Handlungsschritt Beurteilung

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  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bzgl. der Erstellung einer GBU.

    Wenn ich das Risko bei einer bereits bestehenden Anlage beurteile, muss ich dann bei der Bewertung (z.B nach Nohl) die bereits eingesetzten Maßnahmen mit berücksichtigen? Und wenn ich bei einer z.B rot beurteilten Gefahr eine Maßnahme umsetze, bleibt diese dann dennoch rot oder wird die erneut bewertet und dann z.B zu gelb?

    Ich danke euch.

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  • Moin,

    befindest du dich da im Bereich Nacharbeiten bei GB?

    Grundsätzlich sind bereits getroffene Maßnahmen bei einer Überarbeitung zu berücksichtigen. Hier ist dann eine Wirksamkeitsprüfung angesagt. Je nachdem, wie die GB weiter aufgebaut ist, kann eine erfolgreiche Maßnahme die Gefährdung der Mitarbeiter senken.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Hallo KraichgauSiFa,

    bei einer Neubewertung nach getroffenen Maßnahmen kannst du schon eben diese Maßnahmen mit Beurteilen. Ob dabei dann eine Verbesserung entsteht und sich das Risiko von rot nach gelb vermindert erfährst du nach meinem Verständnis ja auch nur so.

    Gruß Andy

    Willkommen in meiner Welt. *SpiEi*

  • Moin,

    nur so funktioniert das ganze Thema Gefährdungsbeurteilung als PDCA Zyklus.

    Die Basis für eine erneute Gefährdungsbeurteilung ist die alte Situation nach Umsetzen der Maßnahmen.

    Sonst würde immer nur auf der Stelle getreten, statt im Kreis (bzw. nach Vorne) gelaufen zu werden.

    Gruß

    Gommke

    "Die Ungeduld verlangt das Unmögliche,
    nämlich die Erreichung des Ziels ohne die Mittel."

    – Georg Wilhelm Friedrich Hegel

  • Soweit richtig. Aber man darf nicht vergessen, dass man den Stand der Technik berücksichtigen muss. Sprich: sind höherwertige Schutzmaßnahmen verfügbar, bzw. umsetzbar.

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  • Was genau meinst Du?

    Wenn man Gefährdungen durch z.B. elektrische Strom beurteilen möchte, könnte man natürlich hingehen und sage: ok, ich hab' hier 220V Wechselstrom auf der Leitung und wenn der mit dieser Spannung korrespondierende Strom durch Berühren des Kupferdrahtes durch meinen Körper strömt könnte ich möglicherweise sterben.

    Auf der anderen Seite sind alle kommerziell erhältlichen Stromkabel von nichtleitenden Materialien umhüllt und damit isoliert und bei Berührung ungefährlich.

    Niemand bei klarem Verstand würde in der Gefährdungsbeurteilung davon ausgehen, dass im "Naturzustand" elektrische Leitungen nicht isoliert sind.

    Was man beurteilt sind die Risiken, die von einem System im Ist-Zustand für die Benutzer ausgehen.

    Dazu ist übrigens die Risiko- Matrix nach Nohl das letzte was man anwendet. Zuerst kommt der Stand der Technik, den man nicht nur "berücksichtigt", sondern versucht umzusetzen, wenn das nicht reicht oder nicht möglich ist, Beurteilungen über Leitmerkmalmethoden und erst wenn das immer noch nicht ausreicht kommen Risikomatrices zum Einsatz.

  • Niemand bei klarem Verstand würde in der Gefährdungsbeurteilung davon ausgehen, dass im "Naturzustand" elektrische Leitungen nicht isoliert sind.

    Das nicht, aber man geht davon aus, dass die vorangegangene Verwendung zu Beschädigungen führen kann und daher legt man dann die Sichtprüfung vor Verwendung fest und die zyklische technische Prüfung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich meine, dass sich sowohl die rechtlichen Anforderungen, als auch die möglichen Schutzmaßnahmen im Lauf der Zeit ändern können.

    das bedeutet , dass wir a) ggf. zu einer anderen Beurteilung kommen, b) ggf. höherwertige Schutzmaßnahmen zur Verfügung haben.

  • Dazu ist übrigens die Risiko- Matrix nach Nohl das letzte was man anwendet. Zuerst kommt der Stand der Technik, den man nicht nur "berücksichtigt", sondern versucht umzusetzen, wenn das nicht reicht oder nicht möglich ist, Beurteilungen über Leitmerkmalmethoden und erst wenn das immer noch nicht ausreicht kommen Risikomatrices zum Einsatz.

    Kennt jemand irgendwo eine gute Übersicht, wo man zu den jeweiligen Gefährdungsfaktoren sieht, welche Grundlage zur Beurteilung jeweils geeignet ist?

    Wir gestalten unsere Gefährdungsbeurteilungen zur Zeit endlich auch neu und bisher hatten die Vorgänger nur die Risikomatrix nach Nohl im Einsatz.

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  • Das nicht, aber man geht davon aus, dass die vorangegangene Verwendung zu Beschädigungen führen kann und daher legt man dann die Sichtprüfung vor Verwendung fest und die zyklische technische Prüfung.

    Damit sind wir aber bei den "vorhersehbaren Störungen" und nicht im "Naturzustand" vulgo Normalbetrieb. Die Störungen werden dann im zweiten Schritt anhand der schädigenden Einflüsse gemäß BetrSichV beurteilt und im Ergebnis werden dann -falls nötig - Prüfkriterien und -zyklen definiert.

    Ich finde es einfacher, die Arbeitssysteme in möglichst gut verdauliche kleinere Einheiten zu zerlegen, anstatt das Schnitzel im Ganzen zu schlucken.