Guten Morgen,
ich habe eine Frage zu Hubsteigern und der Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr. Es ist eine Rettungskette sicherzustellen.
Wenn ich beispielsweise auf einer Landstraße eine Ampel repariere und dafür mit dem Hubsteiger hoch muß, dann darf ich das meiner Ansicht nach nicht allein machen. Ich muß entweder Personen dabei haben (Beobachtung für eventuelle Alarmierung) oder sonstige Möglichkeiten überlegen. Aber nicht allein, meines Erachtens?
LG JS