GBU bezogen auf den Gefahrguttransport

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  • Hallo zusammen,

    ich arbeite derzeit an der Erstellung einer GBU speziell für den Gefahrguttransport. Obwohl ich die Grundlagen der GBU kenne, bin ich etwas unsicher, wie diese genau auf den Gefahrguttransport angewendet werden sollten.

    Hat jemand von euch Erfahrung mit der Erstellung solcher GBU´s???

    Ich würde mich über Beispiele für bereits existierende GBU´s freuen, die mir als Orientierungshilfe dienen könnten (Beförderung von Gütern mit Bussen und LKW).

    Jede Information oder Erfahrung, die Sie teilen können, wäre sehr hilfreich.

    Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    CR

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  • Da sich der Gefahrguttransport hauptsächlich im öffentlichen Verkehrsraum abwickelt, wirst du nur schlecht Ansatzpunkte für Regelungen finden können. Du kannst eigentlich nur den innerbetrieblichen Transport damit beurteilen.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Wie kommst du auf die Idee einer GB für den Gefahrguttransport?

    Der Gefahrguttransport besteht ja nicht nur aus der Ortsveränderung, sondern umfasst auch alle vorbereitenden und nachbereitenden Maßnahmen.
    Insofern kann eine GBU für Fahrzeugbesatzung, Verlader etc., (ausschließlich eigenes Personal) durchaus sinnvoll sein.

    So sind für unseren Bereich (Transport im Rahmen der Freistellungen) verschiedene Maßnahmen festgelegt, um die ADR-Forderungen (u.a. sichere Durchführung) zu erfüllen.
    Beispiel: Vor dem Beladen eines bestimmten Fahrzeugtyps mit Propangasflaschen muss eine Dichtigkeitsprüfung im Ventilbereich erfolgen, weil Fälle auftraten, in denen das Ventil halt nicht richtig dicht bzw. verschlossen war.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Udo,

    schon klar.

    Aber gem. bestehender Regelungen (4.1.6.8) müssen solche Flaschen dicht, geschlossen und mit einem Ventilschutz versehen sein.

    Natürlich kannst Du diesen Umstand noch einmal explizit in einer AA extrahieren, aber die "GB", als deren Ergebnis diese Maßnahme ja steht, ist mit dem ADR prinzipiell bereits gemacht...

    ...und deshalb, CR (Ist dieses Kürzel nicht geschützt??? ;)) würde mich deine Intention durchaus ernsthaft interessieren...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo zusammen,

    Die Gewerbeaufsicht wird uns in Kürze besuchen und wir haben im Vorfeld eine Art "Hausaufgabe" zu erledigen.

    Einer von acht Punkten, die wir vorweisen müssen, ist die GBU bezogen auf Gefahrguttransport.

    Wäre jemand in der Lage, ein Beispiel für eine solche GBU zu Verfügung zu stellen?

    Danke.

  • Hallo CR,

    neben dem eigentlichen Transport gefährlicher Güter auf der Straße, unabhängig vom Fahrzeug fällt mir zu dem Thema noch ein:

    Fuhrparkmanagement ( Dispositon, Einsatzplanung, Fahrzeugbeschaffung und Fahrzeugausstattung (Fahr- Beförderungs- und Transportaufgaben), Lenk und Ruhezeiten, Organisation der Eignung und Befähigung des Fahrpersonals, Führen von Fahrzeugen ( auch Ladetätigkeiten), Ladungssicherung, Verkehrssicherheit (Verhalten bei Pannen, Übermüdung, Stress- und Termindruck, Witterungsverhältnisse) u.v.m.

    Also alles was auch bei der "normalen" Güterbeförderung zu berücksichtigen ist.

    Gruß

  • Einer von acht Punkten, die wir vorweisen müssen, ist die GBU bezogen auf Gefahrguttransport.

    Moin,

    das ist sehr allgemein formuliert. Zeige doch Deinen guten Willen und frage mal nach, was denn der Kernpunkt ist. Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden ist in der Regel immer vorteilhaft. Die oben genannte Aussage kann alles bedeuten:

    • Schauen wir mal, ob die überhaupt eine Gefährdungsbeurteilung haben
    • Schauen wir mal, ob die ihre innerbetrieblichen Hausaufgaben gemacht haben
    • Schauen wir mal, ob die ihre Verantwortlichkeiten kennen
    • Schauen wir mal.......

