Liebe Kollegen,
Frage: Wir wollen Akkus für im EX-Schutz Bereich genutzte Geräte tauschen. AUfgrund des Preises wollen wir auf Akkus von Drittanbieter ausweichen.
ATEX schreibt meiner Kenntnis nach nicht zwingend vor, dass Ersatzteile nicht ATEX zertifiziert sein müssen. Stimmt das so, oder übersehe ich etwas?
Ersatzteile für Geräe im Ex-Schutz Bereich
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gretex -
15. März 2023 um 05:53 -
Erledigt
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Also ich lese in der RL 2014/34/EU, Artikel 1, Absatz 1 Buchstabe c "
Komponenten, die zum Einbau in die in Buchstabe a genannten Geräte und Schutzsysteme vorgesehen sind."
Für mich folgt daraus, dass die Ersatzteile durchaus der Richtlinie unterliegen, zumal diese ja Schutzvorrichtungen enthalten könnten, die für den Explosionsschutz relevant sind.
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Da würde ich genau bei Hersteller der Geräte schauen. Wir haben Taschenlampen, Tester usw. bei denen schreibt der Hersteller explizit einen Batterietyp/Hersteller vor sonst erlischt der Ex-Schutz.
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Liebe Kollegen,
Frage: Wir wollen Akkus für im EX-Schutz Bereich genutzte Geräte tauschen. AUfgrund des Preises wollen wir auf Akkus von Drittanbieter ausweichen.
ATEX schreibt meiner Kenntnis nach nicht zwingend vor, dass Ersatzteile nicht ATEX zertifiziert sein müssen. Stimmt das so, oder übersehe ich etwas?Ich würde dabei vorsichtig sein! Aus Kostengründen auf billige Ersatzteile zurückgreifen kann schnell dazu führen das das Gerät nicht mehr für Ex-Schutz-Bereiche geeignet ist.
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Bei der Entwicklung zum Worst Case kann dabei auch die Versicherung zu der Entscheidung kommen, dass ihr willentlich "minderwertiges" Material verwendet habt und die Zahlung verweigern.
Gerade im Ex-Schutz-Bereich würde ich mich nicht auf ein "müsste eigentlich" verlassen wollen.
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Der Hersteller wird vermutlich nicht nur den Tausch gegen zugelassene Akkus vorschreiben. Es könnte auch sein, dass die Akkus beim Hersteller des Gerätes gekauft werden müssen, da die Akkus ebenfalls durch eine Ex-Prüfung gehen und das Gesamtgerät inkl. der zugelassenen Akkus seine Zulassung bekommt.
In der Baumusterprüfbescheinigung des zugelassenen Geräts steht in der Regel etwas dazu.
Also besser in den sauren Apfel beißen und beim Hersteller des Geräts nachfragen, sonst verliert das Gerät beim Betrieb mit einem nicht zugelassenen Akku die Zulassung.
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Moin,
manchmal ist es verzwickt.
Wir haben z.B. mobile Warngeräte die intern mit "normalen" AA-Batterien gespeist werden. Kein Ding, gibt es überall zu kaufen.
Nur der Hersteller, der ja auch für den ExSchutz des Gerätes zuständig ist sagt: Nein. Zugelassen sind nur AA's der Firma xxx. Damit sind alle anderen draussen. Auf meine Frage nach dem Warum ist man auf die Energiedichte der Zellen ausgewichen. Die könnten ja eine Zündquelle sein. Die Zulassung ist dann daran gekoppelt.
Bitte das vorab abklären damit billig nicht teuer wird.
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Wir vertreiben tragbare Geräte für den Ex-Bereich mit Batterien oder Akkus.
Wir müssen die Zellen bei der benannten Stelle einzeln zulassen. Das bedeutet praktisch, dass eine Anzahl Batterien bzw. Akkus bestimmter Typen in Klimakammern der Zulassungsstelle unter bestimmten Umgebungsbedingungen nach einem genormten Verfahren kurzgeschlossen werden. Dabei wird u.a. die maximale Temperatur außen am Batteriekörper bestimmt.
Soll das Gerät, in dem die Zelle eingesetzt werden soll, einen bestimmten Temperaturbereich einhalten, muss das auch für die Zelle gelten.
Bsp.: Ein Ch4-Messgerät mit Temperaturbereich T4 darf auch nur Zellen enthalten, die im Fehlerfall nicht heißer werden. Bei T4 darf die max. Oberflächentemperatur des Gerätes 135°C nicht überschreiten. Die Zelle im Gerät muss also "kalt genug" bleiben, wenn sie havariert. Dabei spielt die Gesamtkonstruktion des Gerätes auch eine Rolle.
Daher sagen wir den Kunden klipp und klar, dass sie bei uns die zugelassenen Zellen beziehen müssen oder selbst für alles verantwortlich sind.