Dann dürftest Du in Risikokategorie III landen, da sehe ich keine Möglichkeit ohne das umfangreiche Konformitätsverfahren auszukommen. Du bist hier im Bereich Schutz vor tödlichen Gefahren.
Jetzt kommt langsam Licht an das Ganze. Unter Umständen sind noch Auftriebskörper im Anzug, damit der Verunfallte nicht ertrinkt.
Dann kommen noch andere Anforderungen hinzu. s. DGUV I 215-004
Wenn es um Lebensrettung geht, frage ich mich, warum ihr Euch so sträubt.