Giftige Gefahrstoffe -> Entnahme Buch?

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  • Hallo zusammen,

    ich wurde heute gefragt, ob wir verpflichtet sind Giftig / sehr Giftige Gefahrstoffe die aus dem Gefahrstoffschrank entnommen werden in einen Entnahme Buch zu dokumentieren?

    Ich selber kenne sowas nicht und habe jetzt auch schon mal ein wenig nachgeforscht, in der TRGS 510 steht jetzt erstmal nichts dazu, kennt ihr sowas und könnt mir sagen ob es da eine gesetzliche Grundlage zu gibt?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Michael

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

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  • Wenn man die Chemikalien Verbots Verordnung streng auslegt, könnte man zu so einer Dokumentationspflicht kommen, wobei diese ja üblicherweise nur bei Abgabe an Externe gilt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Habt ihr nicht sowieso eine Dokumentation der Entnahme von Ware aus dem Lager, ganz generell?

    Wir tragen entnommene Stückzahlen und Mengen aus und pflegen das im Warenwirtschaftssystem ein.

    Im Zusammenhang mit den weggeschlossenen Gefahrstoffen tun wir das aber nicht separat in einem eigenen Buch.

    Der Zugang zu den Giftschränken ist geregelt. Es ist ein kleiner Kreis von Leuten, die die Stoffe entnehmen und per Entnahmeschein austragen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Es geht hier nicht um die Entnahme aus dem Lager sondern aus einen Gefahrstoffschrank im Labor. Sozusagen die selbe Abteilung.

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Es geht hier nicht um die Entnahme aus dem Lager sondern aus einen Gefahrstoffschrank im Labor. Sozusagen die selbe Abteilung.

    Schon klar.

    Siehe §6 (12) der GefStoffV.

    Demzufolge habt ihr ein Verzeichnis der Gefahrstoffe zu führen, das u.a. "Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen" enthält. Daher stellt sich nur die Frage, wo ihr die entnommenen Mengen dokumentiert. Das gilt auch für einen Schrank im Labor.

    Wir dokumentieren das im Rahmen des Materialflusses und nicht in einem separaten Buch für unseren Schrank.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Guten morgen,

    ich kenne das von den Betäubungsmitteln her, dass jedes g bzw. ml in einem Entnahmebuch dokumentiert wurde (quasi wurde die Flasche vorher und nachher ausgewogen).

    Von den Giftstoffen her kenne ich das bei einigen Fällen auch...

    Faktisch ist es so, dass Giftstoffe zugriffsbeschränkt aufzubewahren sind - Schlüssel am Schrank oder Bereich (Labor, Flur, Gebäude) mit Schlüsselkarte.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • MichaelH,

    nein, eine solche Regelung ist mir nicht bekannt - und wäre auch nicht sinnvoll (solange wir nicht über z.B. Arzneimittel oder BTM sprechen).

    In ein Gefahrstoffkataster gehören üblicherweise keine tagesaktuellen Mengen. Wie bereits weiter oben gesagt kann eine Mengenmäßige Buchführung über das Bestellwesen erfolgen.

    Natürlich können Du, der Auditor oder Dein Chef das Laborpersonal anweisen Buch zu führen und 16 mal am Tag einen Eintrag wie: "Zwei Spatelspitzen Kaliumdichromat entnommen!" zu tätigen - DAS wird allerdings nicht lange Spass machen... ;)

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Mir ist nicht bekannt dass die Ausgabe schriftlich festgehalten werden muss.

    Ausgabe nur an unterwiesenes und geschultes Personal, Gefahrstoffe werden verschlossen aufbewahrt.

    So ist der Stand bei uns :)

    Mit freundlichen Grüßen,

    Eric


    Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.