Laser/ Laserschutz/ Schutzbrille

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  • Wie ist denn die Einhausung konstituiert (einfach "nur" eine Einhausung, oder ist da auch eine automatische Abschaltung und Sicherung des Lasers dahinter?)

    In ersterem Fall könnte es durchaus sein, dass ihr in der Tat mit Laserklasse 4 im Normalbetrieb umgeht...

    Dann würde die Maschine allerdings kein CE bekommen und dürfte in der EU nicht in Verkehr gebracht werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Dann würde die Maschine allerdings kein CE bekommen und dürfte in der EU nicht in Verkehr gebracht werden.

    Warum nicht?

    Lasershows sind ALLE mit Laser Klasse 4. Eine Projektionsleinwand schneiden die Laser locker durch.

    Brauchst "nur" einen Laserschutzbeauftragten zum Überwachen des Betriebs und Schutzmaßnahmen wie gehabt ..

  • (1) Auf der Website wurde Laserklasse 2 angegeben, als ich dann die Maschine sah waren 2 Schilder angebracht mit Hinweis auf Laserklasse 4 (...)
    (2) Der Hersteller hat ausdrücklich empfohlen, eine Laserschutzbrille immer zu tragen, wenn man sich in der Nähe des Gerätes aufhält.

    1. Bitte Link

    2. Cool. Dann Raum mit Zutrittsbeschränkung (immer abgeschlossen, Öffnung nur nach Klingeln, wenn überhaupt) und Warnleuchte. Sorry, aber mit Laserschutzbrille laufen wir nicht im unbeaufsichtigtem Modus herum.

  • Warum nicht?

    Weil für die Gravieraufgabe kein offen strahlender Klasse 4 Laser notwendig ist. Müsste man auch den TROS entnehmen können, ohne dass ich dort jetzt explizit nachgelesen habe.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • 1. Bitte Link

    2. Cool. Dann Raum mit Zutrittsbeschränkung (immer abgeschlossen, Öffnung nur nach Klingeln, wenn überhaupt) und Warnleuchte. Sorry, aber mit Laserschutzbrille laufen wir nicht im unbeaufsichtigtem Modus herum.

    1. CO2 Laser Graviermaschine

    2. Aktuell ist nur ein Mitarbeiter vorgesehen, der daran arbeitet. Mir machen die Schaulustige da mehr sorgen.

    Grüße aus Oberschwaben

    :106:

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  • Jetzt wird auch klar, warum Klasse 2. Das Gerät besitzt eine Durchreiche und ist somit teilweise offen. Wenn keine langen Teile gelasert werden, die die Durchreiche notwendig machen, würde ich diese dauerhaft verschließen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Handbuch:

    https://omtechlaser.com/pages/omtech-laser-user-manuals

    AF2440-100 - 100W CO2 Laser Engraver

    2.3 Laser Safety Instructions When used as instructed, this machine comprises a Class 1 laser system safe for users and bystanders

    =====

    Ich habe den Klasse 2 Laser im Handbuch nicht gefunden. Aber es gibt so Linsen und Spiegel, die man ausrichten kann. Ich vermute, das geschieht mit Hilfe eines Klasse 2 Laserpointers...

  • Weil für die Gravieraufgabe kein offen strahlender Klasse 4 Laser notwendig ist. Müsste man auch den TROS entnehmen können, ohne dass ich dort jetzt explizit nachgelesen habe.

    Äh - ja - habe jetzt auch nicht nachgelesen, aber stimmt: das ist eine Gravier- (und Schneide-)..maschine und kene Lasershow. Es handelt sich doppelt um keine Lasershow, weil der Laserstrahl auch noch unsichtbar ist! Unsichtbar zu sein, ist nämlich nutzlos im Showgeschäft.

    Ich habe bei "Laser Klasse 4" und "CE" aufgehört zu denken.

    Deine Durchreiche kann nicht stimmen. Laser Klasse 2 ist IMMER sichtbar. Nachdem dieser Klasse 4 Laser unsichtbar ist, kann die Klasse 2 nicht aus der Durchreiche resultieren.

    Berufserfahrung mit Gravurmaschinen: da ist vermutlich ein popeliger, roter Ausrichtlaser drin (meine zweite Wiederholung dieser Annahme). Klasse 1 würde nicht reichen, weil ein offener, sichtbarer Klasse 1 Laser auf einer gut beleuchteten Fläche kaum noch sichtbar ist. Das ist zum Ausrichten u.U. kontraproduktiv. Bleibt einzig noch Klasse 2 - am billigsten wäre wohl Rot....

