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  • Hallo, ich werde in meinen Unternehmen die zukünftige SiFa und möchte einige Sachen erneuern.

    Ich möchte gerne von der jährlichen Unterweisung klassisch im Seminarraum weg und dies gerne per Programm machen, weil wir viel just in time Arbeiten und Probleme haben alle Mitarbeiter zu unterweisen, ohne viele Nachholtermine zu machen.

    Wie sind euere Erfahrungen von solchen Programmen und was würden sie kosten?

    Brauche Argumente, um sowas bei der Unternehmensführung durchzubekommen.

    Gruß

    jan

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  • Kein Problem. Es gibt mittlerweile auch viele, sehr gut gemachte, interaktive Systeme. Kosten sind i.d.R. teilnehmerabhängig (Quantität).

    ...allerdings werden Dich hier wieder die Reichsbedenkenträger überfallen und Dir sagen, dass eine Unterweisung in dieser Form nicht zulässig ist, da diese nicht vom "Weisungsberechtigten" also dem Vorgesetzten durchgeführt wird.

    Ich habe Jahre, auch bei Aufsichtsbehörden und der BG, dafür gekämpft, von dieser Definition und damit von der abgeleiteten Durchführung der Unterweisung wegzukommen und moderne Wege gehen zu dürfen - ist nach wie vor schwierig.

    Anyway, in einem größeren Unternehmen rechnet sich sowas grundsätzlich immer...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Janniclas,

    habe das in unserem Unternehmen am Anfang des Jahres per Teams-Sitzung/Schulung durchgeführt.

    Der Vorteil, welcher sich erst später herausgestellt hatte war u.a. das Teams genau protokoliert, wer wann an der Schulung teilgenommen hat.

    Einzig und alleine, bei Mitarbeitern ohne eigenen PC-Arbeitsplatz wird es dann schwer an der Schulung teil zu nehmen...aber auch das läßt sich regeln.

    Du solltest dann aber auch eine Feedbackrunde für Fragen bzw. zum kontrollieren ob auch alles richtig verstanden wurde hinterher schieben ;)

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • ...allerdings werden Dich hier wieder die Reichsbedenkenträger überfallen und Dir sagen, dass eine Unterweisung in dieser Form nicht zulässig ist, da diese nicht vom "Weisungsberechtigten" also dem Vorgesetzten durchgeführt wird.

    Vor allem, wenn "modern" gearbeitet wird im Home Office, vielleicht noch im Ausland.

    Die Zeit geht über so manche Vorschriften hinweg.

    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

  • Wir arbeiten seit diesem Jahr auch mit einer digitalen Variante. Was soll ich sagen, vorher war es ein einziger Krampf alle Mitarbeiter zusammenzubekommen! Jetzt haben wir eine Erfüllungsquote von größer als 95 %. Die Letzten, die es nicht hinbekommen, werden einfach frontal geschult. Damit laufen wir richtig gut. Und alle sind zufrieden.

    Kostentechnisch haben wir auch einen guten Anbieter gefunden, der wirklich faire Preise macht.

    Gruß

    Daniel

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  • Wir arbeiten seit diesem Jahr auch mit einer digitalen Variante. Was soll ich sagen, vorher war es ein einziger Krampf alle Mitarbeiter zusammenzubekommen! Jetzt haben wir eine Erfüllungsquote von größer als 95 %. Die Letzten, die es nicht hinbekommen, werden einfach frontal geschult. Damit laufen wir richtig gut. Und alle sind zufrieden.

    Kostentechnisch haben wir auch einen guten Anbieter gefunden, der wirklich faire Preise macht.

    Gruß

    Daniel

    Vielen Dank erstmal an alle für die Nachrichten.

    Wir haben dasselbe Problem mit den Mitarbeitern (alle zusammenbekommen ).

    Wir haben andauern Nachholtermine .

    Könntest du mir den Anbieter sagen?

    Ich bin eher der Mensch der auf Erfahrungen von anderen hört als auf irgendwelche Zertifikate.

