Notwendiger Flur im Bestandsgebäude (öffentlicher Dienst)

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Bin zur Zeit über die Flurbreite einer Liegenschaft im Disskurs. Laut meiner Aussage gilt hier die SBauVo mit einem Mindestmaß von 1,20m. Der liebe Kollege meint das hier die Arbeitsstättenrichtlinie Anwendung findet die bei dem geringerem Personal bei 0,90 m liegen würde und das Bundesrecht vor Landesrecht geht. Ich sehe die 1,20m als höheres Schutzziel und dementsprechend spielt Bundes-und Landesrecht nicht die Rolle.

    Wie seht ihr das ?

    viele Grüße Werner

  • ANZEIGE
  • Beide gesetzliche Regelungen sind einzuhalten. Da bei beiden hier Mindestabmessungen aufgeführt sind, ergibt sich das größere Maß als erforderlich.

    Allerdings muss auch auf Bestandsschutzregelungen geachtet werden, somit können sich teilweise geringere Mindestabmessungen ergeben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin Werner,

    fällt denn Deine Liegenschaft überhaupt unter den Geltungsbereich der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten? Wenig Personal und trotzdem ein Sonderbau? :/

    Gruß Frank

    Vom Personal gebe ich dir Recht aber beim Kundenaufkommen(Bundesagentur für Arbeit) bin ich mir nicht sicher.

    Gruß Werner

  • Moin Werner,

    das wäre zu allererst zu klären.

    Zitat von Erläuterungen zur SBauVo NRW

    Die Sonderbauverordnung regelt die besonderen Anforderungen oder Erleichte-

    rungen, die aufgrund ihrer Größe und/oder Nutzung und den damit einhergehen-

    den Gefahrenrisiken für

    • Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen für mehr als 200 Personen,
    • Beherber gungsstätten mit mehr als 12 Gastbetten,
    • Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen insgesamt mehr als 2 000 m² haben,
    • Hochhäuser im Sinne von § 50 Absatz 2 Nummer 1 BauO NRW 2018 ,
    • Stellplätze und Garagen im Sinne von § 2 Absatz 8 BauO NRW 201 8 sowie
    • Betriebsräume für elektrische Anlagen

    erforderlich sind, um das bauordnungsrechtliche Sicherheitsniveau zu wahren.

    Trifft das auf Euch zu?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ANZEIGE
  • Moin Werner,

    wie hoch ist denn die Anzahl der Personen, die im Fall der Fälle diesen notwendigen Flur nutzen müssen? Nach der ASR 2.3 bist Du ab 6 Personen im Einzugsbereich schon bei einer Mindestbreite von 1m und ab 21 Personen schon bei 1,2m. Es geht bei der Bemesseung der Fluchtwegsbreite ja nicht nur um die Beschäftigten.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,

    in welchen der Sonderbautatbestände fällt denn dein Gebäude?

    Liegt wirklich eine VStätt vor, also Räume für mehr als 200 Besucher oder mehrere Räume mit insgesamt 200 Besucher auf gemeinsamen Rettungswegen? Das ist aus meiner Sicht in einer Agentur für Arbeit nicht als Standard anzusehen ...

    "Übliche" Büro und Verwaltung, auch mit Kundenverkehr, ist allein kein Sonderbautatbestand.

    Personen im Einzugsbereich

    genau, die Betrachtungsgröße ist relevant ... Personen (ASR A2.3) ungleich Besucher (VStätt)

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Moin Werner,

    wie hoch ist denn die Anzahl der Personen, die im Fall der Fälle diesen notwendigen Flur nutzen müssen? Nach der ASR 2.3 bist Du ab 6 Personen im Einzugsbereich schon bei einer Mindestbreite von 1m und ab 21 Personen schon bei 1,2m. Es geht bei der Bemesseung der Fluchtwegsbreite ja nicht nur um die Beschäftigten.