  • Laser Klasse 2 ist IMMER sichtbar.

    Stimmt. Das mit dem Ausrichtlaser könnte passen, steht ja auch in der Anleitung "The laser head holds the 3rd mirror, the focus lens, the red dot guidance, and the air assist outlet."
    Allerdings hätte ich durchaus Bedenken wegen der Durchreichen. Einen direkten Blick in den Strahl wird man dadurch nicht erreichen, aber Reflektion wäre möglich und da wir ja im IR Bereich sind, sieht man das nicht einmal. Dazu kann man im Handbuch lesen: "Additional care must be taken to avoid seeing or suffering exposure to the laser beam and its reflection"

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • (1) (...) "The laser head holds the 3rd mirror, the focus lens, the red dot guidance, and the air assist outlet." (...)


    (2) Allerdings hätte ich durchaus Bedenken wegen der Durchreichen. Einen direkten Blick in den Strahl wird man dadurch nicht erreichen, aber Reflektion wäre möglich und da wir ja im IR Bereich sind, sieht man das nicht einmal. Dazu kann man im Handbuch lesen: "Additional care must be taken to avoid seeing or suffering exposure to the laser beam and its reflection"

    (1) :44::44::44::Lach::Lach::Lach: DU hast das Ganze tatsächlich genauer gelesen als ich (das Finden der Unterlagen war mühsam genug. Das Durchlesen hat sich meinerseits NUR auf die gelben Dreiecke bezogen, konkret nur da, wo auch ein Laserpiktogramm war)

    (2) Dafür hamma die GBU nach BetrSichV... Das wird SafetyFlo - denke ich - auch ganz gut hinkriegen. Wichtig ist, dass er keinen Brillenunsinn macht (Klasse 4 mit Schutzbrille betreiben). Wenn da wirklich Klasse 4 aus der Box strahlen kann, dann hilft nur eine eigene Gefängniszelle für das Gerät - mit Warnlicht. Alles Thema der GBU nach BetrSichV.

    Aber um die Kirche im Dorf zu lassen: ich habe solche Geräte öfter gesehen, auch Größere. Die stehen ganz normal im Werkstatt- oder Produktionsbereich - Klappe zu, läuft. Die "Problematik" ist das Säubern der Abfallbehälter und die Absaugung, und die ist nicht Ohne... Da fallen teilweise böse Dinge an, wenn man Platinen lasert....

    3 Mal editiert, zuletzt von zzz (27. Januar 2023 um 08:35)

  • das Finden der Unterlagen war mühsam genug

    Das hast Du mir ja abgenommen, daher hatte ich mehr Zeit zum lesen. ;)

    Wobei ich das Dokument auch nur überflogen habe, aber mit der Anleitung lässt sich doch recht gut eine GBU erstellen, Maßnahmen festlegen und schon kann das Teil in Betrieb gehen.

    Zum Glück kennt SafetyFlo nicht meinen China Laser und wie ich damit umgehe. Wobei der den Vorteil hat im sichtbaren blauen Bereich zu arbeiten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Dann an dieser Stelle herzlichen Dank an zzz und AxelS für den Input und die Recherche.

    Nächsten Montag ist ASA-Sitzung, da habt ihr mir nun genügend Munition gegeben für die GL, Betriebsärztin ist bereits auch im Boot.

    Grüße aus Oberschwaben

    :106:


  • Allerdings hätte ich durchaus Bedenken wegen der Durchreichen. Einen direkten Blick in den Strahl wird man dadurch nicht erreichen, aber Reflektion wäre möglich und da wir ja im IR Bereich sind, sieht man das nicht einmal.

    Genau... Das Thema Reflexionen ist hier zu Betrachten ... Und da werden bei uns z.B. auch Fußböden, Wandfarbe etc betrachtet...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Wenn die Betrachtung der Laserschutzklassen korekt gemacht worden wäre, müsste das Gerät Aussen mit Laserschutzklasse 1 zuzüglich Vermerk auf Klasse 4 und innen mit Laserschutzklasse 4 gekennzeichet sein.

    In dem Moment, wo die Schutzeinrichtung geschlossen wird, kann kein Laser in den Raum emittieren, es ist egal ob in der Box LK1/LK2/.... arbeitet, Du bist im Betrieb sicher (Achtung Instandsetzung und Wartung nicht vergessen) Wenn die seitliche Tür geöffnet wird ist es ein Klasse 4 Gerät.