    Gruß

    Jan

  • Hallo Jan,

    wir arbeiten mit Quenitc. Die Schulungen, bzw. Unterweisungen lassen sich hinterlegen. Das Programm erzeugt einen Link und diesen kannst du ganz bequem verschicken. Werkeinen eigenen PC hat, macht nichts, kann man auch am Handy durchführen. Im Anschluss an die Unterweisung kannst du Verständnisfragen hinterlegen (Anzahl, soviel du für Notwendig erachtest), Erst nach Abschluss der Unterweisung inkl. Fragen wird das Zertifikat freigegeben. Ist absolut rechtssicher. Haben wir mit der BG und dem Gewerbeaufsichtsamt abgesprochen.

    Viel Erfolg bei der Umsetzung

    Liebe Grüße, bleibt gesund

    Alex

    Der Dumme sucht einen Schuldigen,

    der Intelligente eine Lösung !!!

  • Wir verwenden Secova SAM, am Anfang war es etwas umständlich, aber nach einem Jahr läuft alles perfekt und wir erreichen Mitarbeiter, die vorher sich immer gedrückt haben.

    Die Muster Vorlagen lassen sich gute überarbeiteten.

    Zitat von Laut DGUV Vorschrift 1

    Grundsätzlich sind persönliche Unterweisungen durchzuführen; als Hilfsmittel sind elektronische Medien einsetzbar. Bei Unterweisungen mit Hilfe elektronischer Medien ist allerdings darauf zu achten, dass diese Unterweisungsinhalte arbeitsplatzspezifisch aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden, eine Verständnisprüfung stattfindet und ein Gespräch zwischen Versicherten und Unterweisenden jederzeit möglich ist.

    Also entweder ein abschließendes Gespräch oder Verständnisfragen. z.B. bei Secova werden Fragen während bzw. nach der Unterweisung gestellt. Bei quentic ähnlich.

    Gefahrstoffunterweisungen sind weiterhin persönlich durchzuführen.


    Vorschlag: Quentic und Secova etc. sind dieses Jahr auf der A+A - da kannst du dir die Software anschauen.

  • ...allerdings werden Dich hier wieder die Reichsbedenkenträger überfallen und Dir sagen, dass eine Unterweisung in dieser Form nicht zulässig ist, da diese nicht vom "Weisungsberechtigten" also dem Vorgesetzten durchgeführt wird.

    Auch wenn ich mich nicht als Reichsbedenkenträger tituliert sehen möchte habe ich einige Anmerkungen.

    Eine Unterweisung soll bereichs- und tätigkeitsbezogen erfolgen. Das dürfte bei den wenigsten softwaregestützten Systemen der Fall sein.

    Weisungsbefugnis wurde ja schon angesprochen.

    Im Gefahrstoffrecht ist explizit die mündliche Unterweisung gefordert.

    Mindestens jährliche Unterweisung bedeutet nicht, dass man eine jährlich abgehaltenen Mammutveranstaltung durchführt, wo dann über Stunden alle Unterweisungsthemen abgearbeitet werden. Viel sinnvoller sind regelmäßig durchgeführte kurze Unterweisungen zu den einzelnen Themen.

    Softwaregestützte Unterweisungen kann man problemlos zu allgemeinen Themen einsetzen, aber diese sollten immer ergänzt werden durch spezifische auf die Tätigkeit und den Arbeitsbereich angepasste Ergänzungen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • [..]

    Mindestens jährliche Unterweisung bedeutet nicht, dass man eine jährlich abgehaltenen Mammutveranstaltung durchführt, wo dann über Stunden alle Unterweisungsthemen abgearbeitet werden. [..]

    Aber wird das nicht gerade von den externen Dienstleistern so praktiziert und die hinteren 15 Reihen spielen am Handy?

  • Eine Unterweisung soll bereichs- und tätigkeitsbezogen erfolgen. Das dürfte bei den wenigsten softwaregestützten Systemen der Fall sein.

    Die Unterweisung in Quentic wird expliziet erstellt von der Führungskraft in Zusammenarbeit mit der SIFA, die Folien enthalten das was gebraucht wird. Es spielt doch keine Rolle, ob man die Unterweisung in Form einer Powerpoint oder Folie macht. Quentic gibt dir keine Themen vor. Somit ist es sehr bereichs- bzw. tätigkeitsbezogen.....