    Gruß Frank

    Nach Beurteilung des Kollegen kommen aus dem letzten Büro höchstens 5 Personen und dann bis zur Treppe theoretisch bis zu 21 Personen. Kann man so rechnen ? Meiner Meinung geht man von den Sitzmöglichkeiten im Flur und in den Büros aus und nimmt die Gesamtanzahl für den gesamten Flur. Kann aber dazu nichts finden.

  • ANZEIGE
  • Meiner Meinung geht man von den Sitzmöglichkeiten im Flur und in den Büros aus und nimmt die Gesamtanzahl für den gesamten Flur. Kann aber dazu nichts finden.

    dazu gibt es auch nichts, wo das verbindlich definiert wäre. Wenn beispielsweise auch Pausenräume oder Aufenthaltszonen da sind? Bzw. müssen wartende nicht sitzen und es dürfen mehr warten als Sitze es gibt, oder?

    Nimm eine Sinnlogische Summenbildung an. Bei Mitarbeiter, ja Schreibtische, und dann würde ich ggf. pro Mitarbeiter 1,5 Besucher!?

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Nach Beurteilung des Kollegen kommen aus dem letzten Büro höchstens 5 Personen und dann bis zur Treppe theoretisch bis zu 21 Personen. Kann man so rechnen ?

    Moin Werner,

    die Rechnung ist eigentlich ganz einfach. Die Hütte brennt, alle Beschäftigten sind an Bord, und der Kundenverkehr brummt. Wie viele Menschen werden dann diesen Flur für die Flucht nutzen? Alle aus den Räumen, die an den Flur angrenzen und Richtung Notausgang müssen. Alle Personen, die gerade im Flur an einem Tisch einen Antrag ausfüllen, alle Personen, die auf den Stühlen im Flur sitzen und darauf warten, dass der nächste Berater frei wird, alle Personen, die gerade auf dem Lokus hocken, der an den Flur angrenzt etc.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • dazu gibt es auch nichts, wo das verbindlich definiert wäre. Wenn beispielsweise auch Pausenräume oder Aufenthaltszonen da sind? Bzw. müssen wartende nicht sitzen und es dürfen mehr warten als Sitze es gibt, oder?

    Nimm eine Sinnlogische Summenbildung an. Bei Mitarbeiter, ja Schreibtische, und dann würde ich ggf. pro Mitarbeiter 1,5 Besucher!?

    ja korrekt, die Anzahl der Wartenden ist höchst unterschiedlich. Gerade jetzt aktuell viele Ukrainer.

  • ja korrekt, die Anzahl der Wartenden ist höchst unterschiedlich. Gerade jetzt aktuell viele Ukrainer.

    da wird 1,5 eher zu wenig sein, mit Übersetzer, Begleitpersonen etc. ... also volle Belegschaft plus Gäste pro MA alle gleichzeitig ... am ende dann lieber mehr Breite als weniger ;)

    Beste Grüße

    J.H.J

  • ANZEIGE
  • Hallo zusammen,

    bei Sonderbauten können sowohl erhöhte Anforderungen als auch Erleichterungen genehmigt werden bzw. müssen eingehalten werden. Dies kann man so pauschal nicht beurteilen, auch die Breite des Flures würde ich nicht einfach so beurteilen wollen. Es gibt noch andere Dinge die man berücksichigen muss: Länge des Flures, gibt es Rauch- bzw. Brandabschnitte (wie groß?); gibt es 2 bauliche Rettungswege (oder ist es ein Stichflur)? Gibt es eine Brandmeldeanlage?

    Allein im Sinne der Barrierefreiheit muss der Flur 120 - 150 cm breit sein. Öffentliche Gebäude sind da bei den Anforderungen ganz vorne mit dabei. Das wäre mein primäres Argument, wenn die anderen nicht greifen...

    Gruß

    Dirk

  • nein eher nicht. Die notwendigeN Flure sind ca. 180 m breit , aber durch Stühle, Tische und Pflanzkübel bis an einigen Stellen bis 90 cm eingeschränkt. 120 cm wäre mir schon viel lieber !

    Da ist sie doch, die Lösung für dein Problem. Wenn du die Brandlasten aus dem notwendigen Flur entfernen lässt, hast du schnell die erforderliche Breite.