Gefährdungsmodell und MA-Privatleben

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  • Ich tue mich mit dem rechten Zweig im Gefährdungsmodell recht schwer wie die Bedeutung in der Praxis ist zu den begünstigenden Faktoren im Privatleben. Für die LEK1 habe ich das jetzt so akzeptiert wie es in den DGUV-Unterlagen steht. Ich bilde mir ein irgendwann mal gelernt zu haben, dass es den AG einen feuchten Kehricht angeht was der MItarbeiter in seiner Freizeit macht und das solche Fragen auch unzulässig sind. Nun spielt das u.U. doch eine Rolle ob jemand in seiner Freizeit XYZ macht was die begünstigenden Faktoren betrifft. Ich würde mich da doch schwer tun hierzu Nachforschungen/Fragen stellen zu müssen. Wie bzw. welche Bedeutung hat so etwas in der Praxis was betroffene MA in ihrem Privatleben so treiben?

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  • Servus,

    direkt und ohne Hinweis würde ich da auch nicht nachfragen.

    Es gibt aber sicher den einen oder anderen Punkt, welcher Hinweise geben könnte.

    Werden z.B. Veränderungen im Verhalten festgestellt, häufige Abwesenheiten für Arztbesuche, Änderungen in der Arbeitszeit (bei Gleitzeit od. auch häufiges Zuspätkommen), usw. kann dies auf ein Problem im Privaten hindeuten.

    Dann kann man ja mal nachfragen, vielleicht bestätigt sich da schon der Flurfunk.

    Ursachen dafür könnten sein, eigene Erkrankung, schwere Krankheit oder Todesfall in der Familie, der Mann wird Vater, eine Scheidung steht an, ....

    Da hat man den Kopf sicher nicht immer bei der Arbeit, welche evtl. eine hohe Konzentration erfordert.


    Das würde ich bei einer GB beachten.


    Ob ich richtig liege, wird sich mit den nachfolgenden Beiträgen zeigen.

    VG Emil

    UNVERNUNFT HAT ZUKUNFT :rock2:

  • Die Frage ist doch, inwieweit die freizeitlichen Tätigkeiten die beruflichen Tätigkeiten beeinflussen.

    Du hast ja als AN auch die Verpflichtung dich in den Ruhezeiten zu erholen.
    Es müssen ja nicht zwangsläufig positive Einflüsse sein. Trauerfall in der Familie, Eheprobleme, kranke Kinder und und und.

    Bei einem Schnitt mit Papier in den Zeigefinger mag das nicht ausschlaggebend sein. Bei einem behaviour based verursachten Unfall mit ernsthaften Verletzung u. U. schon. Abgelenkt, unkonzentriert, unausgeschlafen können schon ernsthaften Einflüsse auf das Verhalten sein.


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    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Das würde ich bei einer GB beachten.

    Nein! Warum? Wieviele und welche Aspekte will man da ansprechen?

    Was wäre(n) denn auch die Maßnahme(n)?

    Besser wäre doch, wenn der MA freiwillig / selbsttätig auf seinen Vorgesetzten zugeht und sagt, dass er nicht in der Lage ist, weil.....

    Macht er natürlich nicht. Dann ist man aber machtlos........

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Vielleicht sind es nicht immer "kopflastige" private Einflüsse.... wenn mir der MA nicht erzählt, dass er eine Stauballergie hat, dann setze ich ihn evtl. in Staubbereichen ein. Klar, muss der MA nicht alles erzählen, sollte dennoch bzw. zum eigenen Schutz ggf. "transparent" sein. Thema "Höhenangst" etc....

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  • Da es sich dabei um individuelle mögliche Faktoren handelt, sind diese auch nicht im Vorfeld einsteuerbar und damit kaum im Rahmen einer GB zu fassen. In einer Unfallschadenkommission können solche Faktoren dann durchaus bekannt werden.

    Das persönliche Beeinträchtigungen wie z.B. Allergien im Rahmen einer Eignungsuntersuchung auch erfasst werden, ist nicht so sicher, wenn danach nicht gesucht wird. Die Fragen wird der Arzt im Gespräch aber stellen.

    Bei anderen Belastungen wie z.B. Höhenangst sollte sich der Betrieb einen "Test" ausarbeiten lassen.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Allergie oder Höhenangst würde ich zur Leistungsbereitschaft zählen...

    so wie dick oder dünn, gross oder klein, mann oder frau oder divers, alt oder jung, stark oder schwach, ....

    UNVERNUNFT HAT ZUKUNFT :rock2:

  • Allergie oder Höhenangst würde ich zur Leistungsbereitschaft zählen...

    so wie dick oder dünn, gross oder klein, mann oder frau oder divers, alt oder jung, stark oder schwach, ....

    = individuelle Leistungsvoraussetzungen

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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    Gruß Mick

  • Ich denk da ganz klassisch an Suchterkrankungen (Alkohol, Drogen, Medikamente)... auch wenn man da als Unternehmer eine klare Linie fährt... der Pegel ist im Laufe der Arbeitszeit irgendwann so stark abgefallen, das der Mitarbeiter und auch der Unternehmer ein Problem bekommt...

    Auch besondere Sportarten können in manchen Berufen zum Problem werden, wenn die Arbeitsleistung nach dem Wochenende aufgrund von regelmäßig vorkommenden Verletzungen mehr zum Glücksfall wird (wir hatten da einen Fußballspieler als Produktionsmitarbeiter, der nach dem Wochenende regelmäßig mal mit Verstauchungen ausgefallen ist...).

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Die Gefährdungsbeurteilung kann das nicht leisten.

    Ergibt sich als Gefährdung eine erhöhte Staubbelastung, muss der AG diese Gefährdung minimieren. Er weiß aber nicht, dass er jemanden mit Stauballergie an diesem Arbeitsplatz hat, der trotz der Maßnahmen Probleme bekommt.

    Dann muss man im Nachgang ggf. zusammen mit dem Betriebsarzt etwas tun und den MA versetzen oder die Staubbelastung weiter reduzieren etc.

    Das wäre dann eine "kontinuierliche" individuelle Leistungsvoraussetzung des MA.

    Wer langsam und unerwartet abdriftet und Hilfe braucht, sollte sich Fragen gefallen lassen, so sehr sie auch unzulässig sind. Das Gebot zu helfen ist schließlich auch etwas wert. Wenn der MA dann keine Fragen beantwortet und weiter abstürzt, sind dem Berieb wahrscheinlich die Hände gebunden.

    Aber das spielt sich alles außerhalb der GBU ab.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.