AGW Gefährdungsbeurteilung

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  • Hallo Liebe Leute! Ich brauche Eure Beratung. Wie kann ich beurteilen ein AGW, wenn keine Messungen durchgeführt wurden??

    (Ich weiß dass die Ermittlung der Konzentration gefährlicher Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz ist nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Aufgabe des Unternehmers.)(Die Messungen sind eigentlich nicht nötig, weil wir kleine Menge von dieses Stoff verwenden, aber reicht so, wenn ich in der GB schreibe, dass wir nur kleine Menge (circa 10 ml pro Tag ) verwenden?? Gibt es irgendwelche Methode, Berechnung??

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

    LG

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  • Leg deinem Arbeitgeber mal § 6 Abs. 11 GefStoffV nahe ("Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden.") und lass dich für einen Kurs zum Erwerb der Fachkunde anmelden (z.B. bei eurer BG).

  • Man kann natürlich eine worst case Berechnung durchführen.

    Im BIA Report 3/2001 ist da etwas zu finden. Allerdings sollte man von fachlicher Seite schon wissen, was man da macht. => erst mal Fachkunde erwerben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • ... Ich schreibe es mal hier rein....

    weil wir kleine Menge von dieses Stoff verwenden, aber reicht so, wenn ich in der GB schreibe, dass wir nur kleine Menge (circa 10 ml pro Tag ) verwenden?? Gibt es irgendwelche Methode, Berechnung??

    Kleine Menge, hmm? Da muss ich doch mal fragen, ob das eine laborübliche Tätigkeit ist...?

    Wenn ja, dann wendet ihr die TRGS526 an und da steht:

    "...

    Der Arbeitgeber kann im Allgemeinen davon ausgehen, dass keine unzulässig hohe Exposition gegenüber Gefahrstoffen vorliegt, wenn

    1. fachkundiges und zuverlässiges Personal,

    2. nach den einschlägigen Vorschriften und dem Stand der Technik und

    3. insbesondere nach dieser Regel und laborüblichen Bedingungen (siehe Nummer 3.3.3)

    arbeitet..."

    Damit könnte man in Laboren die Gefahrstoffmessung für die etlichen verwendeten- bekannte oder nicht bekannte - Chemikalien umgehen. Das Argument ist: "Wir wissen nicht genau, wie hoch die Konzentration ist, können die Überschreitung des Grenzwertes auch nicht vollkommen ausschließen... also gehen wir vom worst case aus und verwenden Abzüge oder sonstige Sicherheitseinrichtungen... Drops gelutscht - ferdisch...

    Die Alternative zur Messung mit der Berechnung muss "...einer Messung gleichwertig sein...". und hier liegt der Hase im Pfeffer... Wer beurteilt das? Am Ende gar der Richter...Das muss hieb und stichfest sein, da muss einer mit Fachkunde ran und derjenige ist für seine Berechnung verantwortlich.

    Was auch noch als Alternative denkbar wäre: "...Analogieschlüsse zu vergleichbaren Laborarbeitsplätzen ziehen...". Aber auch hier muss jemand ran, der sich auskennt und die Verantwortung dafür übernimmt...

    Wenn ihr euch hinsichtlich "laborüblicher Tätigkeit" unsicher seid, dann die Frage an eure Aufsichtsperson stellen und um eine Stellungnahme bitten...

    So ähnlich findest Du das auch in der TRGS-402 - 4.4 Ermittlung der inhalativen Exposition...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

    Einmal editiert, zuletzt von E.weline (28. Juli 2023 um 13:42)