber gefragt: "Kann man am Markt teilnehmen, ohne unternehmerisch tätig zu sein?" :/

    Eine gute Frage. Da habe ich mir noch gar keine Gedanken gemacht. Auch unsere Kliniken verdienen ja kein Geld. Schwarze Null. Allerdings sind alle vier Kliniken gerade mal 750 MAinnen.

    Wir als Rentenversicherung verdienen ja erst recht kein Geld.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • Auch unsere Kliniken verdienen ja kein Geld. Schwarze Null.

    Die Schwarze Null ist hier irrelevant. Gibt es mögliche Wettbewerber am Markt? Oder Selbstzahler Angebote? Wenn ja, dann dürfte das Gesetz für Euch gelten, sofern die Beschäftigtenzahlen überschritten werden.

    Bei vielen klassischen Krankenhäusern ist das der Fall und diese unterliegen somit dem Gesetz.

    Allerdings ist das Gesetz nach meiner Meinung nicht relevant für die SiFa Tätigkeit als solches, tangiert mich also zunächst einmal nicht, da darf sich der Einkauf mit beschäftigen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • #Werbung vom Team 4TY.

    Guten Morgen, ich habe die oben angehängten .pdfs überflogen. Erscheint mir im Kern ähnlich dem gängigen Vorgehen für Risikoanalyse.

    Die Musik steckt im Bewertungskatalog und den Kriterien zur Risikoeinschätzung.

    Vielleicht findet sich hier ja jemand mit dem ich verifizieren könnte, ob wir die Anforderungen zur Dokumentation und Nachbearbeitung mit dem Datenmodell von 4TY abbilden können.

    Denke das wäre eine kostengünstige und schnell bereitgestellte Lösung.

    Servus und guten Start in die Woche!

    Softwerker bei 4ty

  • Also wenn ich mir unter #6 die Definiton von "unternehmerisch Tätig" und folgende Aussage vom Bundeskartellamt lese "Krankenhäuser sind unabhängig von ihrer Trägerschaft (Kommunen, Kirchen, privat) unternehmerisch tätig und stehen untereinander im Wettbewerb"

    Dann denke ich schon, dass ein Krankenhaus ein Unternehmen ist

    Liebe Grüße, bleibt gesund

    Alex

    Der Dumme sucht einen Schuldigen,

    der Intelligente eine Lösung !!!