Einsatz von 3-Rad Hallenstapler im Gelände

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  • Guten Morgen zusammen,

    unser Betriebsgelände besteht aus Hallen, asphaltierten Flächen und grob geschotterten Flächen mit erheblichen Unebenheiten als LKW-Stellfläche.

    Der bisher im Einsatz befindliche 4-Rad Elektrostapler ist defekt, nunmehr soll ein 3-Rad Stapler zum Einsatz kommen. Aus meiner Sicht ein reiner Hallenstapler. Aufgrund der Unebenheiten auf der geschotterten Fläche habe ich Bedenken wegen der Standsicherheit.

    Da das Gerät schon älter ist finde ich keinerlei technische Unterlagen zu diesem Stapler im Netz.

    Ich bin auf der Suche nach Argumentationshilfen um den Unternehmer davon zu überzeugen, dass der 3-Rad Stapler ungeeignet ist.

    Viele Grüße

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  • Hast Du im Netz auch nach Videos gesucht oder nur nach Unterlagen? Bilder eines Dreirad-Staplers, der über Unebenheiten im Freien tanzt oder sogar kippt sollten überzeugend sein.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Moin


    Ob 3 oder 4 Rad Flurförerzeug, das hat nichts mit der Standsicherheit zu tun.

    Mache eine GBU und lege fest.

    Gruss aus dem Rheinland

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  • Sie müssen dann eben Lehrgeld zahlen!

    Wenn das einzelne hintere Rad auf Schotter 3 mal hin und her dreht, liegt er auf.

    Dann braucht ihr einen Kran. Vorausgesetzt da kommt einer hin!

    Sonst schweres Werkzeug mit Platten etc.

    Schriftlich darauf hinweisen und auch den Hinweis rein das die Betriebshaftplicht nicht die Kosten trägt, da der Stapler nicht zweckbestimmt eingesetzt wurde.

    Manchmal müssen eben welche ihre Erfahrungen machen. Lernen aus Fehlern.

    Gruß Canislupus

  • Hallo,

    völlig losgelöst von den Diskussionen, macht bitte eine Rechnung auf:

    Was kann ein Stapler heben? Diese Last + ein Eigengewicht, das noch höher ist, wird auf drei oder vier kleine Punkte verteilt (Räder, Auflagefläche) und drückt auf einen vielleicht unbefestigten Boden ohne ausreichende Tragfähigkeit auf?

    Durch die geringere Bodenfreiheit des Hallenstaplers, der sicherlich auch keine gute Traktion dank seiner Bereifung hat, taucht der bis zur Bodenplatte direkt in den Untergrund ein.

    Rangieren ist dann gleich NULL. Ok, vielleicht ist draußen ja ein fester Boden, aber dann?

    Spart euch die Arbeit die durch Bergen und Saubermachen entsteht.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Da will er ein "Flurförderzeug" in den Wald schicken. Am Besten gleich das Modell mit Vollgummi-Slicks für glatte Hallenböden rein in den Schotter. Drei mal die Lenkung und das hintere Rad hat sich eingegraben. So denn...

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Schau einfach in entsprechende Schulungsunterlagen. Geh mal zur Fortbildung für Ausbilder. Sehr gut..........................

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  • Wir reden hier nicht von Schulungsunterlagen, sondern von Physik und Ergebnissen aus der Unfallforschung.

    Denn diese Aussage

    Zitat

    Ob 3 oder 4 Rad Flurförerzeug, das hat nichts mit der Standsicherheit zu tun.

    stimmt so, wie es da steht, nachweislich physikalisch nicht.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge

    § 5 Betriebsanweisung

    § 5 (1)

    Der Unternehmer hat für den Betrieb von Flurförderzeugen eine Betriebsanweisung in schriftlicher Form zu erstellen.

    Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 1:

    In der Betriebsanweisung sind die vom Hersteller oder Lieferer des Flurförderzeugs mitgegebene Betriebsanleitung sowie die örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.

    Die Betriebsanweisung sollte insbesondere beinhalten:

    Außerdem sollten die für den Betrieb von Flurförderzeugen zutreffenden Bestimmungen anderer Arbeitsschutzvorschriften aufgenommen werden.

    Weitere Informationen zur Gestaltung von Betriebsanweisungen enthält die DGUV Information 211-010 „Sicherheit durch Betriebsanweisungen“.

    Festlegung der bestimmungsgemäßen Verwendung unter Betriebsbedingungen und betriebsspezifische Hinweise auf unzulässige Verwendung

    Festlegung der Verkehrswege, die von den Flurförderzeugen befahren werden dürfen, gegebenenfalls ergänzt durch örtliche Beschilderung

    Angaben über Lagerung, Lagerflächen und Stapelung

    Regelungen über die Mitnahme von Versicherten auf Flurförderzeugen, gegebenenfalls das Verbot der Mitnahme von Versicherten

    zutreffendenfalls die Verwendung von Arbeitsbühnen

    zutreffendenfalls die Verwendung von Anbaugeräten oder Anhängern

    zutreffendenfalls den Betrieb von Regalanlagen mit Schmalgängen

    zutreffendenfalls den Transport feuerflüssiger Massen

    Verpflichtung der Fahrer, die vom Hersteller oder Lieferer mitgelieferte Betriebsanleitung zu beachten und

    bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor organisatorische Maßnahmen zur Immissionsminderung, z. B. Motorwartung, Abstellbereiche, Haltezonen, verbotene Fahrbereiche; siehe auch Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 554 „Abgase von Dieselmotoren“

    § 6 Bestimmungsgemäße Verwendung

    Flurförderzeuge dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.

    Durchführungsanweisungen zu § 6:

    Die bestimmungsgemäße Verwendung ergibt sich aus der Betriebsanleitung des Herstellers. Hierzu zählt auch, dass bei Vorhandensein einer Fahrerrückhalteeinrichtung diese

    benutzt wird. Dies bedeutet z. B., dass dass bei einer Fahrerkabine

    • die Türen geschlossen,
    • Bügeltüren geschlossen,
    • Fahrersitzbügel in Schutzstellung gebracht oder
    • Fahrersitzgurte angelegt.

    werden.

    Darauf würde ich mich als SiFa und Ausbilder für Staplerfahrer berufen

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Die Antwort auf die Eingangsfrage hat doch Safety- Officer schon gepostet:

    Wenn beim 4-Rad-Stapler noch der Aufbau kippt, liegt das Dreirad schon auf der Seite...

    Oder war das die Paella-Pfanne...

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  • Hallo,

    hier wurde doch schon ganz viele Punkte wie Beschaffenheit der Reifen, Beschaffenheit der Fahrwege draußen, Hersteller angaben usw. genannt. Du solltest diese im Detail prüfen uns daraus eine argumentationsstarke Präsi für den Unternehmer erstellen. Zusätzlich noch

    DGUV V 68, § 6 Bestimmungsgemäße Verwendung zitieren und deine Beratungsaufgabe ist erst mal erledigt.

    Wir sollen den Unternehmer überzeugen, nicht überreden.

    Gruß

    SiFarino

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)