    Liebe Grüße, bleibt gesund

    Alex

    Der Dumme sucht einen Schuldigen,

    der Intelligente eine Lösung !!!

  • Reichsbedenkenträger ^^ :D kann man ja noch als Lustige Form ansehen. Nicht das hier nur Dinosaurier unterwegs sind.

    Aber zum Thema.

    Das Problem der Zusammenkunft aller hat ja jede Firma. Je größer desto schwieriger aber nicht unmöglich. Dennoch sollte man dem Fortschritt nicht im Wege stehen.

    Unterweisungen per EDV sind durchaus brauchbar. Du solltest dich aber zuvor vergewissern, das die Unterweisung nicht nur ala "Candy Crush" abgeklickt wird, sondern der Inhalt auch vermittelt wird und rüber kommt.

    Abgesehen wie die bereits von AxelS schon erwähnte Gefahrstoffunterweisung, achte auf Präsenzveranstaltungen die Pflicht sind. Um die kommt man halt nicht rum.

    Achte darauf, das Anpassungen an evtl. gesetzliche Änderungen keine zu hohe Kosten verursachen.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Ich habe dir einmal eine Nachricht geschickt.

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  • Hallo,

    Ist absolut rechtssicher. Haben wir mit der BG und dem Gewerbeaufsichtsamt abgesprochen.

    diese Aussage halt ich persönlich für sehr gewagt. Dies würde ich mir schriftlich geben lassen um im Bedarfsfall dies dem Richter vorlegen zu können.

    Anders verhält es sich wenn man von der BG oder der staatlichen Aufsichtsbehörde eine Aussage bekommt, die ungefähr so lautet: "zur Ergänzung der Unterweisung ist eine Verwendung von EDV Software ein gutes Mittel".

    Diese oder eine ähnliche Aussage impliziert in keinster Weise eine Rechtssicherheit, nach meiner persönlichenn Meinung.

    Gerne würd ich einen Urteilsspruch lesen/ hören, der dies ganz klar formuliert, leider ist mir keines bekannt.

    Gruß Mattes

  • Wir machen die Unterweisungen auch noch "in Echt".

    Klar das ist zeitaufwendig und größere Betriebe haben hier ein Problem.

    Bei uns geht es noch.

    Ich mache die Allgemeine Sicherheitsunterweisung. Dieses Jahr schon rund 10 mal, aber ich mache das auch gerne.

    Zum einen sehe ich das auch als "Werbeveranstaltung" für den Arbeitsschutz, zum anderen komme ich hier einmal mehr mit den Mitarbeitern ins Gespräch und sehe, ob es Probleme gibt.

    Natürlich haben Software-Lösungen auch ihre Vorteile. Ich denke ein Mix zwischen Software und mündlicher Unterweisung wird für viele die beste Lösung sein.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

  • Hallo,

    diese Aussage halt ich persönlich für sehr gewagt. Dies würde ich mir schriftlich geben lassen um im Bedarfsfall dies dem Richter vorlegen zu können.

    Selbstverständlich habe ich dies schriftlich.

    Jedoch ist Quentic so aufgebaut. dass man jede Folie anschauen muss. man muss die Verständnisfragen beantworten um das Zertifikat zu erhalten. Jeder Teilnehmer ist hinterlegt und das Zertifikat wird automatisch seiner Person in Quentic zugeordnet

    Liebe Grüße, bleibt gesund

    Alex

    Der Dumme sucht einen Schuldigen,

    der Intelligente eine Lösung !!!

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  • Hallo,

    ok, Respekt. Sowol von BG als auch staatlicher Aufsichtsbehörde zu bekommen. Dies ist mir bisher nicht gelungen, da Sie gegen ihre eigenen Rechtsverordnungen sprechen.

    Gruß Mattes

    Ich habe das nur schriftlich bekommen, weil es keine vorgefertigten Unterweisungen sind. Es handelt sich um auf den Bereich individuell erstellte Unterweisungen die auch nur für diesen Arbeitsbereich gelten. Allerdings der Praktische Teil, z.B. Anlegen von PSAgA muss nach wie vor "Face to Face" stattfinden

    Liebe Grüße, bleibt gesund

    Alex

    Der Dumme sucht einen Schuldigen,

    der Intelligente eine Lösung !!!