    Natürlich rufst Du nur an, um den Termin, auf den Du Dich freust, weil Dir an einer guten Zusammenarbeit mit Gewerbeaufsicht gelegen ist, optimal vorzubereiten, damit es flüssig und konstruktiv über die Bühne geht. :saint:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • ..wenn der Besuch im Rahmen der GDA stattfindet, dann das volle Programm.

    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Aber gem. bestehender Regelungen (4.1.6.8) müssen solche Flaschen dicht, geschlossen und mit einem Ventilschutz versehen sein.

    Natürlich sollte es so sein, theoretisch und meist auch praktisch. ABER ...

    zum einen transportieren wir(!) in der Regel im Rahmen der Freistellungen und da greift 4.1.6.8. nicht. Gefordert ist "nur" die sichere Durchführung.
    Wie dies aussieht, ist weder im ADR noch in der RSEB beschrieben, wir müssen somit selbst aktiv werden.

    Typischen Situationen der Praxis:
    - Flasche im Baumarkt gekauft. Beim Lösen der Ventilschutzmutter zischt es, das Ventil war nicht geschlossen. Passierte öfter.
    - Neue Flasche vom Händler, Ventil sehr schwergängig und ... undicht. Auch schon mehrmals passiert.
    - Flasche vereist im Betrieb. Die Flüssigphase unterkühlt, nichts verdampft mehr. Mitarbeiter stuft Flasche als leer ein und wechselt ... vergisst aber, das Ventil richtig zuzudrehen. Passiert immer wieder mal, trotz regelmäßiger Unterweisungen und dokumentierter Kontrollen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Natürlich kannst Du diesen Umstand noch einmal explizit in einer AA extrahieren, aber die "GB", als deren Ergebnis diese Maßnahme ja steht, ist mit dem ADR prinzipiell bereits gemacht...

    Das mag in gewissen Umfang stimmen. Wäre ich Aufsichtsbehörde wolle ich dargelegt, wie der organisatorische Ablauf ist. Wer beauftragt wen? Wer erstellt die notwendigen Dokumente? Wer überprüft den Transporteur und sein Fahrzeug? usw.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nicht zu vergessen die Schittstelle zwischen "versandsicherer" Ladungssicherung (Versender) und "beförderungssicherer" Ladungssichererung (Transporteur). Im Zweifelsfall von jeder Ladung ein Foto machen und archivieren, falls der Fahrer beim nächsten Kunden seine Ladung umsortiert. Ich würde sowieso an allen Schnittstellen zwischen verschiedenen Abteilungen und Unternehmen ein Dokument erzeugen.

    Verstöße gegen das nicht ganz unkomplizierte Gefahrgutrecht können teuer werden und normalerweise sind alle Parteien (auch der Versender) zumindest mit dem Mindestknöllchen von 500€ dabei, wenn man nicht nachweisen kann, alles richtig gemacht zu haben.

    P.S. dein Wunsch eine fertige GBU zur Verfügung gestellt zu bekommen, wird hier im Forum nicht erfüllt werden: selber denken macht schlau.

    Wenn Du eine Entwurf DEINER GBU hier ins Forum wirfst, werden wir das vermutlich gerne korrekturlesen....

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  • Udo,

    auch wenn es etwas von der Fragestellung abweicht, aber m.W. ist Absch. 4 nicht von den Freistellungsausnahmen erfasst?!?(Zumindest gem. 1.1.3.6 nicht)

    Anyway, am Ende kann ja jeder machen was er möchte - wenn er bestehende Regelungen selbstständig "verschärft" und nicht abschwächt. Eine solche Abschwächung ist natürlich nicht gegeben, wenn ich unbedingt noch eine GB erstellen möchte. Es ist halt in meinen Augen nicht erforderlich.

    und AxelS, Schmandhoff: Organisationsanweisungen sind, ebenfalls in meinen Augen, nicht das, was ich im klassischen Sinn unter Gefährdungsbeurteilungen verstehen würde - und darauf bezog sich die Fragestellung. ...wieder mal klassisch einen Nebenkriegsschauplatz aufgemacht, der in eine völlig falsche Richtung läuft...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • AxelS, Schmandhoff: Organisationsanweisungen sind, ebenfalls in meinen Augen, nicht das, was ich im klassischen Sinn unter Gefährdungsbeurteilungen verstehen würde -

    Aber natürlich gehört die Organisationsabfrage in die GBU. Wie sonst sollen Verantwortlichkeiten geklärt werden? Klar kann man auch in der GBU auf Internet Organisationsanweisungen verweisen, aber ohne organisatorische Regelungen ist die GBU unvollständig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.