Hallo zusammen,
ich wurde heute gefragt, ob wir verpflichtet sind Giftig / sehr Giftige Gefahrstoffe die aus dem Gefahrstoffschrank entnommen werden in einen Entnahme Buch zu dokumentieren?
Ich selber kenne sowas nicht und habe jetzt auch schon mal ein wenig nachgeforscht, in der TRGS 510 steht jetzt erstmal nichts dazu, kennt ihr sowas und könnt mir sagen ob es da eine gesetzliche Grundlage zu gibt?
Vielen Dank und viele Grüße
Michael