    Dann benötigst Du einen seperaten Raum mit Warnleuchte (wir haben eine zusätzliche Shutterabschaltung in den Sicherheitskreis eingebunden) und Du must eine geeignete Schutzbrille ( DGUV I 203-042) tragen, gegebenenfalls, wenn möglich auch Laserschutzhandschuhe.

    Ach ja, Ihr benötigt einen Laserschutzbeauftragten und die Kiste muss der Gewerbeaufsicht, der BG und der Feuerwehr gemeldet werden...auch bei diesen minimalen Leistungen, es wird nur nach Schutzklassen unterschieden, nicht nach Leistung.

    Ich würde mal schauen ob man das Teil nicht gegen eine Ausführung ohne diese Tür tauschen kann, erspart Euch viel Arbeit und Ärger.

  • Wenn die Betrachtung der Laserschutzklassen korekt gemacht worden wäre, müsste das Gerät Aussen mit Laserschutzklasse 1 zuzüglich Vermerk auf Klasse 4 und innen mit Laserschutzklasse 4 gekennzeichet sein.

    In dem Moment, wo die Schutzeinrichtung geschlossen wird, kann kein Laser in den Raum emittieren, es ist egal ob in der Box LK1/LK2/.... arbeitet, Du bist im Betrieb sicher (Achtung Instandsetzung und Wartung nicht vergessen) Wenn die seitliche Tür geöffnet wird ist es ein Klasse 4 Gerät.

    Dann benötigst Du einen seperaten Raum mit Warnleuchte (wir haben eine zusätzliche Shutterabschaltung in den Sicherheitskreis eingebunden) und Du must eine geeignete Schutzbrille ( DGUV I 203-042) tragen, gegebenenfalls, wenn möglich auch Laserschutzhandschuhe.

    Ach ja, Ihr benötigt einen Laserschutzbeauftragten und die Kiste muss der Gewerbeaufsicht, der BG und der Feuerwehr gemeldet werden...auch bei diesen minimalen Leistungen, es wird nur nach Schutzklassen unterschieden, nicht nach Leistung.

    Ich würde mal schauen ob man das Teil nicht gegen eine Ausführung ohne diese Tür tauschen kann, erspart Euch viel Arbeit und Ärger.

    Die Seitenverkleidungen werden normal auch nicht demontiert und sind mit Schloss nur mit Schlüssel zu öffnen, Wartung wird von dem Hersteller übernommen. Die Anforderungen der Laserklasse 4 sind mir bekannt, deswegen war es für mich auch wichtig, welche Laserklasse nun im Normalbetrieb gilt. Der Hersteller hat aber auch wirklich verwirrende Schilder angebracht:IMG_3759.pdf

    Grüße aus Oberschwaben

    :106:

  • Die 1 ist laut Handbuch vermerkt, und auch die 4. Die 2 habe ich nicht gefunden, betrifft aber wohl den Ausrichtlaser "red dot".

    100 W für einen Laser ist keine minimale Leistung. Das sind - je nach bestrahlter Fläche - z.B.10.000 Watt/cm² bei 11 m² bestrahlter Fläche. Ich denke, das ist schon Ernst zu nehmen.... Bündelt man den Strahl ordentlich, sind auch lockere MW/cm² möglich.

    Die Demontage der Seitenwand ist allerdings noch nicht meldepflichtig. Der Tausch irgendwelcher Führungen oder was auch immer durch die Seitenwand erfolgen kann/muss, ist noch nicht weiter kritisch im Sinne des Laserschutzes.

    Kritisch wird es, wenn man das Gerät ohne Seitenwand/Verkleidung betreiben möchte. Dann geht die ganze Problematik los - und man darf nicht vergessen, dass der Laserschutzbeauftragte den Betrieb ÜBERWACHEN muss. Also jemand von einem anderen Standort oder ein Externer ist da völlig sinnlos.

    OStrV § 5 Fachkundige Personen, Laserschutzbeauftragter

    (1) [betrifft GBU/Beratung] und (2) Punkt 3. "bei der Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern nach Satz 1."

    DGUV V12:

    "Der Laserschutzbeauftragte kann für mehrere Anlagen oder Geräte eingesetzt sein, wenn die örtlichen Verhältnisse es gestatten, dass er deren Betrieb überwachen kann. Innerhalb eines Raumes soll es nur

    einen Laserschutzbeauftragten geben."

    Es gibt auch andere Ansichten (siehe auch frühere Diskussionen), aber eine schlüssige Darlegung, wie eine Überwachung aus der Ferne möglich sei, ist mir noch nicht präsentiert worden.

