Hallo zusammen,
ist es erlaubt, dass Betriebsanweisungen neben den üblichen Piktogrammen auch richtige Bilder enthalten?
Einer unserer Bereichsverantwortlichen hätte gerne einen Textabschnitt in einer BA mit einem Bild ergänzt. In der DGUV Information 211-010 "Sicherheit durch Betriebsanweisungen" werden Bilder explizit nicht erwähnt, weder verboten noch erlaubt.
Danke für eure Antworten und viele Grüße
Tim