Notdusche Dokumentation der Prüfung

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  • Hallo zusammen,

    ich habe schon einiges gelesen, komme aber nirgendwo zu einer belastbaren Antwort. Ich hoffe ihr könnt mir helfen?

    Ich möchte eigentlich nur wissen, ob es vorgeschrieben ist, dass das regelmäßige Prüfen der Funktion der Notdusche auch dokumentiert wird.

    Ich rede dabei nicht von der monatlichen Funktionsprüfung einer befähigten Person.

    Vielen Dank im voraus!

    Schöne Grüße

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  • Die Antwort findest du mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht im Netz, sondern in der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung.

    Die monatliche Prüfung sollte (natürlich) dokumentiert werden.
    Eine weitergehende Prüfung ist (zunächst) einmal nicht vorgesehen. Siehe DGUV Information 213-850 und die zugehörige Prüfliste.

    ABER ...
    es sind weitere Prüfungen nach anderen Rechtswerken vorgegeben, u.a. je nach Installation nach TrinkWV, die dokumentiert werden müssen.

    Eine pauschale Antwort gibt es also nicht.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo Lueder,

    Eine Prüfung, die nicht dokumentiert ist, hat nicht stattgefunden.

    ich kenne die monatlichen Prüfungen der Körpernotduschen durch eine beauftragte Person. Die Augennotduschen sollten nach DGUV Information 213-850 häufiger gespült werden.

    Für die Augennotduschen wurde uns die Dokumentation von der Behörde auferlegt. Wir nutzen eine vor Ort ausgehängte Unterschriftenliste.

    Notduschen bekommen Prüfaufkleber, auf denen der Prüfer nach jeder Prüfung den entsprechenden Prüfmonat markiert. Daran sehen Sifa und Verantwortliche, ob die Prüfung stattgefunden hat.

  • Ich beschäftige mich mit einem änlichem

    ich kenne die monatlichen Prüfungen der Körpernotduschen durch eine beauftragte Person. Die Augennotduschen sollten nach DGUV Information 213-850 häufiger gespült werden.

    Ich habe da echt so meine Probleme damit. Was bedeutet denn ,,öfter gespült" und wie ist gespült definiert. Ich kenne es so, dass sie einmal die Woche gespült werden und das im Schichtbuch oder so vermerkt wird. Ob das aber gegen Legionellen usw. ausreichend ist, bin ich mir auch nicht so sicher. Ich habe zum Thema Notduschen in der Produktion auch schon gesucht und echt wenig dazu gefunden. Das meiste bezieht sich auf Labore, was ich gefunden habe.

  • Gegenfrage: Bist du der Meinung, das die Mitarbeiter im Labor empfindlicher bzw. schützenswerter sind, als die Mitarbeiter im Produktionsbereich? Da macht die Verkeimung, bzw. die Legionelle keinen Unterschied...

    Ich würde die Notduschen gleichwertig betrachten... in beiden Bereichen soll kein stehendes Wasser sein, beide sollen sauber sein, beide sollen jederzeit funktionsfähig sein...

    Ich stimme 38sifa zu: Eine nicht dokumentierte Prüfung hat nicht stattgefunden...

    Dazu auch zwei Beispiele, die so regelmäßig stattfinden...

    Begehung im Labor... Frage: Dokumentieren Sie denn auch die Prüfungen der Notduschen...? Hmmmm... ja ... natürlich... normalerweise hängt da auch ein Aushang... eigentlich.... - Und wir alle stehen vor einer total verkalkten und rötlich verkrusteten Augendusche...:rolleyes:

    Auch vorgefunden: fehlende Prüfnachweise an Abzügen... Rückfrage: Warum sind die Siegel nicht vorhanden? Hat die Prüfung nicht stattgefunden...? Ähm... ja... doch... wurde wohl hier vergessen anzubringen - und am nächsten, und am nächsten...:Lach: (Was war wirklich.... die Prüfung hat echt nicht stattgefunden...)

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Kaltwasserleitungen, sofern normgerecht (u.a. VDI/DVGW 6023 Blatt 1 - max. 25 °C auch bei Stagnation) installiert, gelten als unbedenklich in Bezug auf Legionellen.

    Wird dieser Wert nicht eingehalten, sind technische Maßnahmen erforderlich (Zirkulation, Spülplan, ...).
    Wenn es als notwendig gesehen wird, eine eventuelle labortechnische Kontrolle auf Legionellen sollte mit dem örtlichen Gesundheitsamt abgestimmt werden.