  • Die Seitenverkleidungen werden normal auch nicht demontiert und sind mit Schloss nur mit Schlüssel zu öffnen, Wartung wird von dem Hersteller übernommen. Die Anforderungen der Laserklasse 4 sind mir bekannt, deswegen war es für mich auch wichtig, welche Laserklasse nun im Normalbetrieb gilt. Der Hersteller hat aber auch wirklich verwirrende Schilder angebracht:IMG_3759.pdf

    Also DAS ist nicht verwirrend:

    pasted-from-clipboard.png

    An und für sich super: beide Laser ordentlich beschrieben.


    DAS hingegen ist eine bodenlose Frechheit:

    pasted-from-clipboard.png

    Als ob bei Laser Klasse 4 Brille und Schutzkleidung überhaupt helfen würde. Dem, der die Schutzkleidung trägt - vielleicht. Den restlichen Kollegen SICHER nicht. Und dann schreiben wir auch keine Laserklasse 1 drauf, weil, wenn Schutzkleidung vorgeschrieben ist, stimmt eine Laserklasse nicht: Die 4 oder die 1.

    Wegen dieses Schildes würde ich den Hersteller anschreiben und reine rechtlich belastbare Antwort vehement einfordern. Ich würde das aus reiner Gehässigkeit tun, weil dieses Schild ist purer Unsinn. Wahlweise das Geld teilweise zurückverlangen, weil ich nicht bereit bin, dieses Schild und seine Anbringung anteilig zu bezahlen :44:

    OK - die letzten Absätze sind nicht komplett Ernst gemeint. Ich würde aber wirklich anrufen und aus Neugier hören wollen, wie die diesen Schwachsinn begründen.

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  • Der Hersteller hat aber auch wirklich verwirrende Schilder angebracht

    So verwirrend sind sie auch nicht. Es ist ein Laser Klasse 4 enthalten. Bei geschlossenem Gehäuse wird daraus eine Klasse 1 mit Hinweis auf unsichtbaren Laserstrahl. Das ist die Streustrahlung über das Sichtfenster oder evt. geöffnete Durchreichen.

    Der Klasse 2 Laser ist der rote Einrichtlaser, der ja auch geht, wenn der Deckel offen ist.

    Nicht länger in den Laserstrahl blicken betrifft den Betrieb, denn auch über die Schutzscheibe kommt noch einiges an Streulicht raus.

    Allerding hätte man in der deutschen Kurzanleitung auf dem Gerät die Einheit °F durchaus durch °C ersetzen können, mit entsprechender Umrechnung der Werte (15-30°C), denn in Europa dürfe °F eine eher ungewöhnliche Angabe sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ergänzung zum Lidschlussreflex: Früher wurde davon ausgegangen, dass durch Abwendungsreaktionen einschließlich Lidschlussreflex die Expositionszeit auf 0,25 s Dauer begrenzt wird.

    In mehreren Untersuchungen (Reidenbach und Wagner 1999) wurde gezeigt, dass von 2650 Personen nur 18,5 % einen Lidschlussreflex zeigten und 6,2 % eine andere Abwendungsreaktion. Die 0,25 s Expositionszeit sind somit sehr kritisch zu betrachten.

    Wesentlich effektiver ist die aktive Schutzreaktion durch sofortiges Schließen der Augen. Hier ließ sich bei mehr als 200 Personen bei ca. 80 % der Exponierten ein Schutz gegenüber der Laserstrahlung innerhalb von ca. 2 s erreichen (8-fache Expositionszeit im Vergleich zum bei zu vielen nicht ausgelösten Lidschlussreflex).

  • Ergänzung zum Lidschlussreflex: Früher wurde davon ausgegangen, dass durch Abwendungsreaktionen einschließlich Lidschlussreflex die Expositionszeit auf 0,25 s Dauer begrenzt wird.

    In mehreren Untersuchungen (Reidenbach und Wagner 1999) wurde gezeigt, dass von 2650 Personen nur 18,5 % einen Lidschlussreflex zeigten und 6,2 % eine andere Abwendungsreaktion. Die 0,25 s Expositionszeit sind somit sehr kritisch zu betrachten.

    Wesentlich effektiver ist die aktive Schutzreaktion durch sofortiges Schließen der Augen. Hier ließ sich bei mehr als 200 Personen bei ca. 80 % der Exponierten ein Schutz gegenüber der Laserstrahlung innerhalb von ca. 2 s erreichen (8-fache Expositionszeit im Vergleich zum bei zu vielen nicht ausgelösten Lidschlussreflex).

    Wie misst man das? Sind die Probanten, die Ihre Augen nicht zubekommen haben, jetzt blind?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick