Hallo zusammen,
ich bräuchte mal Hilfe bzw. einen Denkanstoß.
Im Erdgeschoss eines Gebäudes gibt es auf 3m vier Zwischenbühnen, Gitterrost Bühnen um an den oberen Teil von Rührbehältern zu kommen. Die Fluchtwege sind ausgeschildert. Diese Zwischenbühnen sind nur über das Erdgeschoss begehbar, je an 2 Seiten. Frage, muss für die Zwischenbühnen auch ein Rettungsplan erstellt werden inkl Aushang usw.
In der ASR habe ich explizit nix gefunden evtl. ist das Baurecht...
besten Dank