    Für das Spülen gilt:

    Die DIN EN 806-5 (Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen) fordert einen vollständigen Wasseraustausch mindestens alle sieben Tage. Die DVGW-Richtlinie 6023 (Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung) sieht grundsätzlich einen Wasseraustausch alle 72 Stunden vor. Ist dieser nicht gewährleistet, so sind Trinkwasserleitungen zu spülen. In Gebäuden mit erhöhten hygienischen Anforderungen (z. B. Krankenhäuser oder Pflegeheime) sind Spülungen der Trinkwasserleitungen spätestens nach 72 Stunden durchzuführen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

    Einmal editiert, zuletzt von Safety-Officer (24. Februar 2023 um 11:57)

  • Wir überprüfen die Notduschen wöchentlich durch einen Kollegen.

    Er stellt sich angezogen 1 Minute unter die Dusche und dokumentiert

    die triefende Kleidung durch ein Selfie. Das wir dann im Netz hochgeladen.

    Spaß beiseite. Ich überprüfe auch die Wasserqualität (Legionellen, Schimmelpilze)

    wöchentlich mittels Dip Slide. Das macht nicht mehr zusätzliche Arbeit,

    da wir eine Befeuchtungsanlage haben und diese eh überprüfen müssen.

  • Ich habe zum Thema Notduschen in der Produktion auch schon gesucht und echt wenig dazu gefunden. Das meiste bezieht sich auf Labore, was ich gefunden habe.

    Es ist kein Unterschied, ob die Notdusche nun für Produktionsbereiche oder Laborbereiche zum Einsatz kommt. Wobei ich bei gängigen Laborbereichen gerne auf eine Notdusche verzichten würde und als Kompensation eine Augendusche mit Schlauch verwenden würde, die man durchaus als Teilkörperdusche verwenden kann.

    Dokumentieren Sie denn auch die Prüfungen der Notduschen

    Ich wage zu behaupten, dass viele Notduschen nur selten, wenn überhaupt geprüft bzw. gespült werden. Ich kenne auch Notduschen, deren Betätigungsarmatur verplombt war. Man kann sich denken, wie oft so eine Dusche geprüft wird.

    Kaltwasserleitungen, sofern normgerecht (u.a. VDI/DVGW 6023 Blatt 1 - max. 25 °C auch bei Stagnation) installiert, gelten als unbedenklich in Bezug auf Legionellen.

    Hoffentlich wissen das die Legionellen auch. ;)*IroAus*

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Wobei ich bei gängigen Laborbereichen gerne auf eine Notdusche verzichten würde und als Kompensation eine Augendusche mit Schlauch verwenden würde, die man durchaus als Teilkörperdusche verwenden kann.

    Teilweise wird das bei uns so umgesetzt... in begründeten Fällen und in der GBU dokumentiert...

    Beispiele:

    "Labor" mit nur geringen Gefahrstoffmengen... Augendusche als ausreichend befunden.

    "Labor" mit höherer Gefährdung durch elektrische Stromschläge aufgrund eines "Unterwasser-Setzens" der elektophysiologischen Apparaturen... Neben Augendusche Verweis und Unterweisung auf das Vorhandensein einer Körpernotdusche im Nachbarbereich...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Es geht nicht um die Mitarbeiter, sondern um die Anforderungen an die Notduschen und da macht es halt schon ein Unterschied, ob die Notdusche in einem klimatisierten Raum steht oder ob sie Wetter Einflüssen ausgesetzt ist. Bei sind die Labore alle klimatisiert und sind nie wärmer als 25 Grad. In einer Anlage draußen in der prallen Sonne geht die Wassertemperatur ruck zuck in sehr bedenkliche Bereiche. Daher sollte in einem freien Bereich die Notdusche vielleicht öfter gespült werden, als in einem Innenbereich. Im Winter muss dann dran denken, dass man die Begleitheizung an macht, und dass in den Schläuche für Augenbrause usw kein Wasser stehen bleiben kann, was dann eingefriert usw.

    Im Winter sollte man eine Notdusche in einer freien Anlage auch nicht einfach auf den Boden laufen lassen zum einfachen Spülen, sonst hast du da gleich eine Eisfläche und die nächste Gefahr.

  • Hallo,

    bei uns werden die Notduschen und Augenspüleinrichtungen immer monatlich kontrolliert und Vorort mit Unterschrift dokumentiert. Zwischenzeitlich wird auch Nachkontrolliert und die Plausibilität überprüft.

    Zum Thema Augenspülflaschen, sucht mal das Thema Phosphatfrei

    Sehr interessant

    Schönen Sonntag